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Der Israelit · 1901-01-03 · Heft 1 (3.1.1901) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 1 (3.1.1901)
Date
1901-01-03
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Erste Anlage zu Jfs 1 des „Israelit". Leitender Artikel. Ae RezelW üksZAchtivtseiis in Her Wiener iMM« Kli!tlisscmeiiii>c. (Origin al-Eorrespondenz) In den letzten Tagen ist die Frage betreffs der Beschaffung von rituell zuverlässigem Fleisch in einer Weise hier zum Abschluß gelangt, daß es wohl angezeigt erscheint, wenn die weite jüd. Oeffentlichkeit hiervon Kenntniß nimmt. Das Verdienst hierfür gebührt dem seit einem Jahre hier als ts rm und zugleich als Rabbiner der polnischen Gemeinde wirkenden Rab. Meyersohn. Als einer der umfaffendsten und scharfsinnigsten Talmudkenner weit und breit bekannt, hat er bei dieser Gelegenheit auf einem ihm noch ziemlich fremden Boden ein Organisationstalent an den Tag gelegt, das selbst auf den Kenner der Verhältnisse geradezu überraschend wirken mußte. Man vergegenwärtige sich nur die bisherige Handhabung der Sache und man wird unser Urtheil recht zu würdigen wissen. Seitdem Wien zu den Großgemeinden zählt, also seit vierzig Jahren etwa, hatte man es unterlassen, wie es allgemein üblich, das Schlachtwesen unter die Leitung der Gemeinde zu stellen. Es hatte sich auf diese Weise eine Art Gewohnheitsrecht herausgebildet, welches, von den verschiedensten Unzuträglichkeiten abgesehen, zu der in ritueller Beziehung vollständigen Degradirung dieser wichtigen Institution des Judenthums führte. Es drängten sich vielfach Personen in den Beruf eines Schochet, die weder, was das nöthige Wissen und Können, noch was die religiöse Zuverlässigkeit betrifft, auch nur den bescheidensten Ansprüchen zu genügen vermochten. Die Schochtim waren ausschließlich Bedienstete der Fleischhauer, die um 26 bis 30 Kr. für das Stück Großvieh eine Schlachtung Vornahmen. Selbst dieser Spottlohn wurde von anderen, die sich unberufenermaßen in dieses so tief herabgekommene Gewerbe gedrängt hatten, noch unterboten. Auf diese Weise wurde der Schochet das willenlose Werkzeug in der Hand des Fleischhauers. Bon dem Rechte willkürlicher Entlassung konnte jederzeit ohne Weiteres der ergiebigste Gebrauch gemacht werden. Der Schochet wiederum wußte dieser Gefahr nur dadurch vorzubeugen, daß er durch eine über alle Erwartungen liberale Handhabung der Bestimmungen über Koscher und Tresoh seinen Brotherrn bei guter Laune zu erhalten strebte. Daneben Hütte sich bei diesen Leuten — da doch schließlich jeder Mensch leben muß und der Unterhalt bei der gedachten niedrigen Entlohnung unmöglich bestritten werden konnte — ein anderes Gewohnheitsrecht herausgebildet. Sie eigneten sich theils mit oder theils ohne Willen des Fleischhauers Fettstücke und Fleischtheile an. Gerade in der letzten Zeit waren diese Praktiken Gegenstand großen Mißvergnügens unter den Fleischhauern geworden und damit zugleich den höchst unliebsamer Erörterungen in Fach- und anderen Zeitungen. Die Innung nahm die Sache in die Hand und reichte eine Beschwerde beim Rabbinate ein, unterließ es auch nicht, falls schleunige Maßregeln ausblieben, entschiedenere Schritte beim hiesigen Magistrat in Aussicht zu stellen. — Die bisherigen Calamitäten drohten durch einen öffentlichen Skandal womöglich noch überboten zu werden. Es soll an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, daß der Vorstand der Cultusgemeinde seit Jahr und Tag dieser Angelegenheit seine Aufmerksamkeit bereits zugewandt hatte. Es hat ihm auch an Opfersinn nicht gefehlt, ganz bedeutende Mittel für diesen Zweck auszuwerfen. Die Sache wollte aber, trotzdem eine besondere Kommission hierfür eingesetzt war, deren Mitglieder sogar weite Informationsreisen unternahmen, nicht recht vom Flecke rücken. Man braucht sich hierüber nicht zu wundern, wenn man die vielfachen und verwickelten Interessen bedenkt, die hierbei in Rechnung zu ziehen waren. Es handelt sich um ein Personal von etwa 60 Schochtim, die allesammt für Familien zu sorgen haben und wer weiß wie viele Fleischhauer, die über alle 20 Gemeindebezirke der Weltstadt zerstreut, den Consum der jüdischen Bevölkerung bestreiten. Herr Rabbiner Meyersohn, weit davon entfernt, sich von dieser Sachlage entmuthigen zu lassen, ergriff vielmehr den Stier gleichsam bei den Hörnern. Gestützt auf sein Ansehen als Gelehrter und seine bisherigen Erfolge als praktischer Rabbiner vermochte er den Vorstand der Wiener Cultusgemeinde dahin zu bringen, daß eine unbeschränkte Vollmacht zur Regelung der Wiener Schechita dem Rabbinate auf drei Monate ertheilt wurde. So ausgerüstet, wurden zunächst sämmtliche zur Zeit hantirenden Schochtim zu mehreren Vorbesprechungen einberufen und gleichzeitig eine genaue Aufnahme der Personal- und der Berufs¬ und Familien-Verhältnisse veranlaßt. Die Schächter selbst wählten alsdann zur Beschlußfassung über alle weiteren Schritte ein Fünfer-Komitee von Vertrauensmännern aus ihrer Mitte. Unter steter Fühlung mit demselben hat Herr Rabbiner Meyersohn, unter dem Aufgebot einer erstaunlichen Geduld und Ausdauer, die Regelung der Schächtfrage nach folgenden Grundsätzen durchgeführt.

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