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Der Israelit · 1901-01-17 · Heft 5 (17.1.1901) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 5 (17.1.1901)
Date
1901-01-17
Page
– (sequence 11)
Language
German
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105 Schließlich möge noch erwähnt werden, daß dem Geheimen Justizrath Orgler laut einstimmigen Beschlußes der beiden städtischen Kollegien das Ehrenbürgerrecht der Stadt Posen verliehen worden ist. Memel, 13. Dez. Heute Abend fand die feierliche Constituirung des Vereins fcO'E x"i-n (Bibelverein) statt. Die Zahl der Mitglieder beläuft sich einstweilen auf 36. Der Verein hat den Zweck, die nähere Kenntniß der heiligen Schrift unter seinen Mitgliedern zu verbreiten und zu unterhalten. Der Vortragende des Vereins, Herr Candidat Salomon G i n s b e r g , hielt eine sehr paffende Ansprache; ebenso erbaulich war die Rede des alten, ehrwürdigen Herrn Salomon S a - l a n t, des Vortragenden Lehrers des Vereins „Menorath Hamoaur." Der Verein verspricht viel Gutes zu stiften und verdient volle Nachahmung. — Heute Nachmittag wurde eine der besten Frauen unserer Gemeinde zu Grabe geleitet. Es galt der Frau Oscher Hurwitz die letzte Ehre zu erweisen. Als Herr Rabbiner Dr. Carlebach die hohen Tugenden der Verblichenen schilderte, blieb kein Auge thränenleer. Viele Arme bedauern und betrauern ihren Heimgang. Leipzig, im Jan. (Reichsgerichtliche Entscheidung.) Die unselige, leider noch immer ungesühnte Mordthat in Könitz hat in ihren Folgen schon vielfach die Gerichte beschäftigt, so auch am 8. Januar das Reichsgericht. Der verantwortliche Redakteur der „Germania," Herr Hans Contzce, war am 25. September vorigen Jahres vom Landgericht I in Berlin wegen Beleidigung der Gerichte und der Staatsanwaltschaft in Könitz, sowie der dortigen und der Berliner Polizei, zu einem Monat Gefängniß verurtheilt worden. Es wurde diese Beleidigung gefunden in zwei Artikeln der „Germania" vom 30. Mai und 6. Juni vorigen Jahres, in welchen nach Feststellung der Gerichte ein Vorwurf der rechtswidrigen, bezw. verbrecherischen Rechtsbeugung in der Angelegenheit der Ermordung des Gymnasiasten Winter gegen die beregten Beamten erhoben wurde. Die Artikel sollten die Ansicht der Bevölkerung über die Bemühungen der Behörden in fraglicher Kriminalsache wiedergeben, etwa in dem Sinne: „Es kommt nichts heraus, weil nichts herauskommen soll." Das Urtheil des Landgerichts besagt, der Angeklagte habe, indem er jenen öffentlichen Behauptungen der Konitzer Bevölkerung nicht widersprochen, im Gegentheil sie als wahr oder doch als möglicherweise wahr hinzustellen suchte, gleichsam selbst jene ehrenrührigen Nachreden aufgestellt und verbreitet. Dem Angeklagten stehe keineswegs der Schutz des Paragraphen 193 zu, er habe keine berechtigten Interessen wahrgenommen, es sei ihm nur darum zu thun gewesen, die Ansicht zu begründen, daß der Mörder in den Kreisen der Juden zu suchen sei. Die „Germania" habe aber kein Interesse daran, den Fall gegen das Judenthum auszuspielen. Hiergegen hatte der Angeschuldigte Revision eingelegt, die am 8. Januar vor dem zweiten Strafsenate des Reichsgerichts zur Verhandlung kam. Hierin wurde zunächst eine Verkennung des Paragraphen 193 gerügt, den das Landgericht nicht im Sinne reichsgerichtlicher Rechtsprechung ausgelegt habe. Der Angeklagte habe eigene und fremde berechtigte Interessen vertreten. Der Konitzer Mord habe wegen seiner Aehnlichkeit mit anderen ungesllhnten Mordthaten allgemeines Aufsehen erregt. Es sei die Frage in's Auge gefaßt worden, ob nicht ein Ritualmord vorliege, der vielleicht auf den Aberglauben einer jüdischen Sekte zurückzuführen sei. An der Klarstellung dieser Frage habe Jedermann, besonders aber ein Vertreter der Presse, ein berechtigtes Interesse. Die Presse sei bei ihrer derzeitigen Entwickelung wesentlich mit berufen, Verbrechen aufzudecken, bediene sich ja die Behörde selbst der Presse zu diesem Behufe. Nachdem jedoch in sachlicher Hinsicht der Oberreichsanwalt erklärte, das Urtheil stehe nach seiner Auffassung voll und ganz auf dem Boden reichsgerichtlicher Rechtsprechung und enthalte den strafbaren Thatbestand in irrthumsfreier Feststellung, da der Angeklagter versucht habe, das obenberegte Gerücht zu rechtfertigen, wurde die Revision vom Reichsgerichte verworfen. A. ch München, 13. Jan. Die Bankierseheleute Levi und Jette Waitzfelder haben mehrere Vermächtnisse zu machen beschlossen, die jetzt anläßlich des Ablebens der Frau Jette Waitzfelder zum sofortigen Vollzug kommen sollen. Es wurden bestimmt: Mk. 100 in Vaar zur sofortigen Vertheilung an die Münchener Wärmestuben: Mk. 400 in Baar zur sofortigen Vertheilung an Arme ohne Unterschied der Confession; Mk. 1000 in 4 pCt. Pfandbriefen der Bayerischen Vereinsbank erhält das neue Taubstummen-Jnstitut mit der Bestimmung, daß die Zinsen hieraus alljährlich zur Erlangung eines Freiplatzes und zwar abwechselnd für eine katholische, protestantische und israelitische Person zu verwenden sind; Mk. 1000 in 4 pCt. Pfandbriefen der Bayerischen Vereinsbank erhält der Bayrische Frauenverein zum Rothen Kreuz in München, der die Zinsen alljährlich zu Vereinszwecken zu verwenden hat; Mk. 1000 in 4 pCt. Pfandbriefen der Bayrischen Vereinsbanl erhält der Verein für Obdachlose in München, der die Zinsen zu Vereinszwecken zu verwenden hat. Herr Waitzfelder bat den ersten Bürgermeister, von Borscht, diese Summen den zuständigen Stellen zu übergeben. In der Magistratssitzung vom 8. Januar gab Bürgermeister v. Borscht bekannt, daß er die Uebergabe bereits vollzogen habe und sprach den Dank für die Vermächtnisse aus. Harburg (Bayern), 30. Dez. Die hiesige israelitische Cultusgemeinde beging gestern die seltene Feier des 26jährigen Amtsjubiläums ihres verehrten Cultusvorstandes, Herrn Kaufmann Gerson Stein.

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