Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 12 (11.2.1901)
- Date
- 1901-02-11
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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8 drucksvollen Lobreden, die den hauptsächlichsten Beförderern seines Sturzes gehalten werden „Opfer des schrecklichen Systems des schändlichen Robespiere . . ., wir würden vielleicht noch in der Gefangenschaft seufzen, oder wir hätten die Zahl der Unschuldigen noch vergrößert, die durch die Befehle dieser entarteten Geschöpfe des Menschengeschlechts gerichtet wurden, wenn wir durch die unsterbliche Revolution des 9. Thermidors nicht dazu gelangt wären, unsere Klagerufe bei dem allgemeinen SicherheitskomitA zu Gehör zu bringen“. Hierauf folgt eine jener im schwülstigen Stil der damaligen Zeit so häufigen Anreden: „Volk, hier sind meine Thaten, urteile über meinen Bürgersinn.“ Alexander beendigte seine Abhandlung mit einer Erklärung, die in der Tliat das Lob der Bürgertugend verdient, die vom suveränen Volk von ihm beansprucht wird: „Möge das Ziel aller unserer Handlungen das Glück unsere Landes, die Aufrechthaltung der Volksherrschaft, und die Wohlfahrt der einen unteilbaren und volkstümlichen Republik sein.“ Wir sind darüber gänzlich im Unklaren, wie das letzte Lebensloos des reichen Strassburger Fabrikanten und Bankiers sich gestaltete und ob er noch lange die revolutionären Stürme überlebte, welche ihn so stark geprüft hatten. Wir müssen daher hier diese flüchtige Skizze beschließen, in der wir versuchten, an einem Beispiel zu zeigen, welches das Schicksal der Strassburger Israeliten während der Schreckensherrschaft gewesen, und zu beweisen, dass der Radikalismus der Jakobiner für sie nicht sanfter war, als die Willkür des alten Regiments. Sie konnten die wahre bürgerliche Gleichstellung nur von einer Regierung erhalten, die gerecht genug dachte, um mit Rücksicht auf sie gleichheitliche und freisinnige Gesetze sich anzueignen, die aber auch stark geling war, um auf ihre Durchführung allenthalben sich verlassen zu dürfen. Besonders in unserer Provinz, wo die Anwesenheit einer israelitischen Bevölkerung, die für sich beinahe ebenso zahlreich ist, als die Gesamtheit der Juden im übrigen Frankreich,, dazu beitrug, eine Beruhigung der Geister dadurch zu erschweren, dass sie unaufhörlich tausend verschiedene Beschwerden dort aufweckte, dauerte es noch sehr lange, bis das so wünschenswerte Resultat wenigstens teilweise erreicht wurde. Wir finden den Beweis für diese Verfolgungen, welche sogar nach der Schreckensherrschaft noch fortdauerten, in den I zahlreichen Bittgesuchen, welche die Strassburger Israeliten während der letzten Monate des Jahres 1794 an den Nationalkonvent richteten, um sich „über die Bedrückungen zu beklagen, die sie täglich zu erleiden haben unter dem Vorwände, dass sie als Juden geboren seien.“ Das gesetzgebende KomitG des Konvents befahl in einem Beschluss, der von Cambacörös unterzeichnet und vom 11. Brumaire des Jahres III datirt war, den elsässischen Direktorien, Nationalagenten und Gerichtshöfen, sie mit der ganzen Strenge der Gesetze zu schützen. In Ausführung dieser Befehle liess das Direktorium des Unterrheins, an dessen Spitze der Bürger Mougeat stand, am 2. Frimaire (22. November 1794) eine feierliche Entschließung öffentlich anheften, worin allen Agenten der Exekutivmacht zur Pflicht gemacht wurde „zu verhindern, dass die unverjährbaren Menschen- und Bürgerrechte und die geheiligten Grundsätze der Freiheit und Gleichheit irgendwie geschmälert werden.“ Es gereicht Frankreich zur Ehre, es verstanden zu haben, diese grossen Grundsätze, die hier durch die Behörden Strassburgs wieder in Erinnerung gebracht wurden, seit fast einem Jahrhundert mit beharrlicher Ausdauer anzuwenden, und auf solche Weise in die Volks- Sitten selbst einzuführen. Es ist nicht Alles damit gethan, wenn man Artikel in die Gesetzbücher einschreibt; es handelt sich vor Allem darum, dafür zu sorgen, dass sie in die täglichen Gewohnheiten und in die Anschauungsweise des Volkes übergehen, um hundertjährige Vorurteile und allgemeinen Widerwillen auszureissen und jene Ausbrüche hässlicher Leidenschaften zu verhindern, wie wir sie heute noch anderwärts mit einer Heftigkeit hervortreten sehen, die bisweilen an das verfolgungssüchtige Toben des Mittelalters erinnert. Biographische Skizzen. 4. David Straus«. David, Lohn des Samuel Strauß, war 1681 in Frankfurt a. M. geboren und gehörte einer alten, dort ansässigen Familie an. Schon frühzeitig in die Hallen der Thora eingeführt, fand er in seiner Vaterstadt Anstellung als Rabbinatsassessor und wirkte als solcher über 20 Jahre. Von Frankturt wurde er nach Holleschau berufen, um den dortigen Rabbinatsposten zu übernehmen. Von hier ging er nach dem alt-