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Der Israelit · 1900-12-27 · Heft 102-103 (27.12.1900) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 102-103 (27.12.1900)
Date
1900-12-27
Page
– (sequence 6)
Language
German
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S15S ruß für das Schlechte, als für das Gute: An den Erlaß von Trefort erinnert man sich noch. Csaky's Verordnung ist schon vergessen! Wenn Eltern und Religionslehrer für die Heiligung des siebenten Tages eintreten würden, könnten sie es im ganzen Ungarlande durchsetzen, daß die Jugend Israels den Sabbat, den „Quell des Segens," nicht trübe — und dieses wäre von großer Bedeutung für das ganze Judenthum — wir könnten sie dann zur Freude der Eltern, zur Ehre des gesammten Judenthums zu frommen und intelligenten Männern heranbilden, die im jüdischen Sinne stets nach Vollkommenheit streben würden. Um vor Augen zu führen, was guter Wille erreichen kann, will ich noch Folgendes, damit es nachgeahmt werde, erwähnen: Hier in der Bürgerschule zu Galgoczon (Freistadtl.), hat es die Gemeinde schon vor vielen Jahren — noch bevor die 1892-Ministerialverordnung erlassen wurde — durchgesetzt, daß Schreiben, Zeichnen und Rechnen in den Stundenplan für Sabbat nie ausgenommen werde. Die Ungarn sind ja liberal, erfüllen gerne unsere Wünsche, wie es die Zurückziehung der Meziza-Verordnung genügend beweist. Dr. I. L i n k s. > Fersonatien. + Bad Homburg, 26. Dez. Ein müder Pilger, gebeugt weniger von der Last seiner 71 Jahre, als vielmehr durch 15 Monate währende hoffnungslose Krankheit, hat für immer die treuen Augen geschlossen. Am Montag, den 17. dss., haben wir unser allverehrtes Gemeindemitglied Herr Louis Lehmann s. A., zur ewigen Ruhe geleitet. Herr Rabbiner Dr. K o t t e ct konnte des Chanukafestes wegen dem Entschlafenen nur wenige Worte widmen zum lebhaften Bedauern aller Anwesenden und jedenfalls auch des Redners selbst. Dann dankten noch im Namen des „Jsr. Holzvereins" und des „Vereins zur Ausstattung isr. Mädchen," deren Ehrenpräsident der Verstorbene war, Herr I. Vraunschweig von hier und im Namen der „Achawa" Herr Rosenheimer - Frankfurt a. M. dem Dahingeschiedenen für seine ersprießliche Thätigkeil für diese Vereine. Trotz der frühen Morgenstunde folgte dem Leichenzuge eine imposante Anzahl Leidtragender aller Confessionen und Berufsstände. Wir wissen nicht, ob wir so viel Raum beanspruchen dürfen, um das Lebensbild des Verstorbenen eingehend zu schildern. Rur kurz soll und muß es gesagt werden: Ein Mann von seltener Biederkeit, ein Kämpfer für Recht und Gerechtigkeit durch Wort und Schrift, ein unermüdlicher Arbeiter im Dienste der Leidenden und Bedürftigen, ein Mann, dessen Streben nur immer guten edlen Idealen galt, ist in Herrn Louis Lehmann von uns gegangen. Ehre seinem Andenken! Möge er im Jenseits den Lohn für sein segensvolles Wirken hienieden finden und möge sein Andenken nur zum Segen gereichen. Die hiesigen politischen Blätter, namentlich die eonservative Kreiszeitung, widmen dem Heimgegangenen warme Nachrufe. MMhetliuM» a»s ötn jüD. Arweimreluen uni) sSr dieseldr». (L Lmmtliche jüd. War»dekbettelvere1ne und Kassen füc Durchreisende sind gebeten, uns Mittheilrrngen über Erfahrungen, die fie auf dem Gebiete ihrer ThLtigteit machen, zukommen zu lassen.) Mainz, 26. Dez. Ausgangs November l. Js. trieb sich in der Rheinpfalz und den angrenzenden Gebieten ein Schwindler umher, der bei jüdischen Gemeinden, Wohlthätigkeitsanstalten und Privatleuten, unter dem Vorgeben, der aus dem Hilsner-Prozesse in Polna bekannte Salomon Wassermannn zu sein und in Folge unverschuldeter Stellenlosigkeit dringend der Unterstützung zu bedürfen, zahlreiche Gaben zu erlangen verstand. Durch ein Unterstützungsgesuch des wirklichen Salomon Wassermann iin Nr. 98 des Israelit, Seite 2055 l. Js.t und eine Einsendung eines gewissen Dokow in Hemsbach (Nr. 99, S. 2072 des „Israelit" v. l. J.t wurde der Betrug anscheinend erstmalig ausgedeckt. Das hiesige Polizeiamt ersucht nun unsere Leser, ihm mitzutbeilen, was etwa inzwischen in der Sache und speziell über anderweitiges Auftauchen des Schwindlers an bisher nicht genannten Orten, sowie über die Persönlichkeit desselben bekannt geworden ist. Bei erneuten Betrügereien des angeblichen Wassermann sei Jedermann befugt und zu ersuchen, denselben auf Grund des Paragraphen 127 der Reichsstrafprozeßordnung vorläufig festzunehmen und dem Gerichte bezw. der Polizei zu übergeben. Bis jetzt ist mit Sicherheit bekannt, daß Wassermann in G r ii n st a d t und Hainsbach b. Weinheim seine Betrügereien verübt hat. Feuilleton versöhnte Feinde. Von Bavette Fried. 8j Sechöftes Kapitel. Der dritte August 1866 hatte den von Feind und Freund gleich heiß ersehnten Frieden gebracht. „Frieden!" Welch' eine Fülle von Wohllaut liegt in diesem Worte! Die Dichter und Denker aller Zeiten

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