Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 104 (31.12.1900)
- Date
- 1900-12-31
- Page
- – (sequence 21)
- Language
- German
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69 „Feind der Gleichheit durch seine Vorurteile“; den gelehrten Lorenz „einen reichen Mann, seit 20 Jahren Professor, Lobredner der Tyrannen“; einen Sprachlehrer Dubesse „aristokratischer Schreier, der sich weigert, seinen Schülern an den früher sogenannten Sonntagen Unterricht zu erteilen“; den Bürger Kielfer, Brauer an der Bague, ,,weil er mit den Bürgern, welche bei der Nationalgarde Dienst leisteten, seinen Spott getrieben hatte“; Jungfrau Garnier eine „Putzmacherin und fanatische und unsittliche Aristokratin“; Frau Hirn am Fischmarkt „bekannt durch ihre antirevolutionären Spaziergänge, um die Soldaten gegen die Freiheit zu reizen“ u. s. w. Noch am gleichen Tage wurde der greise Fabrikant zum grossen Seminar geführt, wo damals die Opfer der revolutionären Tyrannei nach Hunderten zusammengedrängt wurden. Er wusste nicht genau, wessen seine Feinde ihn anklagten und während längerer Zeit wusste er nicht, woran er sich halten sollte. Die Mitgefangenen, starr vor Schrecken, weigerten sich, wie er versichert, ihm Tinte und Feder zu leihen, als er eine Eingabe an die massgebenden Autoritäten richten wollte. Die Seinigen waren nicht glücklicher; umsonst reichten sie in vier verschiedenen Wiederholungen Bittschriften wegen Freilassung ihres Familienoberhauptes ein. (Schluss folgt.) Einiges aus dem Sefer Hajaschar des Rabbenu Tarn. Von Dr. H. Kottek. Es ist bekannt, dass Frankel im Mebo Hajruschalmi die Hypothese aufstellte, dass weder die Amoraim, die sich mit dem Talmudabsclilusse beschäftigten, noch die Saburäer und Geonim bis auf Rabb. Saadia etwas von dem Jeruschalmi wussten. Erst R. Saadia, der bekanntlich zu den letzten Geonim gehörte, soll bei einem Streite mit dem Karäer Kalman b. Jerucham von dem Inhalte des Jer, Kenntnis erhalten haben, indem der Karäer den Jeruschalmi aus Palästina holte und durch ihn seinen Gegner R. Saadia überführte. Die Thatsaclie, dass R. Amram Gaon, der lange vor R. Saadia lebte, den Jer. in seinem Siddur erwähnt, wird von Frankel kurzer Hand damit abgethan, dass er die Echtheit des Siddur leugnet, einzig und allein weil nach seiner Ansicht R. Amram, der vor Saadia lebte, den Jer. nicht gekannt haben könne. Die Hypothese Frankels nun, die den Angaben unserer Rischonim schnurstracks widerspricht, aber trotzdem ihren Weg in die Werke neuer Forscher nahm, wurde von Halevyjj masernem epochemachenden Geschichtswerke Doroth Harisclionim in glänzender Beweisführung zurückgewiesen. Es wird auf den Seiten 106 bis 136 dargethan, dass der Jer. nicht nur den Ordnern des Talmud, sondern auch den Saboräern und Geonim bekannt war, und dass sie ihn in ihren Werken benutzten. Mit seltenem Scharfsinn und Kennerblick weiden uns die Stellen aus den Werken jener Zeitepoche augegeben, die auf den Jer. als Quelle hin weisen. — Nun nahm ich vor einiger Zeit das von dem wackeren Vereine Mekize Nirdamim edirte Sefer Hajaschar des Rabbenu Tarn zur Hand, um darin zu blättern, da fiel mir eine Stelle in die Augen, die als weiterer schlagender Beweis für die Ansicht Halevys gelten kann. Im Sendschreiben 25 auf Seite 44 drückt sich Rabbenu Tarn folgendermassen aus: pxtp mpon ^env -ra^no rfjru rrirn pNJ \*n\T Hl 1V"LV Dl,■302 1J*JB> HlD^n S"N2V nnm rran udd jtdö „Wir besitzen vollgültige Beweise in dem Talmud Jeruschalmi, da wo er unserem Talmud nicht widerspricht, und noch mehr da wo er ihn unterstützt. R. Jehudai Gaon erbringt von ihm viele Beweise.“ Wir sehen also, dass uns hier Rabbenu Tarn bezeugt, dass R. Jehudai Gaon sich viele Beweise aus dem Jer. holte. Nun fungierte R. Jehudai als Gaon von 759 bis 763, während R. Saadia erst von 928 bis 942 diese Würde bekleidet. Es ist demnach bewiesen, dass R. Saadia nicht der Erste gewesen sein könne, der von dem Inhalte des Jer. Kenntnis erhielt, da ja der fast 200 Jahre vor ihm lebende R. Jehudai und der vom Jahre 858 bis 876 als Gaon fungirende R. Amram in ihren Werken auf den Jer. Bezug nehmen. Zu berücksichtigen ist dabei noch, dass nur Weniges aus der reichen Geistesthätigkeit der Geonim auf uns gelangt ist, aber auch dieses Wenige zeigt zur Genüge, wie wohlbekannt der Jer. unseren Geonim war. Welche Bedeutung im übrigen dasHalevysche Werk auch für das Verständnis der Schriften unserer Rischonim hat, vermögen wir auch aus dieser Stelle des Sefer Hajaschar zu erkennen. Was veranlasst denn Rabbenu Tarn, ausdrücklich zu bemerken, dass man aus dem Jer. Beweise holen könne, wenn sie dem Babli nicht widersprächen, und dass R. Jehudai Gaon sich Beweise aus ihm herholte; warum sollte denn der Jer. in solchen Fällen nicht als Beweisquelle dienen können! Allein die Worte des Rabenu Tarn