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Der Israelit · 1901-01-31 · Heft 9 (31.1.1901) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 9 (31.1.1901)
Date
1901-01-31
Page
– (sequence 10)
Language
German
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196 Verhältniß zur Steuer bei der politischen Gemeinde oder zur Staatssteuer herangezogen wird, einerlei, ob Mann oder Frau, ledig oder verheirathet, und zwar vom nächsten Steuerjahr-Quartal ab, das seiner Pflichtigkeit folgt. Um nun wieder zur Landesumlage zu kommen! Diese Landesumlage hat nachgerade eine Höhe erreicht, die unerschwinglich ist. In manchen Gemeinden beträgt sie mit dem Rabbinatsbeitrag ein Sechstel bis ein Fünftel und noch mehr des Gesammtdefizits der Kirchenpflege; sie muß auch hauptsächlich von den größeren Gemeinden aufgebracht werden, so daß diese mit an sich schon schweren Lasten auch noch die ohnehin nicht mehr lebenskräftigen kleinen Gemeinden miterhalten muffen, an deren Erhaltung Niemand (?Red.) ein Interesse haben kann. Daraus ergibt sich ein weiteres Verlangen: „Das größere Selbstbestimmungsrecht sowohl der Gemeinden, als auch einzelner Mitglieder." Es sollte eine kleinere Anzahl Israeliten, etwa bis zwanzig, an einem Orte nicht mehr gezwungen werden können, im Sinne des bisherigen Gesetzes, eine Gemeinde bilden zu müssen, wie auch der Einzelne (besonders in der sich immer mehr ausbreitenden Diasporal nicht mehr gezwungen werden kann, einer Gemeinde angehören zu müssen. Es sollte vielmehr dem einzelnen und auch mehreren an einem Orte wohnenden Israeliten — letzteren etwa bis zu genannter Zahl, welche die Errichtung und Erhaltung der religiösen Erfordernisse einer Gemeinde ohne fremde Hilfe garantirt — freigestellt sein, sich irgend einer Gemeinde anzuschließen, resp. selbst eine solche zu bilden, oder aber für ihre religiösen Bedürfnisse anderweitig zu sorgen. Damit würde die oft mißbräuchliche Verwendung der Landesumlage: Unterstützung kleinerer Gemeinden aus der Zentralkasse wegfallen, und letztere entlastet. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichte» und Eorrespondenzen. Deutschland. Berlin, 29. Jan. Eben geht mir der Bericht über den Urtheilspruch der Geschworenen wider die Rädelsführer bei den Odessaer Judenkrawalle zu. Von den 35 Angeklagten wurden 27 zu Zwangsarbeit verurtheilt und zwar 2 zu je 2, 3 zu je l1/., 17 zu je 1 Jahr. Eine Frau erhielt ein Jahr und 5 Männer je 8 Monate Gefängniß. Ein Mann, Namens Moses Gornow (Jude?) wurde zu 5 Wochen Gefängniß verurtheilt. Ein Angeklagter wurde freigesprochen. Sämmtliche Verurtheilte haben gemeinschaftlich alle Gerichtskosten zu tragen. Die von einer Anzahl Juden gestellten Entschädigungsansprüche in Höhe von ' 200,000 Rubel wurden dagegen vom Gerichtshöfe als; nichterwiesen angesehen und in Folge dessen abgelehnt. T. Jnowrazlaw, im Jan. Die hiesige Stadtverordneten-Versammlung zählt je zehn evangelische, katholische und jüdische Mitglieder, von den sechs unbesoldeten Stadträthen gehören je zwei denselben Bekenntnissen an. Die hiesige Mittelschule wird gänzlich aus städtischen Mitteln erhalten. Unter ihren zehn Lehrern ist kein Jude. Vor drei Jahren beantragte bei eintretenl der Vacanz ein jüdischer Stadtverordneter die Berui fung eines jüdischen Lehrers, wodurch der Zuschuß von! 200 Mk. für den jüdischen Religions-Unterricht gespart I werden würde. Der Antrag wurde angenommen, aber i ein nicht-jüdischer Lehrer angestellt. Bei der diesjährij gen Etatsberathung schlug die Schulbehörde wieder die! Anstellung eines Mittelschullehrers vor. Die Forderung > wurde bewilligt. Der jüdische Stadtverordnete Herr I Sandler beantragte wiederum die Berufung eines jüd. Lehrers, was einstimmig angenommen wurde. Der Magistrat wies in dem Ausschreiben darauf hin, daß bei der Besetzung ein jüdischer Lehrer berücksichtigt werden sollte. Es liefen Meldungen ein, darunter zwei von hiesigen Lehrern. In einer darauffolgenden Stadtverordnetensitzung theilte der Referent mit, daß der Magistrat einen nicht-jüdischen Lehrer gewählt habe, weil, da die Lehrkraft voll in Anspruch genommen werde, die oben erwähnte Ersparniß von 200 Mk. also eintcete und weil der Unterricht leiden würde, da der jüdische Lehrer an Sabbat und Feiertagen nicht schriebe. Der Kreisschulinspektor habe deßhalb die Berufung eines jüdischen Lehrers abgelehnt, die Schulcommission j sei ihm beigetreten, und so habe sich der Magistrat zur ' Wahl eines nicht-jüdischen Lehrers genöthigt gesehen, j Stadtverordneter Herr Rosenberg meinte, daß die i Juden, die ein Drittel der städtischen Steuern auf-! brächten, wohl die Anstellung eines jüdischen Mittelschullehrers neben zehn nicht-jüdischen beanspruchen dürften. Sollte die Sabbatheiligung als Hinderniß der Anstellung gelten, so müßte man die jüdischen Seminare und höheren Lehranstalten schließen. Der erste Bürgermeister erklärte, daß er erst seit wenigen Monaten an der Spitze der Verwaltung stehe, daß er die oben mitgetheilten Vorgänge nicht gekannt habe und den Zustand bedauere. Der Magistrat habe einen jüdischen Bewerber angefragt, ob er am Sabbat schreiben und an den hohen Feiertagen unterrichten werde. Der Bewerber habe verneinend geantwortet. Stadtverordneter Sandler gab der Verwunderung Ausdruck, daß man die vier Vormittagsstunden am Sabbat nicht mit schreibfreiem Unterricht besetze. Stadtverordneter Bankier Salomonsohn meinte, daß die ohne Mitwirkung der Stadtverordneten-Versammlung erfolgte Lehrerberufung ungiltig sei. Nachdem der Bürgermeister erklärt hatte, daß die Bestätigung der Regierung bereits nachgesucht sei, einigte man sich dahin, daß bei

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