Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 16 (25.2.1901)
- Date
- 1901-02-25
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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380 4. Der Ausschuß. ß 8. Der Ausschuß besteht aus fünfzehn Mitgliedern; davon erwählt elf der ordentliche Delegiertentag durch geheime Wahl, oder, falls sich kein Widerruf erhebt, durch Zuruf; je zwei Mitglieder entsendet ferner der „Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" und der „Deutsch-Israelitische Gemeindebund." Der Sitz des Ausschusses ist Berlin. Fünf Ausschuß-Mitglieder müssen in Berlin oder in den Vororten wohnhaft sein. £ 9. Der Ausschuß bereiter die Beschlüsse für den Delegiertentag vor, sührt dieselben aus und leitet die Geschäfte des Verbandes. £ 10. Der Ausschuß wählt aus seiner Mitte einen geschästtssührenden Borsitzenden, zwei stellvertretende Vorsitzende, einen ersten und einen zweiten Schriftführer, einen Schatzmeister und drei Kasten-Revisoren. Der geschästssührende Vorsitzende, einer der beiden stellvertretenden Vorsitzenden, die beiden Schriftführer und der Schatzmeister müsten in Berlin oder in den Vororten ansästig sein. £ 11. Der Vorsitzende, oder einer seiner Stellvertreter, vertreten in Gemeinschaft mit zwei anderen Mitgliedern des Ausschusses den Verband und den Ausschuß nach außen, insbesondere den Behörden gegenüber. 3 12. Die drei Vorsitzenden des Ausschusses haben auf dem Delegiertentage jederzeit das Recht, Gehör zu verlangen. 5. Geschäftliches. § 13. Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Juli bis 30. Juni. 3 14. Die Einkünfte des Verbandes bestehen aus den Beiträgen der Mitglieder, sowie aus freiwilligen Zuwendungen. 6. V e r h a t t n i ß z u den b e st e h e n d e n jüdischen Corporationen. 3 15. Der Verband unterhält die Beziehungen zu den bestehenden jüdischen Organisationen, besonders dem „Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens," und sucht sie für seine eigenen, das ganze deutsche Judenthum betreffenden Ziele nach Möglichkeit zu benutzen, beziehentlich in Thätigkeit zu setzen. 7. Statutenänderung. 5 16. Jede Aenderung dieser Statuten bedarf der Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit des Ausschusses, sowie einer Dreiviertelmehrheit des Delegiertentages. Was der Verband der Israeliten Deutschlands eigentlich bezweckt, ist nicht recht verständlich, denn der £ 1 ist ganz ohne jeden bestimmten Inhalt. Das Eine aber scheint uns schon jetzt klar zu sein, kommt dieses Projekt zu Stande, so sind die gesetzestreuen Juden in der neuen Versammlung ganz ohne Vertretung und die ganze Organisation dient nur dazu, die religiöse Ilnisormirung zu befördern und die gesetzestreue Minderheit zu unterdrücken. Wir wollen gerne glauben, daß diese Absicht bei den Vätern des Gedankens, Herrn Prosestor Philipson und den Herren vom Staatsbüraerverein nicht vorhanden ist, ob sie bei Herrn Justizrath Breslauer ganz fehlt, dem Führer der intolerantesten Berliner liberalen Juden, ist uns schon zweifelhafter. Aber der Effekt würde doch immer sein, daß diese angebliche Vertretung der deutschen Juden ganz aus Neologen zusammengesetzt, in Zukunft auch als die Vertretung in religiöser Beziehung nach außen heraus gelten würde. Wohin wir gerade damit kommen, lehren uns die Beispiele aus einzelnen deutschen Staaten zur Genüge. Wir glauben allerdings nicht, daß das Projekt zu Stande kommt, denn, auch abgesehen von der starken Abneigung, die in Süddeutschland gegen dieses Projekt herrscht, werden sich die Gemeinden in Norddeutschland es auch noch reiflich überlegen, ehe sie die Vertretung ihrer Interessen nach außen hinaus in Hände geben, von denen sie nickst wissen, wie dieselben verfahren werden. Und die Rabbiner? Werden dieselben geneigt sein, jede Dhorbeit, die etwa auf diesem Judentage vortommen kann, zu verantworten? Wir glauben das, wie gesagt, nicht! Auch das Prinzip, das bei der Zusammenstellung der zur Entsendung von Delegierten berechtigten Vereine und Verbände obgewaltet hat, bleibt unverständlich. Da fehlen große Organisationen, die Geschichtsoereine, die Kolonisationsvereine, alle Wohlthätigkeitsvrganisationen. Oder hat die neue Organisation nur einen politischen Zweck? Warum fehlt dann zum Beispiel der Badische Oberrath, die Comitees zur Abwehr etc.?; die württembergische Oberkirchenbehörde? Warum fehlt der gesetzestreue Rabbinerverband?, die gesetzestrene Rabbinervereinigung, die Freie Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judenthums, der bayerische Rabbinerverband?, der Unabhängige isr. Lehrerverein für das Großherzogthum Hessen u. v. A.? Man versteht auch gar nicht, was nach der Schaffung einer solchen Organisation der Centralverein deutscher Staatsbürger und der Israelitische Gemeindehund noch bedeuten sollen, wenn ihnen ihr Wirkungskreis abgenommen wird. Es ist glücklicherweise wohl kaum Hoffnung vorhanden, daß dieses Projekt zur Ausführung gelangt, wir müßten sonst Namens der gesetzestreuen Israeliten Deutschlands Verwahrung dagegen einlegen, daß eine derartige Organisation als Vertretung der Gesammtinteressen der Deutschen Juden angesehen wird. Das Eine aber ist jetzt schon zu beklagen, daß die Juden immer und immer wieder von sich reden machen und damit der antisemitischen Sache stetig neuen Wind in die Segel blasen.