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Der Israelit · 1900-12-27 · Heft 102-103 (27.12.1900) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 102-103 (27.12.1900)
Date
1900-12-27
Page
– (sequence 5)
Language
German
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2151 richtet hat, beabsichtigt heute daselbst eine Gedächtnißseier zu veranstalten. Und wahrlich, wenn das Wort des Dichters auf Jemanden anzuwenden ist, so ist auf Jsaac Hirsch das Wort zu sagen' Wer den Besten seiner Zeit genug gethan, Der hat gelebt für alle Zeiten. .Ponitz, 23. Dez. Die Strafkammer verurtheilte neun jugendliche Burschen aus Tuchel, die sich am 10. Juni an den dort in Folge des Konitzer Mordes verüb- > ten Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner betheiligt | haben, zu Gefängnisstrafen von einer Woche bis vier Monaten. Hnowrazlaw, im Dez.' Dieser Tage spielte sich vor der hiesigen Strafkammer ein Stück Könitz ab. Im Mai, als die Wogen in der Winier'schen Mordaffaire in Könitz hoch gingen, kehrte der Gastwirth Bleck aus Hopfengarten, Kreis Bromberg, in eine jüdische Kneipe ein. Er war angeheitert und zog sein Dolchmesser, stach damit öfters in den Schanktisch, äußerte sich über den Konitzer Mord und that, als wolle er der Rächer Winters werden, indem er ries: „Nun ist das Messer für die Juden scharf genug!" Der in jenem Lokale anwesende jüdische Schneider j Baruch Krisch wies mit Worten den B. in seine Schranken; da ergrimmte B. ergriff ein Bierglas und schleuderte es nach dem Kopfe des Krisch, daß es zerschellte. Nach dem ärztlichen Atteste trug K. starke Verletzungen davon und lag drei Wochen krank. In Rücksicht, daß der Angeklagte zu jener Zeit angetrunken war und daß er auch wegen Schlägerei schon mit mehrjährigen Gefängnißstrafen vorbestraft sei, beantragte der Staatsanwalt, von einer Freiheitsstrafe abzusehen und auf eine Geldstrafe von 50 Mk. zu erkennen. Der Vcrtheidiger, Peppel-Bromberg, plaidirte ebenfalls für eine Geldstrafe. Der Gerichtshof sah auch von einer Gesängnißstrafe ab, meinte aber, daß die von der Staatsanwaltschaft beantragte Geldstrafe zu gering sei und erkannte auf eine solche von 100 Mk., event. 20 Tage Gefängniß und Tragung der Kosten. Wnrzbnrq. Zur Neuwahl eines Rabbiners für den Rabbinatsdistrikts Burgpreppach ist Termin auf Mittwoch, 9. Januar 1901, Vormittags 10 Uhr, im Rathbaussaale zu Hofheim anberaumt. Würzburg, 20. Dez. Der am 12. ds. Mts. von Herrn Distrikts-Rabbiner Bamberger im „Verein für jüdische Geschichte und Litteratur" gehaltene Vortrag über den „Traum in der jüdischen Litteratur" hatte sich einer zahlreichen Zuhörerschaft zu erfreuen. Den Gegenstand zunächst vom psychologischen Standpunkte nach Ansicht der neueren Philosophen wie Schubert, Moriz u. a. erörternd, suchte der Redner aus der jüdischen Litteratur darzuthun, daß dieselbe wesentlich zwischen echten und unechten Träumen unterscheidet. Den ersteren ist vom religiösen Standpunkte aus Glauben und Bedeutung zuzumessen, sie sind von j Zweck und haben Vorbedeutungdie letzteren hingegen sind Naturvorgänge seelischer Art im Innern und nach innen und meistens Reproduktionen empfangener Eindrücke und Wahrnehmungen; sie sollen wir als bedeutungslos betrachten und aus ihnen weder aus eine glückliche noch unglückliche Zukunft schließen. An zahlreichen Stellen aus Bibel und Talmud wurde die Richtigkeit dieser Auflassung von Träumen nachgewiesen. Der Redner verstand es, die etwas schwierige Materie dem j Publikum klar und verständlich vorzuführen und das; Interesse ba*":r rege zu erhalten. Mit dem Schiller'- schen Spruche: „Leben heißt träumen", in dem Sinne, daß, wie die Träume den Menschen oft für seine Thaten vvrbereiten, so sei das irdische Leben eine Vorbereitung für das himmlische, höhere, schloß der lehrreiche, allseitig beifällig aufgenommene Vortrag. Auch die sich anschließende Discussion bot dem Redner Gelegenheit zu lehrreichen, sachlichen Ausführungen. Oe st er r. -Ungar. Monarchie. Galgoczon, 18. Dez. Ihr Berichterstatter schrieb jüngst: „Seit dem Jahre 1887 besteht hierzulande eine Ministerialverordnung, wonach die jüdischen Zöglinge an den Mittelschulen auch an Sabbat und Feiertagen schreiben, rechnen und zeichnen müssen. (?) Nur Rabbinersöhne oder Schüler, die sich dem Rabbinerfache widmen »vollen, bilden eine Ausnahme, indem solche von Fall zu Fall, durch den Direktor der betreffenden Anstalt von Schularbeiten am Sabbat dispensirt werden können." Wie aus diesen Zeilen ersichtlich, kennt der Schreiber jenes Berichtes gar nicht die Ministerial-Berordnung, welche seinerzeit der liberale Cultusminister A. Csakv, jetziger Präsident des Magnatenhauses, vor acht Jahren herausgab, wonach alle jüdische Studenten vom Schreiben und Zeichnen am Sabbat sich befreien können, wenn ihre Eltern am Anfänge des Schuljahres bei der Einschreibung es vom Direktor „w ü n s ch e n", oder schriftlich in einem Gesuche sich an ihn wenden. Vor mir liegt ein gedrucktes Formular eines solchen Gesuches, welches sich auf diese erwähnte Verordnung beruft. Mein Schwager, Oberrabbiner L. H. Feig!, ließ diese in Gyönzyös drucken, übergab dann je ein Eremplar allen jüdischen Studenten, daß Jeder seinen Namen hinein- und zu Hause ihr Vater es unterschreibe. Diese wurden vor drei Jahren dem Director des Gymnasiums übergeben, und er verlangt jetzt nicht mehr solche Gesuche, sondern strebt darnach, alljährlich den Stundenplan so festzustellen, daß am Sabbate nie solche Gegenstände vorgetragen werden sollen, die schriftliche Aufzeichnungen erfordern würden. Das ist löblich gehandelt und verdient auch registrirt zu werden! Leider haben wir Menschen ein besseres Gedacht-

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