Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 104 (31.12.1900)
- Date
- 1900-12-31
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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3180 sichten der Gäste gingen auseinander, die Debatten wurden immer lebhafter, und während die Einen die RegierungLmaßnahmen und Verordnungen des Königs billigten und deren Zweckmäßigkeit alles Lob ertheilten, takelten die Anderen dieselben und erkühnten sich sogar, den König zu schmähen und zu beschimpfen. Das hörte der König und sein Zorn entbrannte heftig, so daß er die Tatet aufheben und die Gäste davonjagen wollte. Doch die Dame des Hauses beschwichtigte ihn, indem sie sprach: „Mein Herr und König! Kehre Dich nicht an die, welche das Gastrecht mißbrauchen und. Deinen Namen beschimpfen, höre lieber auf Jene, die Dicki loben uno preisen." Der große Gastgeber ist Gott, an seiner Welttafel sitzen als Gäste Israel und alle anderen Völker der Erde. Wahrend Israel den Tafelfreuden sich hingibt und ißt und trinkt, lobt und preist es den Herrn, die anderen Völler aber sitzen beim Festgelage und mißbrauchen das Gastrecht und lästern den Heiligen, gelobt Er, und führen unzüchtige Reden. Und es erzürnt Gott und will in Seinern Grimm die Welt zerstören. Da erscheint als Fürsprecherin die Thora und spricht: Herr der Welt! Kehre Dich nicht an die, welche Dich erzürnen, sondern blicke lieber auf Israel, Dein Volk, das Deinen heiligen Namen preist und verherrlicht in Lob- und Dankliedern. (Midrasch Rabbah, Schir- Haschirim). Wir sehen daraus, daß der wahrhafte Jehudi auch die leiblichen Genüße in den Dienst Gottes stellt und besonders dein Weine ist eine wichtige Rolle im religiösen Leben zugetheilt. Beim Gottesdienste werden Sabbat und Festtage mit dem Segen über den Weinbecher begrüßt und bei ihrem Ausgange mit dem Habdalahkelch beschlossen, jede Sabbat- und Festtafel wird mit Kiddusch über Wein eingeleitet und mit dem Becher zum Tischgebet man rr-2 r: auch beendet. Sabbat- und Festmahl sollen stets gewürzt sein durch Weingenuß, nur soll es in mäßiger Weise geschehen. So lebrt der Schulchan Aruch (Orach Chajim ö 529, \ 4': Es iß angewigt, die Sabbat- und Festtage durch Wein- und Fleischgenuß auszuzeichnen, sich und seine Familie zu erfreuen, nur darf dieses Vergnügen nicht bis :um Uebermaß ausarten und zu leichtsinnigen unanständigen Handlungen führen. Denn nicht die leichtsinnige Lustigkeit und die ausgelasiene Fröhlichkeit ist die wabre Scelenireude, nein, sie ist Thorheit und Tollbeiß und diese hat wahrlich Gott nicht für Seine Festeswäten geboten, sondern vielmehr soll die Sabbatfreude and die Festesfröblichleit in einem beseligenden Gefühl ' er inneren Zufriedenheit und in einer erhebenden Begeisterung bekundet werden, mit einer Freude, die gleichsam ein Gottesdienst ist. Deßhalb sind auch die jüd. Behörden verpflichtet, Beamte zu bestellen, die an den Festtagen die öffentlichen Garten und Belustigungs- Plätze zu durchstreifen haben, um die Bevölkerung zu überwachen , daß nicht bei den F e st g e l a g e n Ausschreitungen Vorkommen. Selbst zu Hause bei seinem Tische soll sich Jeder der Mäßigkeit befleißigen und nicht der Ausgelassenheit sich hingeben, sondern anständig, enthaltsam, heilig sein, pa na'22 P2X ,P Pt£>22 l-vb L" 2"': TCITxbx nrctr trxn n'Pp: pritm pxtr ’"2P trxi r;6p: pinpm rmav bv xx rrbsai mbbn by xd: rrhzd mbb'r, pjp2 2na:p nwni? tz 2-r .02: 71 rrn2y: mse ”2 av 'zzprr xbtv nnnsn bjr rcrci n::;2 vnm» cs&z p'2 irtro' xP: (nT2j? '"rp :x:2v sw r'r&b' b'zab r'zbn rrx) a-fc»:np zbz vrp xtzx m’2j? w-p x:2xPsr an'zz *<'- *: ü'>- o'zpn pro r’ Der Wein ist bevorzugt von allen anderen Getränken und bei seinem Genüsse ist ein besonderer Segensspruch vorgeschrieben, weil der Wein auch als Trankopfer aus dem Altar dargebracht wurde, und durch denselben unser Stammvater Jakob den Segen von Jfat erlangt hatte. (Jalkut, Toldoth.) by -a:a n'Tw ,pptoon P22 nrtpo :n2i2 swr p' nxp nc *V3P2n nx bvb zprb etj x:,nss> xdx ny xd: N2w '2: .<wnöw v:pd'> -'i -r.xb va>7 nx prx :nPs>e> nyiso Der Wein bringt also Segen. Darum, wenn Braut und Bräutigam unter dem Trauhimmel stehen und den Ehebund - für's ganze Leben schließen, wenn ein religiöses Familienfest gefeiert, wenn ein öffentliches Freudenmahl aus frommem Anlaß veranstaltet ivird: bei Milah und Bar-Mizwa, bei Hochzeiten und Sijumfeier, bei jedem Mizwamahl (nx: iw' m yo wird der Segen über den Wein gesprochen, überhaupt gibt es keine jüdische freudige Veranstaltung mit Festesten, wo der Wein fehlen würde. }"z x^x rr,zz' px. — llrtb weil der Wein das Menschenherz erfreut und das Gemrith aufheitert, ist es unzulästig und unstatthaft, ibn bei gewissen traurigen Anläßen zu genießen. So ist z. B. bei einem Sterbefall der Weingenuß für die nächsten Angehörigen des Verstorbenen (,-j:xi verboten, bis nach dessen Beerdigung. In den Tagen der Trauer um die Zerstörung unseres Heiligthums, von Rosch-Ehodesch Ab bis zum zehnten dieses Monats, ist dem Israeliten verboten, sowohl Fleisch zu esten, wie Wein zu trinken. Von den Brüdern Josef's heißt es: „llnd sie kranken und zechten mit ihm." Daraus folgern unsere Weisen: Die vollen zweiundzwanzig Fahre, die Josef für seine Angehörigen verschollen war. tranken weder er noch seine Brüder Wein. (Sabbat 199a.) s" :nv» Ln x-P s\3tP -'2 bz rrr^aty aro ,10» natsn ins": (x"s? ,'2'^P rzw) pnn& xn xch. (Wohl aus Trauer.) Es bestand nach der Zerstörung des heil. Tempels die Absicht, eine Verordnung zu erlaßen, die den Weingenuß überhauvt verbietet, doch wurde davon Abstand genommen, 'veil eine so harte Bestimmung als undurchführbar erkannt wurde. (Vaba Bathra 60.) xPx p” mntrP xbx pitjj» xin pn ts»npan rra aPno ave mvvb pP:2' Pi2^n an 3"x xbx T*'xn by rrnj ppnr px .( D 3*2) 7?2