Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 1 (3.1.1901)
- Date
- 1901-01-03
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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18 Freiheiten Zustehen, die jedem andern Fremden eingeränmt werden. Art. 3. Diesem zufolge sind alle Auflagen und Abgaben, welche allein die Juden zum Gegenstände hatten, bei welcher Gelegenheit sie eingeführt seien, und unter welcher Benennung sie Vorkommen mögen, hiermit gänzlich aufgehoben. Es wird demnach allen Edelleuten, Lehnherren und anderen Gutsbesitzern, die Unserer Hoheit unterworfen sind, verboten, diese Abgaben mehr zu erheben, oder erheben zu lassen, widrigenfalls sie alle Schäden und Kosten ersetzen, auch als solche, die sich der Erpreffungen schuldig gemacht haben, gerichtlich verfolgt werden sollen. Art. 4. Sie können, ohne, wie vormals, einer besonderen Erlaubnis zu bedürfen, sich verheirathen, für die Erziehung ihrer Kinder und für deren Etablissement sorgen, ihnen ihre Güter abtreten, jedoch unter der Verpflichtung, bei diesen verschiedenen Handlungen nach den Vorschriften des Codex Napoleon sich zu richten. Art. 5. Es steht ihnen gleichfalls frei, in jeder Stadt, oder an jedem anderen beliebigen Orte sich niederzulassen und daselbst ihren Handel einzurichten vorausgesetzt, daß sie der Municipalobrigkeit davon gehörige Anzeige machen, und die Zunft- und Handwerksverordnungen, worin sie wünschen ausgenommen zu werden, beobachten. Art. 6. Unser provisorischer Minister des Justizwesens und der inneren Angelegenheiten ist mit der Vollziehung des gegenwärtigen Dekrets beauftragt." Daß diese Gleichstellung nicht bloß auf dem Papier blieb, zeigt die ganze Geschichte des kurzlebigen Staates, der den Israeliten nicht „Wohlwollen," sondern „Recht" im vollsten Maße zu Theil werden ließ und die Bürger nicht nach ihrem Glauben beurtheilte. Jcrome selbst gab seiner Meinung über die Israeliten in herrlichen Worten Ausdruck, die ihm stete Dankbarkeit und Anerkennung der Menschenfreunde sichern werden. Auf eine Danksagung für die verliehene Gleichberechtigung antwortete der König: „Sie haben mir viel Schmeichelhaftes gesagt, wofür ich Ihnen danke. Ich habe mich gefreut, als ich fand, daß die Konstitution meines Königsreiches in Rücksicht der Gleichstellung aller Religionen den Gefühlen meines Herzens entsprach. „Durch Gesetze muß Niemand in der freien Ausübung seiner Religion beschränkt werden. So wie der König seine Religion, so. kann jeder Unterthan auch die seinige ausllben. Nu: in der Erfüllung der Bürgerpflichten kann der Staat Gesetze vorschreiben." Sagen Sie Ihren Brüdern, daß sie sich bemühen sollten, die ihnen verliehenen Berechtigungen zu benutzen. Es wird mir eine Freude sein, wenn Sie mir tapfere Krieger für mein Heer, treue Diener für den Staat als gute Bürger liefern. Sie können sich, wie meine übrigen Kinder, meiner vollen Protektion versichert halten." Was Jerome von den Israeliten erwartet, haben sie redlich, nach bestem Können, erfüllt, wie wir aus zahlreichen Einzelfällen beweisen können. Jeromes judenfreundliche Stimmung wurde von den Gesandten anderer Staaten bemerkt und unter den Depeschen, die der in Marburg lebende Historiker Prof. Dr. Kleinschmidt im Reichsarchiv im Haag fand, ist eine, worin der Gesandte des Königs Ludwig, des Bruders von Jerome, A. B. G. van Dedem van der Gelder, an den Minister des Aeußeren, van der Goes, am 16. Februar 1808 schreibt: „Die Juden erfahren im höchsten Maße den Einfluß des in jeder Weise wohlthätigen gegen ihre Nation beobachteten Systems; nach einem neulichen königlichen Beschluß sind alle in diesem Reiche wohnenden, fast 30,000, in sämmtliche Rechte gewöhnlicher Bürger eingesetzt und wenngleich zum großen Nachtheile des öffentlichen Schatzes aller persönlichen Leistungen enthoben. Herr Jacobson, ein Jude aus Braunschweig, hat zum Dank für alle diese Wohlthaten vorgestern im Namen seiner Nation feierlich eine öffentliche Rede ge halten. In den Nachbarstaaten des Fürsten-Primak. wird diese Nation weniger wohlthätig behandelt; wenigstens leuchtet aus den neuesten Verordnungen Seiner Eminenz (!) weniger Wohlwollen für sie durch, als aus den Dekreten des Königs von Westphalen. Man will wissen, dies sei die Folge eines Geschenkes von fast zwei Millionen Lires, welches Frankfurt's christliche Einwohner dem Fürsten-Primas angeboten haben." In dem Geheimen Finanzrath Israel Jacobson fanden seine Glaubensgenossen einen kräftigen Hort, der sich bemühte, ihre geistige und materielle Stellung zu heben. Es sei hier ergänzend erwähnt, was er vor seiner Thätigkeit in Kassel bei Napoleon I. gethan. Kleinschmidt sagt darüber Folgendes: „Napoleon beschäftigte sich besonders im Jahre 1800 aufmerksam mit den Juden, die er moralisch bessern und in ihren eigenen Augen heben wollte; sie sollten das Gefühl der bürgerlichen Moral, welches er an ihnen vermißte, wieder in ihr Leben aufnehmen, die harte Gesetzgebung Moses, die dem Heute nicht entspräche, modifiziren. Zu diesem Zwecke erschien ihm die Berufung einer Notabelnversammlung der Juden nach Paris geboten und dieselbe trat am 25. Juli 1806 zusammen. Jacobson, neben Wolfs Breidenbach der Hauptvertreter der Judenemancipation in Deutschland, verfolgte diese Richtung der napoleonischen Politik mit aespannter Aufmerksamkeit, und ließ in Paris eine Schrift „Les premiers Pas de la nation juive vers le bonheur sous les auspices du grand Monarque Napoleon4, (1806) erscheinen, in der er den Kaiser auffordert, für die gesammte europäische Judenschaft einen hohen Rath unter Vorsitz eines Patriarchen zu bestellen. Mit Entzücken sah Jacobson, wie der Notabelnversammlung der große Sanhedrin folgte; er sandte Benedikt Schott, den besten Lehrer der