Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1901-01-14 · Heft 4 (14.1.1901) · page 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 4 (14.1.1901)
Date
1901-01-14
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2446951-2449146-2449151--52412-2502957
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

83 ~ Storni}, 10. Jan. (Stimmungsbild.) Seit vier Monaten war ich nicht mehr in diesem weltberühmten Städtchen, wo ich während des aufgeregten Sommers für Ihr geschätztes Blatt thätig war. Die Physiognomie der Stadt hat sich natürlich nicht geändert, aber die Stimmung ist doch eine andere geworden. Während des ganzen Sommers bis zum Herbst konnte man kaum zehn Schritte gehen, ohne von Hep-Hep- und Guh-Rusen belästigt zu werden. Ist es mir doch vorgekommen, daß feingekleidete Damen mich mit diesem Truste beehrten. Auch die katarrhalischen Indispositionen der Bewohner in den Kreisen Könitz und Schlochau haben sich gebessert. Während des Sommers hatten alle Menschen einen Katarrh, der sich darin kund gab, daß der davon Befallene stets hustete, wenn — er einen Juden sah. Wie gesagt, — äußerlich ist Alles ruhig, selbst da, wo ausnahnlsweise der Zorn eine Berechtigung hätte. Als im Monat September einige Arbeiter in Schlochau es zu toll machten und mich persönlich, auch in Bezug aus meinen Beruf, beschimpften, mußte ich ein Beispiel statuiren und machte bei dem ersten Staatsanwalt in Könitz die Anzeige, der mich aber auf den Weg der Privatklage verwies. Ich beschwerte mich bei dem Oberstaatsanwalt in Marienwerder, mit der Motivirung, daß das schimpfende Volk doch nicht den Glauben haben dürfe, die Juden in Westpreußen seien vogelsrei, und in der That wurde die Anklage erhoben und vor einigen Lagen in Schlochau verhandelt, wozu ich aus Berlin als Zeuge hingerufen ivurde. Der Hauptattentäter erhielt — vierzehn Tage Gefängniß wegen Beschimpfung eines jüdischen Geistlichen. Ich glaube, das war die erste Verurteilung mit Gefängniß wegen Belästigung eines Juden in dortiger Gegend. Sonst sind wegen Ruhestörungen, Landes - sriedensbruchs, Mißhandlungen etc. viele Verurtheilungen erfolgt und daher auch — wie gesagt äußerl i ch — die Ruhe. Biele Geschälte, besonders in Könitz und Prechlau. sind aus jüdischem, in den Besitz polnischer Kaufleute gekommen und auch dieses Moment gibt der Regierung zu denken. Die nächsten Wahlen werden das Anwachsen der polnischen und große Verluste der deutschen Stimmen — wozu eo ipso die Juden gehörten — zeigen. Ich habe im Vorhergehenden ausnahmsweise ein Urtheil wegen Beschimpfung eines Juden hervorgehoben, dagegen sind massenhafte Verurtheilungen von Juden erfolgt, die sich Beleidigungen zu Schulden kommen laffen. Es sind noch in der letzten Zeit Strafen wegen einfacher Beleidigung von Privatpersonen zu 100, 200, 300, 500 und 1000 Mark erfolgt. Drastisch ist folgender Prozeß: Im Herbst sitzt ein jüdischer Jüngling, Sohn orthodoxer Eltern, aus Könitz, im Schlochauer Wäldchen (Restauration) mit etwa zehn Freunden an einem Tische. Er ruft den Kellner und bestellt mit lauter Stimme: ein „Schinkenbrödchen!" Die Juden in Schlochau effen wirklich noch keinen Schinken und in Könitz wenigstens nicht öffentlich, sondern Manche fordern vielleicht Lachs und einen Schinken. Diesen jungen Mann kostete das Schinkenbrödchen etwa — „1000 Mark" für die große Ebuzpoh, weil er an den Consequenzen unschuldig war. Eine oder zwei Frauen, die Ehefrauen von Gendarmen, saßen am Nebentisch und wollten gehört haben, daß der junge Mann „evangelischen (oder christlichen> Schinkenstullen gefordert habe. Sie brachten die Beleidigung (?) oder Beschimpfung der christlichen Religion (?) zur Anzeige und es kam vor einigen Wochen dieses Delikt vor dem Schöffengericht zu Schlochau zur Verhandlung. Als Zeugen waren aus Berlin 4—5, aus Stettin ebensoviele und auch Könitz mehrere Tischgenoffen geladen. Elf (allerdings jüdische) Zeugen haben geschworen, daß der junge Mann eine Schinkenstulle verlangt habe, eine christliche Frau bekundete unter ihrem Eide, daß er den erwähnten Zusatz gemacht habe. Das Urtheil lautete: 100 Mark Geldstrafe wegen Beschimpfung der christlichen Religion! Da dieselbe Sache demnächst vor der Strafkammer in Könitz in der Berufung verhandelt wird, so kann der Schinkenstullen noch theurer werden. Auf dem Lande sieht es traurig aus. Die jüdischen Medinogeiher, die in Westpreußen noch massenhaft vorhanden und sich bis im vorigen Frühjahr überall schlecht und recht ernährt hatten, dürfen sich nirgends mehr sehen laffen, sie sind Alle brodlos und liegen mitunter den Gemeinden zur Last oder wandern aus — nach Berlin und vermehren hier das Proletariat. Ein sonderbares Schicksal hat das „Konitzer Tageblatt" mit seinen Redakteuren. Ursprünglich, d. h. bis Ende April, wurde es von dem Verleger selbst redigirt, der durchaus objective Berichte gab. Rach seinem Tode wurde das Blatt von dem größten Antisemiten Freiherrn von Schardstein angekaust, der einen jungen Menschen als Redakteur einsetzte, welcher das Blättchen ganz in seinem Geiste euin grano sulis redigirte. Das Blättchen raste schon während des ganzen Sommers; als aber der Redakteur — offenbar zur Belohnung seiner Tbätigkeit, der Schwiegersohn des bekannten Stadtverordneten und Schlächtermeisters Hoffmann wurde, geberdete es sich wie ein tollgewordener Hund. Der junge Mann wurde in Folge einer Krankheit an Händen und Füßen gelähmt und mußte seine verlogene Feder hinlegen. An seine Stelle trat der bekannte antisemitische Agitator Zimmer. Auch dieser hat vor einigen Wochen die Redaktion niedergelegt und jetzt redigirt ein ähnlicher Federheld das unbedeutende Blättchen. Da im letzten Quartal sämmtliche Juden und christlichen Liberalen das Abonnemnet gekündigt, so

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.