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Der Israelit · 1900-12-27 · Heft 102-103 (27.12.1900) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 102-103 (27.12.1900)
Date
1900-12-27
Page
– (sequence 10)
Language
German
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2156 bei der der Vorsitzende auf die Bedeutung des Studiums der heiligen Lehre und der heiligen Sprache als auf diejenigen Heiligthümer hinwies, für deren Hut und Pflege der Verein mit allen Kräften einzutreten übernommen habe. Man war sich darüber einig, daß unthätige, d. h. nichtlernende Mitglieder, nicht in den Verein aufzunehmen seien, während andererseits die Höhe der zu leistenden Geldbeiträge dem Ermessen der Mitglieder anheimgegeben wurde. Die Gegenstände, auf die sich die Lehr- und Lernthätigkeit des Vereins erstreckt, find folgende: Thora (in 1—2 Abteilungen), Propheten, Hagiographen, Gebete (1—2 Abtheilungen), Mischna (2—3 Abtheilungen), Talmud (2—3 Abtheilungen), Raschi's Comment. z. Thora, Erläuterung der Gebete aus dem Mizwot ha-schem, ausgewählte Kapitel aus Maimonides' Thora; Rituallehre aus Derech ha-chajjim, bew. Kizzur Schulchan Aruch und Chajje Qdom (3 Abtheilungen). In der obersten Abtheilung wurden bereits einige Ordnungen der Mischna (1—4) beendet, ebenso einige Traktate des Talmud (Sabbat, Rosch ha-schana, Pesachim, Beza). Um die Vereinsmitglieder, auch die auswärtigen, Zum Selbststudium anzuregen, erfolgt seit drei Jahren die Vertheilung abgeschlossener Mischna-Pensen an die Mitglieder. Diese Pensen werden alljährlich vertheilt und bis Zum Monat Siwan beendet, in welchem dann eine Schlußfeicr (Sijum) stattfindet. Bisher wurden die fünf ersten Ordnungen der Mischna vertheilt. Außerdem finden zuweilen Vorträge über jüdisch-geschichtliche oder -religiöse Themata statt, Frage- und Diskuffionsabende u. dgl. Die Lernstunden wurden ursprünglich fast nur von den Mitgliedern selbst geleitet, die abwechselnd nach häuslicher Vorbereitung den Vortrag der betreffenden Lehrgegenstände übernahmen. Soweit dies nicht angängig war, stellten Gönner des Vereins gern ihre bewährte Lehrkraft zur Verfügung. Wir erwähnen mit wärmsten Dante für ihre freundliche Beihülfe die Herren: Rabbiner Dr. W. Feilchenfeld, Rabbinatsassessor L. Krause, Rabbinatsassessor S. Silberberg, I. Pietarczyt, Lehrer I. G. Scheret und S. Vogelsdorf. Tie Lehrstunden fanden ursprünglich am Sabbat und an einigen Tagen der Woche statt. Von besonderem Einflüsse auf den Stundenplan war die gesetzliche Einführung der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe, wodurch am Sonntag (besonders Nachmittags) mehrere Stunden für den Unterricht frei wurden. Die auf einige Abende der anderen Wochentage gelegten Stunden konnten für die Dauer nicht beibehalten werden. Besondere Erwähnung verdient der Pflichteifer einiger Mitglieder, die im Sommer 1891 an jedem Morgen zum Thoralernen sich vereinigten. Das Lernen findet statt: im Latz'schen Beth-hamidrasch (Teichstraße 1), in R. Baer's B. ha-midrasch (Judenstraße 29), in der Gemeinde-Religionsschule (Schuhmacherstraße 10), zum Theil auch in der Wohnung der Vortragenden. Jedes (hiesige) Mitglied muß mindestens an einem Lehrgegenstande tbeilnehmen. Der Besuch der Vorträge genügt nicht (Etat. Paragraph 7). Die Mitglieder theilen dem Vorstande bei Beginn jedes Semesters mit, welche Unterrichtsstunden sie besuchen wollen, und sind dann verpflichtet, zu denselben pünktlich und regelmäßig zu erscheinen. In Ausnahmefällen hat der Vorstand das Recht, durch einstimmigen Beschluß die Mitglieder von oer Einreichung einer Lernverpflichtung zu dispensiren (Paragr. 8). „Jedes hiesige Mitglied, welches 14 Tage lang unentschuldigt den Lehrstunden fernbleibt, wird vom Vorstände an seine Pflicht ge niahnt. Bleibt es weitere acht Tage ohne genügende Entschuldigung fort, so wird es als ausgeschieden betrachtet" (Paragr. 12). Diese Bestimmugnen zeugen von dem Ernste, mit welchem der Verein seine Aufgabe erfaßte, dafür Sorge zu tragen, daß die herangewachsene Jugend neben der allgemeinen Bildung die Kleinodien jüdischer Geistesschätze nicht vernachlässige, vielmehr, ausgerüstet mit dem Schutzpanzer religiösen Wissens und religiöser Gewissenhaftigkeit, dem Kampfe der Gegenwart und ihrer Versuchungen stanvzuhaUen vermöge. Dies als Endziel seiner Arbeit betrachtend, hielt es der Verein für angemessen, nur solche Mitglieder aufzunehmen, deren Leben auf echt jüdischem Boden steht, und er hat als Kennzeichen hierfür mit Recht die Befolgung des Sabbatgebotes hingestellt. Demgemäß bestimmt Paragr. 3 der Statuten: „Mitglied des Vereins darf nur sein, wer die Sabbatruhe beobachtet." Der Besuch der Vereinsstnnden steht jedoch auch den Nichtmitgliedern frei. Hier sei auch erwähnt, daß der Verein durch Anschluß an die Stellenvermittelungsvereine (Schomre Schabbos) in Hamburg und Breslau die Beobachtung des Sabbats bei seinen Mitgliedern zu erhalten bestrebt ist. Mit hoher Befriedigung erfüllt uns die Anerkennung, die unserem Streben von berufener Seite gezollt wird. Als besondere Auszeichnung hat der Herr Gemeinderabbiner am Simchas Thora 6666 dem Vorstände das Recht verliehen, Mitgliedern, die sich durch besonders regen Eifer im Thorastudium hervorthun, die ein über das Durchschnittsmaß hinausgehendes Wissen sich angeeignet haben und es in ihrem Leben zum Ausdruck bringen, in seinem Aufträge den -Titel zu ertheilen. Bis jetzt haben ihn sechs Mitglieder erhalten, und zwar die Herren Pincus Pleßner, Abr. David, Jak. Jakobstamm, Benj. Caro, Abr. Rzeszewski, Sim. Grabowski. Die Lerntbätigkeit des Vereins hat auch über den Kreis seiner Mitglieder hinaus durch sein Bestehen dahin gewirkt, daß ein gemeinsames Lernen älterer, verheirathteter Herren zu Stande kam, welche sich zweimal

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