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Der Israelit · 1901-03-11 · Heft 20 (11.3.1901) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 20 (11.3.1901)
Date
1901-03-11
Page
– (sequence 18)
Language
German
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10 einmal zu^schaffen^versucht hat,3 uncUdass es, wie gesagt, einen so verhältnismässig geringen Wert auf die Glaubensnieinung gelegt hat — diese beiden Momente scheinen einer gemeinsamen Wurzel zu entspringen, die uns wiederum den Unterschied zwischen Judentum und Christentum klar vor Augen führt. Das Christentum ist aus den grossen Bewegungen und Geisteskämpfen hervorgegangen, die durch das Aufeinanderstossen von Judaismus und Hellenismus erfolgt sind. Von jüdischen Elementen ausgehend, aus dem Offenbarungsglauben seine stärkste Kraft schöpfend, hat das Christentum allmälig soviel von dem Hellenismus in sich aufgenommen, dass diese letzteren Elemente die erstereil fast völlig erdrückt und überwunden haben, wenigstens soweit der Vorstellungsinhalt der Religion, das rein Dogma tische, in Betracht kommt. An Stelle der Offenbarungsreligion traten mehr oder minder widerlegbare Pliilosopheme — dort, im Judentum, das göttliche Gebot, also Gotteswerk, hier, im Christentum, der philosophische Glaube, also Menschenwerk. Jenes konnte keine Entwicklung mehr durchmachen, weil es als ein göttliches, ewiges Gesetz, keiner solchen bedurfte, dieses musste eine solche nicht nur billigen, sondern geradezu fordern. Daher auch dort eine aus sich selbst hervorgehende, kontinuierliche, geradlinige Entwickelungsgeschichte der Dogmenlehre, hier gleichsam ein sporadisches Auftreten, niemals eine innere Entwickelung und Fortbildung. In diesem christlichen Sinne hat das Judentum allerdings keine Dogmen, es hat sie aber wohl, sofern darunter die Grund- und Wurzelsätze unserer Religion verstanden werden, die zu erforschen und immer aufs neue zu prüfen, die Aufgabe philosophisch geschulter Zeiten gewesen ist. Es ist bezeichnend, dass dem Worte „Dogma" bei jüd. arabischen und späteren jiid. Religionsphilosophen das Wort bws cnpj? oder myxp -nc’ entspricht. Nicht auf die geltende, oder als geltend erklärte Meinung kommt es hier an, sondern auf den Grundsatz, die Wurzel, aus der die Lehre, die ewige, göttliche, unveränderliche, ihre Sätze ableitet, auf die sie gegründet und aufgebaut ist. Wenn es hierüber eine Meinungsverschiedenheit gegeben hat, so konnte dies nur in der Weise geschehen, dass eine philosophisch besser geschulte Zeit dasjenige als wesentlich und grundsätzlich aussprechen zu müssen glaubte, was den Vorgängern nur als abgeleiteter Satz erschien, dem nicht die Bedeutung eines Prinzips, eines Wurzelsatzes zugeschrieben werden kann und umgekehrt. NachH diesen einleitenden Bemerkungen wollen wir an unser eigentliches Thema herantreten. das sich nicht mit dem Wesen*der Dogmen selbst, mit der Piüfung ihres religionsphilosophischen Gehalts, sondern nur mit dem literarhistorischen Teile derselben beschäftigen soll. Es will die Antwort auf die Fi agef geben: wie kam man im Judentum dazu, und im besonderen wie kam Maimonides dazu, DogmeiL aufziistelleu und eine bestimmte Zahl derselben]fest zuleg en ':' (Fortsetzung folgt.) Zur Geschichte der Juden in Hildesheim während des siebenjährigen Krieges. Vuii Pr. L,«wini»ky. Zu denjenigen Landesteilen Deutschlands, die von den Stürmen des siebenjährigen Krieges längere oder kürzere Zeit hindurch betroffen wurden, gehörte auch die Stadt und das Stift Hildesheim. Gar sehr hatten damals die Bewohner des Fürstbistums unter der drückenden Last hoher Contributionen und fast unerschwinglicher Lieferungen zu leiden, sie wurden „mit Fuhren, Einquartirungen, Pferde- und Geschirrverlust, einzelnen Geld- und Fourage-Erpressungen ausserordentlich mitgenommen" D. Natürlich blieben auch die Juden hiervon nicht verschont. Bereits in der Verordnung, welche der Bischof Clemens August'2) am 9. März 1758 wegen einer Kopfsteuer ausgeschrieben hatte3), wurde in der Reihe der „auf dem Lande in Städten, Flecken und Dörfern vergleitetenVTuden" 1) Goft'aux, Gründliche, und nothdringliehe Darstellung der allgemeinen Larulesbesehwerden mit unterthäniger Inndoration von Seiten des Bauerstandes des liochstifts Hildesheim u. s. w. wider Hochlöhliche Bandstände. 1793, S. 10 f. Vgl. Pr. Pils, Unterthänigste Vorstellung und Bitte ... in Sachen des Bnuren-Standes des Hoehstilts Hildesheim etc. wider Fürstlich-Hildesheimisclie Regierung und die dasige Landstände, 179H, 8. 5 lihid. Beilage Nr. 1, 8. 22, enthält eine Schilderung des Elends als Folge des 7jähr. Krieges), ferner „Der Schlüssel zu der verteidigten Freiheit oder vollständige Geschichte des Reichs¬ und Kreis-Matrikular Anschlages der Stadt Hildesheim etc. Hildesheim, 1797, 8. 55 ff (7. Abschnitt: Geschichte des 7 jährigen Krieges Pis auf die jetzigen Zeiten]. 8. auch Bertram, Pie Bischöfe von Hildesheim (1896), S. 232 ff’. 2) lieber Kurfürst Clemens August (1724—1761) vgl. Bertram a. a. 0. 8. 219 ff. 3) In der „Sammlung landesherrlicher und regierungsseitiger Verordnungen und Erlasse im Fürstentum«; Hildesheini“ 169-<—1789 (Sammelhand der hiesigen Dombibi.) und in „Stifft-Hildesh. Verordnungen und Patenter“, 1628—1763 (Sammelband der hiesigen Stadtbibi.).

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