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Der Israelit · 1901-01-07 · Heft 2 (7.1.1901) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 2 (7.1.1901)
Date
1901-01-07
Page
– (sequence 10)
Language
German
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34 ferner endlich noch gemeinnützige Institute in Ostpreußen und im Reiche, die der Judenschaft Ostpreußens zu Nutzen kommen. Zum Schluffe bat der Herr Verbandsvorsitzende, die Bestrebungen des Verbandes auch weiterhin kräftig zu unterstützen, daß derselbe seiner Aufgabe zum Besten unserer Provinz in immer erhöhterem Maße zu genügen^>ermag. Die Versammlung dankte dem Redner durch lebhaften Beifall. Darauf erstattete Herr B. Holz- Insterburg, Kassenkurator des Verbandes, den Kassenbericht. Die Versammlung wählte die Herren Julius Victor-Königsberg und I. Woythaler-Allenstein zu Revisoren der Kasse und ertheilte dem Kassenkurator später auf deren Antrag die Decharge. Herr Rechtsanwalt S ch e y - Allenstein referirte hierauf über die neu begründete „Ostpr. Pensionskasse für jüdische Religionslehrer und Kultusbeamte." Zunächst beleuchtete der Redner die Gründe, die zur Errichtung der Kasse geführt haben, die vor allem in der materiell schlechten Lage der jüdischen Kultusbeamten zu suchen seien. Dann schilderte er die Vorarbeiten dazu aus den letzten Verbandstagen und in den diversen Commissionssitzungen, und schließlich die Einrichtung der Kasse selbst. Diese hat ihren Sitz in Königsberg und bezweckt, arbeitsunfähigen Rabbinern, Lehrern und Kultusbeamten ostpreußischer Synagogengemeinden ein Ruhegehalt und den Hinterbliebenen derselben eine Wittwen- und Waisenpension zu bieten. Zunächst sind dafür 500 Mk. für das arbeitsunfähige Mitglied und 300 Mk. für dessen hinterbleibende Familie als Ziel gesetzt, doch soll dies nur die allgemeine Grundlage einer weitergehenden Versorgung darstellen, sobald die Mittel der Kasse dies erlauben. Die Kasse ist bestimmt und befähigt, die g e s a m m t e Beamtenschaft der Provinz Ostpreußen zur Versorgung aufzunehmen. Sie scheidet die Mitglieder in zwei Abtheilungen. Diejenigen, welche bei der Aufnahme unter 40 Jahre alt und gesund sind, gehören zur „Versicherungskasse," alle übrigen zur „Versorgungskasse." „Die ostpreußische Pensionskasse wird die erste Provinz-Versorgungskasse für jüdische Religionslehrer und Kultusbeamte sein, die ihren Mitgliedern eine Pension in bestimmter Höhe zusichert." Die Sicherung geschieht durch Rückversicherung der Mitglieder bei der Magdeburger Lebensversicherungsgesellschaft, mit der der Kassenvorstand einen äußerst günstigen Vertrag abgeschlossen hat. Für einen Beamten als Mitglied ist von ihm selbst und von seiner Gemeinde ein jährlicher Beitrag an die Kasse zu entrichten, der sich in der Norm bei den Gemeinden nach der Gemeindesteuer und bei den Beamten nach dem Gesammteinkommen richtet. Die der Kasse zufließenden Wohlthätigkeitsbeiträge werden theils zur Verminderung der Beiträge pekuniär schwacher Gemeinden und Beamten, theils zur Erlegung des vollen Beitrags für ganz arme Mitglieder verwendet. Wie der Herr Referent weiter berichtete, hat die „Königl. Regierung die Kasse nicht nur genehmigt, sondern auch den jüdischen Gemeinden der Provinz den Beitritt dringlichst empfohlen." Durch die schon bei der Eröffnung der Kasse erfolgten zahlreichen Beitrittserklärungen ist die gedeihliche Wirksamkeit der Kasse bereits vollauf gesichert. Die Gründung, der Ostyreußischen Pensionskasse, so schloß der Redner, darf als das Morgenroth einer besseren Zeit für die jüdischen Lehrer unserer Provinz bezeichnet werden. Möge die Zukunft ihnen bald die volle Sonne vollständig befriedigender Versorgungsverhältnisse folgen lassen. Der mit warmer Begeisterung vorgetragene Bericht wurde mit lebhaftem Beifall ausgenommen. Der Vorsitzende dankte dem Redner und dem um das Zustandekommen des Kassenwerkes in gleicher Weise verdienten Herrn Waisenhausinspektors Peritz-Königsberg für ihre hingebende Arbeit daran auf's herzlichste. Auf Antrag des Verbands-Ausschusses beschloß die Versammlung, gleich der Gemeinde Königsberg, die neue Kasse mit 300 Mk. laufenden Beitrag zu subventioniren. Der folgende Referent, Herr Rabb. Dr. Ehrlich- Tilsit, berichtete über die Ergebnisse der Schulinspektion des Verbandes. In der darauf folgenden Debatte regte Herr Rechtsanwalt Holz- Königsberg die Bildung von Schulverbänden an. Herr Rechtsanwalt Schey - Allenstein empfahl die Anstellung von Wanderlehrern. Herr Prof. Dr. F a l k e n h e i m - Königsberg unterstützte diesen Vorschlag und ersuchte den Ausschuß, zum nächsten Verbandstage diejenigen Gemeinden gruppenweise zusammen zu stellen, die bei Anstellung eines Wanderlehrers in Frage kämen. Herr Rabb. Dr. Beermann- Jnsterburg beantragte die Einrichtung von Fortbildungskursen für die jüdischen Lehrer der Provinz. Wegen der beschränkten Mittel des Verbandes mußte der Antrag aber z. Z. abgelehnt werden. Der folgende Punkt der Tagesordnung betraf die „Berathung des Etats" pro 1901, der, mit Mk. 2400 balancirend, angenommen wurde. Der Vorsitzende referirte dann noch über das Gesetz vom 2. Juli 1900, betr. „die Fürsorgeerziehung Minderjähriger" und kennzeichnete vor allem den Fortschritt desselben gegenüber den früheren Bestimmungen. Bemerkenswerth ist u. a., daß das neue Gesetz die Konfession der betr. Kinder bei der Erziehung berücksichtigt wissen will. Der Referent wies diesbezüglich auf die moralischen Verpflichtungen hin, die dem Einzelnen, wie der Gesammtheit der Judenschaft, daraus erwachsen. Der Mangel einer spez. jüdischen Besserungsanstalt für minderjährige Personen jüdischen Glaubens machte sich dabei ganz besonders bemerkbar und es sei erfreulich, aus einer Mittheilung des „D.-J. G.-B." zu

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