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Der Israelit · 1901-02-04 · Heft 10 (4.2.1901) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 10 (4.2.1901)
Date
1901-02-04
Page
– (sequence 3)
Language
German
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SSl Leid zu verlängern oder es in beglückende Freude umzuwandeln. Jeder der jüdischen Zerstreuten, der den festen Vorsatz faßt und ihn ausführt, für sich und sein Haus rückhaltlos den Willen Gottes zu erfüllen, wie er uns in der schriftlichen und mündlichen Thora vorgeschrieben ist, trägt zur Erlösung Israels und zu ihrer Beschleunigung bei, gewinnt somit einen unmittelbaren Einfluß auf die Gänge der Zeit. Jeder Vater, jede Mutter, die sich, in welcher Umgebung sie auch leben mögen, aufraffen und ihr Kind der Thora zuführen, haben damit der heiligen Gottessache einen Kämpfer bereit gestellt, der uns die Erlösung von Leid und Weh, trotz aller ungünstigen Zeitverhältniffe, erringen wird. Zehn Familien, die heute zusammenträten, um Mittel und Wege zu finden, ihre Kinder für die Thora zu gewinnen und zu erhalten, welchen Aufschwung zu allem Guten und Wackeren könnten diese mit ihren Enkeln und Urenkeln in den nächsten hundert Jahren anbahnen! Durch die Zeitungen ging kürzlich eine Notiz, welche die Unsumme von Zinsen und Zinseszinsen berechnete, die ein einziger Pfennig im Lause der Jahre aufwirft. Welche Zinsen und Zinseszinzen muß ein gutes Wort, eine wackere That, e i n zündendes Beispiel tragen, wenn eine zielbewußte Hand sie in den Schoß der Zeiten streut und ihr Aufgehen und Gedeihen vertrauensvoll dem Lenker aller Zeiten anheimstellt! Und das vermag Jeder, der mit System, redlichem Willen bereit ist, seiner jüdischen Pflicht zu genügen, ohne Rücksicht auf den Beifall und den Widerspruch der Zeit. Und wer es selbst nicht vermöchte, den guten Willen, die reine Absicht, in Thaten umzusetzen, dem rechnet Gott den bloßen Gedanken, den ernsten Vorsatz, auch wenn übermächtiger Zwang seine Ausführung verhinderte, als vollzogene That an. rwn vby nbva v »bi bjkü rrso mwft t'v ,ppn;j) ie» 'SEmto ruwy Heber das, was das neue Jahrhundert uns bringen wird, wird lediglich dasjenige entscheiden, was wir dem Jahrhundert an Gesinnung und Handlungen entgegenbringen. Wenn wir als Gottes Volk im Dienste seines heiligen Willens uns begreifen, dann hat die Zeit keine Macht über uns, sondern wir geben der Zeit das vom Herrn der Zeiten gewollte Gepräge. Zeitungsnachrichten und Korrespondenzen. Deutschland. Berlin, 31. Jan. (Abgeordnetenhaus.) Abg. P e l t a s o h n (fr. Ver.) legt ziffernmäßig dar, daß bei der Ernennung von Notaren die christlichen Rechtsanwälte gegenüber den jüdischen auffallend bevorzugt werden. Er möchte wissen, nach welchem Grundsätze der Minister bei der Ernennung von Notaren vorgehe. Die Bevorzugung widerspreche der Verfasiung und dem Reichsgesetz von der Gleichstellung der Juden. Es liege nicht blos Erwerbsinn vor. wenn die jüdischen Assefforen sich dem Anwaltsstande widmen. Wenden sie sich dem Richterstande zu, so haben sie 3 bis 5 Jahre länger zu warten, als die christlichen Bewerber. Zum Staatsanwalt habe es überhaupt noch kein Jude gebracht. Minister S ch ö n st e d t: Der Vorredner beschwert sich darüber, daß bei der Ernennung von Notaren nicht das Jntereffe der konkurrirenden Rechtsanwälte, sondern das Jntereffe der Bevölkerung wahrgenommen werde. (Sehr richtig! rechts.) Unter den in Berlin ansässigen 851 Anwälten befinden sich 626 jüdische (hört! hört! rechts), d. h. Dreifünftel, und unter den Notaren sind von 156 65 jüdische, d. h. über ein Drittel. Er müsse es ablehnen, Auskunft zu geben über die Gründe bei der Ernennung von Notaren. Er sei dazu weder berechtigt, noch verpflichtet und könne nur versichern, daß er von dem ihm zustehenden gesetzlichen Ernennungsrecht nach bestem Wissen und Gewissen Gebrauch mache. Maßgebend sei für ihn aber nicht das Interesse der konkurrirenden Rechtsanwälte, sondern allein das Jntereffe der Bevölkerung. (Zustimmung rechts.) Er würde es nicht verantworten können, wenn er z. B. in Berlin die jüdischen Notare nach Maßgabe des Prozentsatzes und des Dienstalters ernenne. Es würde in der christlichen Bevölkerung Anstoß erregen, wenn sie in Geschäften, bei denen es eines besondern Vertrauens bedürfe, mehr oder weniger auf jüdische Notare angewiesen wäre. (Beifall rechts.) Das kann und werde ich nicht thun. Diese Geschäfte sind in vielen Fällen solche, die ein persönliches Vertrauen voraussetzen. Es handelt sich vielfach um Familienangelegenheiten und um die besonders diskret zu behandelnden Vermögensangelegenheiten und da glaube ich, wie die Verhältnisse einmal liegen, damit rechnen zu müssen, daß ein großer Theil der christlichen Bevölkerung Bedenken trägt, diese Angelegenheit jüdischen Notaren anzuvertrauen. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Das ist kein Vorwurf für die jüdischen Notare. Es befinden sich unter ihnen eine große Anzahl ganz hervorragender höchst ehrenwerther Männer, aber die christliche Bevölkerung will es nur mit christlichen Beamten zu thun haben. Von Verletzung der Verfassung oder des Reichsgesetzes kann keine Rede sein und seine Hinweise darauf hat der Vorredner auch wohl nicht ernst genommen. Sollten wir in Berlin nach dem Grundsätze des Vorredners die Notare lediglich nach dem Prozentsatz und dem Dienstalter ernennen, so würden wir vielleicht in zehn Jahren kaum noch einen christlichen Notar haben. (Sehr richtig, rechts.) Unbestreitbar ist auch, daß die Anstellung zahlreicher jüdischer Assessoren der Justizverwaltung die größten Schwierigkeiten bereitet. Ich hätte aber nicht geglaubt, daß in dieser Beziehung ein Vorwurf erhoben werden würde, da die Justizverwaltung

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