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Der Israelit · 1901-01-14 · Heft 4 (14.1.1901) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 4 (14.1.1901)
Date
1901-01-14
Page
– (sequence 3)
Language
German
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8t fragt unaufhörlich: „Darfst du? Darfst du dieses, darfst du jenes thun?" Aber auch erst mit diesem Augenblick wurde der Mund des Menschen geöffnet zur menschlichen Rede. Lieber Leser' Ein Ausspruch unserer alten Weisen lautet: px -pcs? mw Wohl ist der einzige Lebenszweck des Juden, Gottes Lehre genau nach Ueberlieferung zu erfüllen; doch wird er nur dann zu einem tieferen Verständniß des Gottesgesetzes gelangen, und er wird ferner auch nur dann für das Gottesgesetz wirken können, wenn er seine Zeit begriffen hat, denn - ein Jeder ist ein Kind seiner Zeit! (Wir können uns hier mit dem geehrten Herrn Berfaffer nicht ganz einverstanden erklären. Hirsch befindet sich hier nicht im Gegensatz mit den neueren Wisienschaftlern, von denen viele ja keine Gottesleugner sind. Die moderne Wiffenschaft der Erforschung und Entstellung der Sprache läßt sich ganz gut mit unserer Emunah in Einklang bringen. Daß der erste Mensch genau nach den Ansichten der modernsten Forscher willkürliche Laute hervorbrachte-, woraus sich erst später die vollkommene Sprache entwickelt hat, das deutet unsere Thora selbst an mit den Worten: xp' itPX >21 ots» xh nn tpc: dikti r>. (Vergl. Siporno z. St.) Im Plane der Weltschöpfung liegt nach den Worten: r\'wyb ~px xic icx die sich erst später entwickelnde höchste Vollendung auch des Menschen, zu der wir erst allmählich, auch in Bezug auf die Sprache, gelangen.) Zeitungsnachrichten und Correfpondenzen. Deutschland. Berlin, 6. Jan. Die Sitzung der Repräsentanten der jüdischen Gemeinde wurde mit der Neuwahl des Vorsitzenden und der Schriftführer eröffnet. Die Wahl ergibt folgendes Resultat: Erster Vorsitzender Herr Louis Sa ch s , erster Stellvertreter Herr Leonhard Sachs, zweiter Stellvertreter Herr Gustav L ö wende r g , erster Schriftführer Herr L ö w e n t h a l, zweiter Schriftführer Herr Professor V l a s ch k e. In die gemischte Deputation zur Auswahl von Synagogenbauplätzen wird Herr L ö w e n t h a l abgeordnet. Die Satzungen der Bibliothek-Kommission werden in zweiter Lesung mit verschiedenen Abänderungen angenommen. Zu Mitgliedern der Bibliothek-Kommission werden die Herren Prof. P i n n e r und Oberlehrer Dr. S ch ä f e r , zu Mitgliedern des wissenschaftlichen Berichts derselben die Herren M a y b a u m . Weiße, K a r p e l e s , Ho l z m a n n und der greise Sanitätsrath N e u m a n n ernannt. Der Sabbatgottesdienst in den Qrgelsynagogen soll in den Wintermonaten um 9<a. Uhr beginnen. Ein höchst denkwürdiger Beschluß! Der Rechnungsabschluß der Fürsorge-Kommission wird vertagt. Zur Anschaffung einer Schreibmaschine werden ca. 480 Mk. bewilligt, ferner ein Beitrag von 500 Mk. zu den Kosten der Herausgabe der Ueberreste des jüdisch-hellenistischen Schriftthums. In das Kuratorium des zweiten Waisenhauses wird Herr Stadtverordneter Wittk e w s k i neugewählt, und 320 Mk. zur Anlage zweier Telephonzellen in den Bureaus der Friedhofskommission bewilligt. E. R. Aus Aorddeutschland. (Die Petition der Kultusbeamten an den „D.-J. G.-B." in kritischer Beleuchtung.) Die Petition der jüdischen Kultusbeamten an den „D.-J. G.-B." in Berlin ist in einer der jüngsten Nummer Ihres geschätzten Blattes von Herrn Prediger L. Wolfs ausführlich besprochen und auch mit einer Kritik, nur im Interesse der guten Sache, versehen worden. Was die Besprechung anbelangt, so will ich als derjenige, der bei der Sache lein Interesse hat, darüber schweigen, ob und inlviefern diese Petition irgend welche Berechtigung hat, ob sie bei der heutigen Stagnation des jüdischen Gemeinwesens auch am Platze ist; eines ist gewiß, und das wird mir selbst Herr L. Wolfs zugeben, daß die jüdischen Gemeindebeamten, die als Schochtim, Cantoren und Lehrer ihr Amt versehen und nicht erst ihre Dienste anbieten, mehr Beachtung und Würdigung ihres heil. Amtes, sowohl in materieller, als auch in geistiger Richtung, seitens der Gemeinden und ihrer Vorgesetzten, finden mögen. Nichts ist geeigneter und vortheilhafter für die bis nun so stiefmütterlich behandelten Kultusbeamten, als die kräftige Mitwirkung und Unterstützung der Gemeindevorstehungen, die viel dazu beitragen, über das Sein und Nichtsein ihrer Beamten zu entscheiden. Die Art und Weise, wie etwas zur Verbesserung der Lage der Kultusbeamten geschehen soll, darüber will ich mich in keine Kontroverse einlassen, denn gesetzt der Fallder „D.-J. G.-V." würde in dieser Beziehung ja leiungstsfähig sein, wäre er doch nicht im Stande, in der vom Staate anerkannten Autonomie der jüdischen Gemeinden einzugreisen, mithin wäre ja die Unterstützung seitens des „G.-B." belanglos, denn beim besten Willen ließen sich ja die Gemeinden diesbezüglich keine Vorschriften aufoktroiren; also wohin sollen sich die hilfesuchenden Kultusbeamten wenden? Es wäre nur die eine Art, die eine Lösung der Frage zuläßt, daß sich nämlich auf Anregung der jüdischen Gemeindebeamten eine gemischte Commission mit Hinzuziehung aller Gemeindevorstände, die für die Sache Interesse bekunden,

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