Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 11 (7.2.1901)
- Date
- 1901-02-07
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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945 Zeitungsnachrichten nnd Correspondenzen. Deutschland. Berlin, 3. Febr. Vor einigen Tagen hielt Herr Prof. Dr. Leopold Cohn aus Breslau im hiesigen „Verein für jüdische Geschichte und Litteratur" einen Vortrag über Wilhelm von Humboldt. Nach sorgfältiger Charakterisirung der gesammten Thätigkeit des Staatsmannes von Perikleischer Hoheit der Gesinnung in der auswärtigen Politik und von wahrhaft humanem Geiste in seiner Weltanschauung berichtete der Vortragende über Humboldt's Theilnahme an der Emanzipation der Juden in Preußen, wobei er sich hauptsächlich auf die neuesten Publikationen des Prof. Dr. Bruno Gebhardt stützte. Wohlverdienter Beifall wurde den klaren Ausführungen des Herrn Vortragenden von den zahlreich versammelten Zuhörern gespendet. Hcchingen, 3. Febr. Die „Kobl. Vlksztg." berichtet: „Die jüd. Firma Baruch und Söhne in Hechingen (Hohenzollern) hat für ihre zum Theil weit von der Fabrik entfernt wohnenden Arbeiter eine Speiseanstalt errichtet, welche von zwei Schwestern aus dem Kloster Hegne bei Konstanz geleitet werden soll. Man sollte glauben, dieser schöne Akt sozialer Fürsorge würde überall freudig begrüßt werden. Im preußischen Kullusministerium aber scheint man anderer Ansicht zu sein. Von dort ist nämlich der Bescheid ergangen, die Genehigung zur Eröffnung der Anstalt unter Leitung von Schwestern müsse versagt werden, weil in der gedachten Anstalt neben protestantischen auch katholischen Arbeitern Speisen verabreicht werden sollten! Ist das nicht eine geradezu rührende Fürsorge für das geistige Wohl der Betreffenden? Man denke nur, wie schwer gefährdet das religiöse Bewußtsein der protestantischen schasste, von katholischen Schwestern bereitete Suppe Arbeiter wäre, wenn sie eine mit jüdischem Gelde beverabreicht erhielten!" Oe st er r. - Ungar. Monarchie. Wien, Ende Jan. Vor etwa zwei Jahren entstand in der österreichischen Metropole das „Wiener freiwillige Rettungskorps." Die antisemitische Kommunalverwaltung hatte nämlich im Jahre 1896, bei Antritt ihres Regimes, die Entsendung eines Vertrauensmannes der Kommune in die so segensreich wirkende Mundy'sche Rettung.gesellschaft gefordert, der über die Verwendung der Subvention wachen sollte. Die Rettungsgesellschaft lehnte dies ab, weßhalb ihr von der antisemitischen Majorität des Gemeinderathes die bisher gewährte Subvention entzogen wurde. Gleichzeitig wurde in den antisemitischen und klerikalen Parteiorganen zur Gründung einer „christlichen Rettungsgesellschaft" ausgefordert. Erst zwei Jahre nach diesem Aufrufe kam das „Wiener freiwillige RettungSkorps" zu Stande, dessen Statuten sich von denen der Rettungsgesellschaft nur dadurch unterschieden, daß sie den Beisatz enthielten, das neue Rettungskorps dürfe nur „arische Theilnehmer" haben. Die mit Sammlungen betrauten Organe des Rettungskorps wurden mit gleicher Farbe versehen, wie bei Bedientesten der Rettungsgesellschaft, so daß in Folge dieser Täuschung oft Beträge einliefen, die eigentlich dem Mundy'schen Institut zugedacht waren. Alsbald begann jedoch der Krach. Die Leitung war einem unfähigen Laien anvertraut, so daß die Aerzte, sowie die Mediziner austraten und dies in geharnischten Erklärungen in den Blättern begründeten. Das Rettungkorps verfügte über einen einzigen Sanitätswagen und der ärztliche Dienst wurde in den jüngsten Tagen nur mehr von Hilfsorganen versehen. Die Mißwirtschaft wurde so arg, daß selbst Vizebürgermeister Neumayer und Stadtrath Dr. Krenn sich veranlaßt sahen, ihre Ehrenstellen im Präsidium niederzulegen, und daß auch die beiden Chefärzte ihre Funktionen einstellten. Da überdies bisher über die Verwendung der eingelaufenen Spenden keine Rechnung gelegt wurde, tauchten Bedenken wegen der Korrektheit der Gebahrung auf und nun wird übereinstimmend mitgetheilt, daß die Weiterführung des Instituts unmöglich sei, weil die dort herrschenden Zustände geeignet seien, die Gerichte zu beschäftigen. Kuttenberg, 3. Febr. (Nachklänge zum Hilsner-Prozeß.) Dieser Tage fand vor dem hiesigen Kreisgerichte die Verhandlung über die Berufung des Herrn Joseph Semm, Direkt, der Schützendorfer Glasraffinerie, statt, welcher von dem k. k. Bezirksgericht in Deutschbrot seinerzeit wegen der Uebertretung des Paragraphen 311 Str.-G. (Verleitung zur Verletzung der Amtspflicht durch Geschenke) zu einer einwöchentlichen Arreststrafe verurtheilt worden war. Laut Angabe des aus dem Hilsner Prozesse bekannten Polnaer Gendarmerie-Wachtmeister Klenovec soll ihm Herr Joseph Simm eines Tages, noch vor der Schwurgerichtsverhandlung in Pisek, eine Belohnung von 23,000 fl. für den Fall angeboten habe, als er einen anderen Thäter des an Agnes Hruza begangenen Mordes ausfindig machen würde, als den Leopold Hilsner. Dieses Angebot habe Simon noch einige Tage später wiederholt, worauf Klenovec geantwortet habe, er werde sich die Sache überlegen und bei Simm diesbezüglich noch vorsprechen. Erst nach Ablauf einiger Zeit seit dieser Unterredung machte Klenovec bei der Staatsanwaltschaft die Anzeige und behauptete, daß er in dem Verhalten des Simm eine Verleitung zur Verletzung der Amtspflicht erblickt habe. Der Veriheidiger des Angeklagten. Herr Dr. Emil Meißner, Advocat in Deutschbrot, wies in einem scharfsinnigen, juristisch durchdachten Plaidoyer nach, daß es sich hier um keine Verletzung der Amtspflicht