Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 102-103 (27.12.1900)
- Date
- 1900-12-27
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2446951-2449049-2449144--52270-2502810- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
2166 Gesinnungen ihres Rabbiners kennen, dürfte in solchem Falle nicht nach Gründen verlangen. Man fragt aber hier nach allem nichts, nichts nach orthodoxen Grundsätzen und GesetzeStreue, auch nichts nach dem Rabbiner! Was man nur sehr bedauert, ist der Umstand, daß man vom Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen kann! Gibt es auch etwas Unsinnigeres, als einem Diener der Gemeinde gegenüber das Kündigungsrecht aus der Hand zu geben! Doch ohne Zweifel muß der Lehrer einsehen, daß er nach all' den unliebsamen Auftritten nicht länger bleiben kann, dann wird die Gemeinde die Stelle ausschreiben und gar für 100 Mk. Mehrgehalt sich einen Beamten suchen, der Rabbiner, Lehrer, Cantor und Schächter — also alle guten Eigenschaften eines wirklich tüchtigen Lehrers, in sich vereinigt. Und so geschah's. Der Lehrer hat seine Beziehungen zur Gemeinde aufgegeben und bereits eine neue Stelle angetreten; die Gemeinde aber sucht für 800 Mk. Gehalt p. A. — der frühere Lehrer bekam nur 700 Mk. — einen Lehrer, der mit einem gemischten Chor singen und auch Synagogen einweihen kann. Das ist die nackte Thatsache, zu der aber keineswegs ein Kommentar überflüffig sein soll! Nein, im Gegentheil! Hier gilt uns der wichtige und heilige Grundsatz: -pn' cn hg -wvr, nS „Du sollst nicht lässig stehen bleiben beim Blute deines Nebenmenfchen." Ein solches Vergehen verlangt der Oeffentlichkeit preisgegeben zu werden. Man soll es breittreten und geißeln mit allen zu Gebote stehenden Mitteln. Ist das der Lohn für all' die Pflichttreue und Gewissenhaftigkeit, mit der ein Beamter seit Jahren seinem Posten vorgestanden? In unserer fortgeschrittenen Zeit, da mit Anstrengung aller Kräfte gerungen wird, die Stellung des jüdischen Lehrers zu einer achtungswürdigen zu machen, soll man mit Gemeinden zu rechnen haben, die ohne Fug und Recht jederzeit bereit sind, dem Lehrer den Stuhl vor die Tbüre zu sehen? Bei solch' traurigen Zuständen, wo der Lehrer mit banger Sorge für sich und die Seinen an die Zukunft denken muß und Zeiten verlebt, von denen wir sagen: 2^3' 22? fr v -bimi *p33 ipa ’o newi daß er am Abend sich nach dem Morgen und am Morgen sich nach dem Abend sehnt, — da wird die Liebe zum Berufe sicherlich nicht gestärkt, da wird die Schaffensfreude im Kampfe um's Dasein gänzlich eingebüßt. Wahrlich, unsere Entrüstung über ein Xanten, Könitz etc., ist nicht ungerecht. Daß man aber bei aller Entrüstung den Balken im eigenen Auge nicht sehen kann und sich zu Handlungen versteht, die aller Moral und Konsequenz auf den Kopf treten, das muß unfern Feinden Wasser auf die Mühle geben, im ycn “pyn 7*jt2fd\ „Lasset die eigenen Fehler uns belehren und das eigene Unrecht zurecht uns weisen." Jirm. 2, 19..' Dem betreffenden Lehrer aber wünschen wir in seinem neuen Wirkungskreise eine gesegnetere Zukunft. ryxm rfx1? ftapn sh jep '2 -x. O e st e r r. - U n g a r. Monarchie. Budapest, 12. Dez. Letzten Sabbat, am 8. ds.. begab sich in mehreren „Wagen" eine Deputation unter Führung des Präsidenten der Pester isr. Religionsgemeinde, Siegmund K 0 h n e r und dem Präsidenten des isr. Knabenwaisenhauses Jacob Deutsch, nach Ofen ins Palais des Ministerpräsidenten Koloman v. Szell, um diesen zur Einweihung des neuerbauten isr. Waisenhauses einzuladen. Se. Excellenz sagte sein Erscheinen zu. Das wäre schön und gut; aber warum die obersten Leiter und Führer einer Judengemeinde gerade am gebotenen Ruhetag durch eine Entweihung des Sabbat die Einladung persönlich überbringen mußten, ist geradezu unfaßbar und ein solcher Chillul Haschem, der nicht streng genug verurihcilt werden kann. Selbst die neologsten Neologen dürfen es so arg nicht treiben und sollten wenigstens den äußeren Schein wahren. S. Budapest, im Dez. Von einem Erkenntnißsenat des Budapester Strafgerichtshofes wurde vor einigen Tagen über die Gültigkeit einer im Geheimen vollzogenen jüdischen Trauung geurtheilt. Der Sachverhalt ist in Kürze der folgende: Samuel Bleier lebte mit der Wittwe Löwinger längere Zeit im Konkubinat. Die wohlhabende Frau drang in eine gesetzliche Trauung, die aber nicht zu Stande kam. Damit aber das Verhältniß ein dauerndes bleibe, ging der schlaue Verehrer mit seiner Auserkorenen zum hiesigen Vereinsrabbinec Alexander Eckstein, der in Gegenwart zweier Zeugen eine Art ptriTp htd vorgenommen. Die Ehe wurde also früher nicht, wie es das Gesetz vorschreibt, von der Zivilbehörde geschlossen, sondern blos von einem Rabbiner, und zwar von einem hierzu nicht kompetenten. Der „Rabbiner" wurde daher wegen Vergehens gegen das Ehegesetz unter Anklage gestellt. Bei der Schlußverhandlung erklärte der „Gatte," er habe nur Komödie gespielt, um seine Geliebte zu beruhigen, die mit ihm nicht in wilder Ehe leben wollte. Der Rabbiner vertheidigte sich damit, daß er nur als „Zeuge" bei der Trauung fungirte. Der orthodoxe Oberrabbiner, K. Reich, hat diesbezüglich folgendes Gutachten abgegeben: Wenn ein jüdischer Mann in Gegenwart zweier, von religiösem Gesichtspunkte einwandfreier Zeugen einen, sein Eigenthum bildenden Ring mit der Absicht aus den Finger einer unverheiratheten, ihm zur Eheschließung erlaubten Frauensperson gibt, um sie zu seiner Gattin zu machen — dann ist die Trauung wohl nicht vorschriftsmäßig, aber insofern doch gültig, daß diese Frau ohne rituelle. Scheidung nicht die Gattin eines anderen Mannes werden kann.