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Der Israelit · 1901-01-17 · Heft 5 (17.1.1901) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 5 (17.1.1901)
Date
1901-01-17
Page
– (sequence 2)
Language
German
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96 Leitmotiv. Darum hob er die Steuerfreiheit der Adels auf und vernichtete so einen guten Theil der alten Vorrechte dieses Standes und das gefahrbringende Junkerregiment gründlich. Er wußte “j^o itor jn „für Gerechtigkeit regiert der König;" darum sagte er: „Eine Reck^svflege schreit zum Himmel und wenn ich ich die Verantwortung auf UNt^..... - ' j cir '.-.uii *• de«.- Rechtes - rat Hat doch selbst sein großer^ . erheben vermocht, die drückenden Ausnahmegesetze, welche die Juden zu rechtlosen Fremdlingen herabsetzten, zu beseitigen. Dennoch erwies sich ihre Regierung den Juden gegenüber durch die hohe Gerechtigkeitsliebe wohlthätig. Friedrich überwies ihre Rechtsangelegenheiten den Behörden, setzte Gemeindeverfaffungen ein, stellte die selbstständige Gerichtsbefugniß der Rabbiner her und lieh ihnen auch sonst den Schutz des Gesetzes. Bei seinem Tode waren die Verhältnisse der Juden im allgemeinen besser geworden. Es konnte ja nicht ganz wirkungslos für sie sein, wenn der König sagte: „Die Religionen müssen alle tolerirt werden. In meinem Staate kann Jeder nach seiner Facon selig werden." Und der König, der wollte, „daß Fürsten und Bettler gleich seien vor dem Gesetze," konnte eine Rechtsbeugung der Juden nicht zulassen. Die von ihm geförderte Humanisirung der Strafrechtspflege kam indirekt auch den Juden zu Gute, und der von ihm ausgehende gerechte und milde Geist mußte sich auch auf die Verwaltung der jüdischen Gerechtssame erstrecken. Die grausamen Todesarten, welche früher üblich gewesen waren, schaffte er ab, weil sie die Menschheit entehrten. Dadurch waren auch verurtheilte Juden vor ausgesuchter Grausamkeit, wie der Haß sie gerade ihnen gegenüber beliebte, geschützt. Auch hörte auf sein Gebot die barbarische und unzweckmäßige Sitte auf, denjenigen, welche eines Verbrechens angeklagt waren, durch allerhand Martern und Foltern ein Geständniß zu erpressen. Wie mancher Jude, einer Hostienschändung oder anderer erdichteten Frevel angeklagt, hatte, da er die Folterqualen nicht ertragen konnte, durch das Geständniß einer Schuld, die er nie begonnen hatte, sich den Tod durch Henkershand zugezogen. Friedrich sorgte dafür, daß auch im Angeklagten die Menschenwürde nicht beleidigt werde und zeigte sich als rechter König im Sinne des Spruches 19? *]^ -ir r>cxi -rer tttt-vn: „Gnade und Wahrheit sollen wachen beim Könia und seines Thrones Stütze sei die Milde." Aber iDn übte der große Monarch nicht nur in diesem Sinne als „Milde," auch als „Wohlthat." Er trocknete die Sümpfe in Brandenburg und Pommern aus, wo nun auf fruchtbaren Ackerfeldern viele tausende Menschen Wohnuna und Nahrung fanden. Friedrich Wilhelm II. setzte in kulturgeschichtlicher Beziehung das Werk seines gigantischen Vorgängers fort. Wie Friedrich der Große j. mter Leitung seines Großkanzlers Cocceji ein nc. Gesetzbuch gab. so erhob Friedrich Wilhelm II. du- Einführung des allgemeinen preußischen Landr ch ie preußische Gerichtsverfassung, das bürgerliä und die Strafgesetzgebung zu einer der v.. ,msten und besten von ganz Europa. De>-^ aig Friedrich Wilhelm HI., de" rtr ' ' Erniedrigung sein -- u " ' .7 ' n Innern seines Lanii>: vm, sein Volk zu immer v, i u'->sttrung zu führen, getreu zu erfüllen. „Ich w. ue es einer meiner angenehmsten Sorgen und Bemühungen sein lassen, meine Unterthanen glücklich zu machen." Durch die neue Städteordnung gab er den Bürgern das Recht der Selbstverwaltung und erzog sie dadurch zu höherer politischer Freiheit; die Erbunterthänigkeit und Leibeigenschaft der Bauern hob er auf, verdrängte das Söldnerwesen durch die allgemeine Wehrpflicht und erklärte im Edikt vom 11. März 1812 alle Juden Preußens zu vollberechtigten Staatsbürgern. Schon der milde Friedrich Wilhelm II. hatte den Juden manche wohlwollende Berücksichtigung geschenkt; so befreite er sie von dem lästigen Zwang, bei jeder Vereheligung eine große Menge Porzellan aus der Königl. Fabrik entnehmen zu müssen und auf eigene Kosten im Auslande zu verkaufen, hob die solidarische Verpflichtung der Gemeinde auf, für jeden Einzelnen ihrer Mitglieder haftbar zu sein, verlieh sogar einzelnen Juden das Bürgerrecht und erlaubte ihnen den Erwerb von Grundbesitz. Aber die gleichen bürgerlichen Rechte verlieh ihnen doch erst Friedrich Wilhelm III., der in der Stein—Hardenberg'schen Gesetzgebung ihnen sogar den Zutritt zu den Lehrstellen verhieß. Unter dem einem schweren Gehirnleiden verfallenen König Friedrich Wilhelm IV. kam zwar ein vorübergehender Rückschlag in der Stimmung gegen die Juden. — man suchte den Juden ihre erworbenen Rechte auf dem Verwaltungswege zu verkümmern, aber mit dem Regierungsantritt unseres greisen Heldenkönigs Wilhelm I. begann die neue Aera, in der auch die letzten Beschränkungen der Juden durch eine einheitliche Gesetzgebung fielen. Unter seiner Regentschaft ist das große Wort Gesetzartikel geworden: „Alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte werden hierdurch aufgehoben. Insbesondere soll die Befähigung zur Theilnahme an der Gemeinde- und Landesvertretung und zur Bekleiduna öffentlicher Aemter, vom religiösen Bekenntniß unabhängig sein." Und als unter Gottes Beistand Preußen zum Eckstein des geeinten Deutschlands wurde, mußten da nicht die Juden, da mit der Wiederkehr der deutschen Kaiserwürde die letzten gesetzlichen Hemmnisse ibrer vollen Gleichberechtigung beseitigt wurden, der von Abarbanel mitgetheilten Volkssage der deutschen Juden gedenken, rwo x2' ncts> nro’pn strie mw, daß

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