Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 1 (3.1.1901)
- Date
- 1901-01-03
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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düss^Ä 'Orthodoxe MuderrthumM lNr. 1 3. Jan 190i ] Rscöme und die Tuden. Seit einer Reihe von Jahren bildet das von Kaiser Napoleon l. errichtete Königreich Westphalen. in dem sein jüngster Bruder Jerome regierte, den Gegenstand ernster Geschichtsforschung, die in's Einzelne und Kleinste die Gesetzgebung jenes Staates, die Ordnung und Einrichtung der Verwaltung in wissenschaftlicher Weise darzustellen sucht. Namhafte Gelehrte suchten ferner den Einfluß des westphälischen Staatenlebens auf die Entwickelung späterer deutscher Verhältnisse nachzuweisen. Doch den ersten Darstellungen folgten nicht minder solche, die jene mehr sagenhaften Vorgänge am Hofe des Königs „Lustik" dem größeren Publikum vorzusetzen suchten und willige Leser fanden, so daß man allgemein Jerome's Negierungszeit in Kassel nur eine Zeit der Zügellosigkeit zu nennen gewöhnt ist. Es ist hier nicht der Ort, diese Geschichtslügen eingehend zu widerlegen, nur des Verhältnisses des Königs zu seinen jüdischen Bürgern sei hier in kurzen Zügen gedacht, die aber volle Wahrheit beanspruchen dürfen, da sie den Akten des Königl. Geheimen Staatsarchivs zu Berlin entnommen sind.---) Zum Königreich Westphalen — Haupt- und Resi denzstadt Kassel — gehörten Landestheile, die jetzt die Provinz Hessen - Nassau, Westphalen, Hannover, Sachsen, das Herzogthum Braunschweig und einige *) Man vergleiche des Verfassers Schrift: „Die Israeliten im Königreich Westfalen". Berlin 1W0. Calvary u. Eo thüringische Fürstenthümer bilden. In allen diesen Staaten waren die dort wohnenden Juden noch „Schutzjuden," also einer Waare gleichgestellt, für die man bei Ueberführung von einem Zollgebiet in das andere eine Steuer zu entrichten hatte, die weniger drückend als entehrend war. Im neuen Staate sollte es anders werden und fast zweitausendjährige Unterdrückung mit einem Male in volle Freiheit und Gleichheit sich verwandeln. Wenn man sich in die Gefühle unserer Glaubensbrüder jener Zeit versetzen kann, so war ihnen wohl so, wie Gefesselten, die plötzlich ihrer Bande ledig, wie Blinden, die mit einem Schlage das hellste Sonnenlicht erblicken und Gottes freie Natur nun in vollen Zügen anschauen und genießen können. Schon im Staatsgrundgesetz lautete § 10: „Alle Unterthanen sollen vor dem Gesetze gleich sein und die verschiedenen Konfessionen ihren Kultus frei ausüben" — eine Bestimmung, die man bisher vergeblich in dem Gesetze deutscher Lande gesucht hatte. Sobald Jerome nach Kassel kam, wurde in Ansehung des § 10 der Konstitution verordnet wie folgt: Art. 1. Unsere Unterthanen, welche der mosaischen Religion zugethan sind, sollen in unfern Staaten dieselben Rechte und Freiheit genießen, wie unsere übrigen Unterthanen. Art. 2. Denjenigen Juden, welche, ohne unsere Unterthanen zu sein, durch unser Königreich reisen, oder darin sich aufhalten, sollen dieselben Rechte und