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Der Israelit · 1901-02-04 · Heft 10 (4.2.1901) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 10 (4.2.1901)
Date
1901-02-04
Page
– (sequence 4)
Language
German
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die einzige Verwaltung ist, die jüdische Assessoren übernimmt. Alle anderen Verwaltungen lehnen sie ab. (Hört, hört! links.) Auch bei der Ernennung von Einzelrichtern muß mit Rücksicht vorgegangen werden. In den Berichten der Oberlandesgerichtspräsidenten wird in zahlreichen Fällen gesagt, es sei absolut unmöglich, in diesem oder jenem Orte einen jüdischen Richter unterzubringen. Die Juden sind gleichberechtigt. Ich erkenne aber nicht an, daß die Ablegung der Examina jedem einzelnen Kandidaten ein gesetzliches Anrecht auf Anstellung im Staate gibt. Es wird von Fall zu Fall bei jeder erledigten Stelle geprüft, ob die Gesammtverbältnisse die Anstellung eines Juden zulassen. Den Rechtsanwälten in Berlin ist das Alles bekannt, denn die Herren kommen häufig zu mir, um ihre Bewerbung persönlich anzubringen, und ich wiederhole, es sind darunter hochachtbare, ehrenwerthe Leute, die jedes Vertrauen verdienen. Die Herren haben aber selber zugegeben, daß diese Schwierigkeiten vorliegen, wenn sie auch für ihre Person diese Zurücksetzung beklagen. Sie haben sich so viel Objektivität bewahrt, daß sie es mit mir als unzulässig anerkennen, die jüdischen Anwälte in dem Maße, wie der Vorredner es wünscht, zu berücksichtigen. Abg. Barth lfr. Vg.): Er habe mit Erstaunen von der Antwort des Ministers Kenntniß genommen. Ter Minister hat den Grundsatz ausgesprochen, daß er nicht verpflichtet sei, die Gründe hier bekannt zu geben, aus denen die jüdischen Anwälte benachtheiligt werden Ich glaube, die Minister sind gerade dazu da, im Parlamente über die Grundsätze, nach denen sie ihr Amt verwalten, Rede zu sieben. (Sehr richtig, links.) Ich beruhige mich darüber aber um so leichter, als der Minister in Wirklichkeit ja doch diese Gründe angegeben hat. Der Minister stellt sich auf den Standpunkt, daß bei Anstellung von Notaren nicht die Interessen der Notare maßgebend seien, sondern das Interesse der Bevölkerung. (Sehr richtig, rechts.) Sie sagen „sehr richtig" (Zurufe rechts: Jawohl!), aber was das Interesse der Bevölkerung ist, das ist eine ganz subjektive Auffassung. Kommen wir auf den Grundsatz, daß die Minister nicht die Grundsätze der Verfassung befolgen sondern das, was sie selber als Interesse der Bevölkerung ausgeben, berücksichtigen, dann ist es mit der. Verfassung vorbei. (Lebhafte Zustimmung links.) Was der Minister das Interesse der Bevölkerung nennt, steht im Widerspruch des Artikel 12 der preußischen Verfassung und mit dem Reichsgesetz vom 3. Juli 1869. Die Zugehörigkeit zu einer Konfession soll nicht maßgebend sein für die Anstellung. Wenn der Minister nicht danach verfahre, dann habe die Verfassung keinen Werth. (Beifall links.) Die Verfassung solle uns davor schützen, was er willkürlich interpretiren das Interesse der Bevölkerung nennt. (Lebhafte Zustimmung links.) Ich befürchte speziell für Berlin, daß es ein verschwindender Bruchtheil der Bevölkerung ist, der auf dem Standpunkt des Ministers steht, daß man aus Angst, es könnten einige Juden Notare werden, diese Grundsätze verletzt. Es handelt sich um gewisse Vorurtheile eines ganz kleinen Theiles der Berliner Bevölkerung und diesen Vorurtheilen entgegenkommend wird, l bei Ernennung der Notare verfahren. Stellte sich der Minister auf den Standpunkt: Ich wähle mir die best qualisizirten Leute aus und frage nicht, ob Jude oder; Christ, und wenn dabei auch lauter Christen heraus-! kommen — nicht ein Atom würde ich dagegen sagen. ' Hier handelt es sich aber darum, daß ein Jude nicht anj gestellt wird, weil er Jude ist. Es werden, wie es heißt, j christliche und jüdische Listen geführt. Man behauptet, j daß sogar eine dritte Liste der getauften Juden besteht,! die als ,.suj f mixtes" befyanbelt werden, ewas besser als oie Juden und schlechter als die Christen. Ich möchte das Centruin darauf aufmerksam machen, das ja so viel Sinn für Parität hat. Es handelt sich dai rum, ob grundsätzlich die einzelnen Konfessionen Be! rechtigung auf gleiche Behandlung haben. Ein anderer Minster kann sagen, es liege nicht im Interesse der vori wiegend protestantischen Berliner Bevölkerung, daß j hier katholische Notare sind. Die Verfassung will solche Unterschiede ausscheiden und nur die individuelle Befähigung als Maßstab für die Anstellung gelten lassen. I Und nun wird nach der Interpretation des Ministers j in der ganzen Verwaltung verfahren. Ich weiß auch, j daß in der Justizverwaltung verhältnißmäßig am besten die Verfassung gewahrt wird, aber charakte- > ristisch ist, daß der Minister das als etwas zu Lobendes i hin stellt (Sehr richtig' links), daß es da besser ist als in! andern Ressorts. Ist dem so, wie weit sind wir dann! schon gekommen? Glauben Sie (nach rechts und zum Ministertisch), daß das deutsche Volk schon so reif ist oder so tief gekommen ist (Lärmende Unterbrechung rechts), daß es die Gleichberechtigung der Konfessionen preisgeben will, so versuchen Sie es doch durch eine Aenderung der Verfassung. Aber so lange die Verfassung besteht, sollen Sie auch den Muth haben, sie aufrecht zu erhalten, und vor allen Dingen soll der Justizminister den Muth haben. Ich bedauere, daß er diese Erklärung abgegeben hat. (Lebhafter Beifall links.) Berlin, 27. Jan. (Repräsentantenverj s a m mlun g.) Die Vorlage betr. die Gehalts- und Pensionsverhältnisse der Lehrer der jüdischen Gemeindeschulen wird nach der Vorlage des Schulvorstandes angenommen. Demnach beträgt in Zukunft der Minimalgehalt des seminarist. gebildeten Lehrers 1900 Mk., der Maximalgebalt 45.00 VJlt., die Zulage erfolgt alle zwei Jahre ttit Betrage von 200 Mk. Der Antrag, Anstellung von Hilfsarbeitern beim Gemeindevorstand wird einer gemischten Commisson zur Berathung überwiesen, die Anstellung von Zählcontrolleuren für die Orgelsynagogen abgelehnt. — Die Feststellung der Amtsdauer des Repräsentanten-Etell-

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