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Der Israelit · 1901-03-07 · Heft 19 (7.3.1901) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 19 (7.3.1901)
Date
1901-03-07
Page
– (sequence 10)
Language
German
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436 so viele Köpfe gefangen nimmt, ist der Dichter mitgeriffen worden. Das erkennt man aus der Begeisterung, mit der er dieser neuen Richtung das Wort redet. Indessen muß man nicht gerade Zionist sein, um an dem originellen Epos Freude zu finden. Zeitungsnachrichten und Eorresponderrzerr. Deutschland. Berlin, im März. Der Kontreadmiral a. D. Plüddemann hatte, wie wir s. Z. berichteten, in dem von ihm mit finanzieller Unterstützung des Deutschen Flottenvereins herausgegebenen „Kalender d. Deutschen Flottenvereins" die antisemitische Bewegung mit der Borerbewegung in China verglichen. Auf der letzten Vorstands- und Mitgliederversammlung des Vereins hat nun der Präsident Fürst Wied erklärt, der Deutsche Flottenverein sei parteilos; er fasse Mitglieder aller Parteien in sich zusammen und sei stolz darauf! Jene Aeußerung gegen den Antisemitismus sei daher mit der grundlegenden Bestimmung des Vereins nicht in Einklang zu bringen, und so habe man im Präsidium beschlossen, den Vertrag mit Herrn Plüddemann zu kündigen. Köln, 26. Febr. In der heutigen Sitzung der Repräsentantenversammlung der Synagogengemeinde fand folgende Resolution einstimmige Annahme: „Die Repräsentanten-Versammlung bedauert, daß der Beschluß des Vorstandes in der Petitions-Angelegenheit gefaßt worden ist, ohne der Repräsentanten- Versammlung Gelegenheit zu geben, sich hierüber zu äußern; sie bedauert diesen Beschluß und insbesondere dessen unzutreffende Begründung." Jrrowrazlaw, 4. März. Der hochverehrte Präses des hiesigen Gemeindevorstandes, Herr Stadtrath Kurtzig, hat jüngst sein 25 Jahre hindurch mit großer Hingabe an seine Bürgerpflichten verwaltetes Amt eines unbesoldeten Stadtrathes niedergelegt, weil die unabweisliche Rücksicht auf sein hohes Alter ihn hinderte, sich an den Magistratssitzungen wie bisher regelmäßig zu betheiligen. In Anbetracht seiner vielfachen Verdienste um die materiellen und ideellen Interessen unserer Stadt wurde er von den Magistrats¬ und Stadtverordnetenkollegien einstimmig zum Stadtältesten ernannt und zu Urkund dessen ihm ein kostbar ausgestattetes Diplom, das im Artistischen Institut Spiegel-Breslau angefertigt wurde, überreicht. Das Diplom, das an der Spitze das Stadtwappen trägt, hat folgenden Wortlaut: „Wir, Magistrat und Stadtverordnete der Stadt Jnowrazlaw, Provinz Posen, haben in den Sitzungen vom 8.—14. November 1900 einstimmig beschlossen, den Stadtrath Herrn Fabrikbesitzer Aron Abraham Kurtzig bei Gelegenheit seines Ausscheidens aus dem Magistratskollegium, nach 26iähriaer Mitgliedschaft und in Anbetracht seiner Verdienste um die Entwickelung und Verwaltung unserer Stadt zum Stadtältesten zu ernennen und zu Urkund dessen dieses Diplom angefertigt. Jnowrazlaw, 29. November 1900." Folgen die Unterschriften des Ma- - gistrats und der Stadtverordneten. Wir wünschen von Herzen, daß es dem Herrn Stadtältesten vergönnt sein möge, noch viele Jahre sich der neuerlangten Würde zu freuen, in gutem Glück und bei gehobenem Kräftezustand! Rosenberg, im März. „Weil sie am Sabbat überhaupt nicht reist," war eine jüdische Händlerin aus Dt.-Eylau (Westpr.) nicht als Zeuge vor der hiesigen Strafkammer erschienen. Diese Entschuldigung ließ der Gerichtshof aber nicht gelten, nahm die Händlerin in eine Ordnungsstrafe von zehn Mark und legte ihr auch die Kosten für den versäumten Termin zur Last. Merkwürdig, wie die Zeiten sich ändern! Vor neunzehn Jahrhunderten erließ der Kaiser Augustus im alten Rom ein Edikt, wonach die Juden am Sabbat überhaupt nicht vor Gericht geladen werden durften. Aber was wußte auch so ein alter Heide von moderner Toleranz. Wahrlich, der Fortschritt der Civilisation ist kein leerer Wahn. Darmstadk, 4. März. Die Regierung übermittelte der Zweiten Kammer einen Gesetzentwurf über die Bildung der Schulvorstände. Danach soll dem Gesetz über das Volksschulwesen vom 16. Juni die Bestimmung beigefügt werden, daß außer den für die Gemeinde angestellren Geistlichen der evangelischen und katholischen Kirche, denen die Zugehörigkeit zum Schulvorstande gesetzlich ohne Weiteres zusteht, auch die Geistlichen und Religionslehrer nichtchristlicher Konfessionen und und Religionslehrer nichtchristlicher Konfessionen und der nicht öffentlich-rechtlichen Religionsverbände in den Schulvorstand berufen werden können, wenn die betreffenden Gemeindevertretungen das beschließen und in der gemeinsamen Schule Kinder Angehöriger der betreffenden Religionsgemeinschaft vorhanden sind. Vorbedingung ist, daß der Geistliche etc. die Reichsangeborigkeit besitzt und in der Gemeinde, in der er Mitglied des Schulvorstandes werden soll, wohnt. Der Beschluß der Gemeindevertretung bedarf der Genehmigung der Kreisschulkommission, gegen deren Entscheidung innerhalb zweier Wochen die Beschwerde an das Ministerium des Innern, Abtheilung für Schulangelegenheiten, zulässig ist. Zu einer völligen Gleichstellung mit den Geistlichen der beiden christlichen Hauptlonfessionen hat sich die Regierung um deßwillen nicht entschlossen, weil einmal die in Betracht kommenden Religionsgemeinschaften eine verhältnißmästig untergeordnete Personenzahl umfassen, dann auch, weil von deren Geistlichen und Religionslehrern eine besondere Vorbildung überhaupt nicht verlangt werde, während das Gesetz die Anstellung der Geistlichen der

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