Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1900-12-17 · Heft 100 (17.12.1900) · page 11

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 100 (17.12.1900)
Date
1900-12-17
Page
– (sequence 11)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2446951-2449049-2449142--52203-2502741
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

2101 waltige, in die Zukunft ragende Werke zu schaffen verstehen, wie der unsterbliche Verfasser des Tausphos Jomtow. Zeitungsnachrichten und Correspondenzc«. Deutschland. Fr«nkfurt a. M., 14. Dez. In den Vorstand der Israelitischen Gemeinde ist an Stelle des statutenmäßig ausscheidenden Herrn Sam. Neustadt Herr Direkt. Z. H o ch s ch i l d gewählt worden,- in den Ausschuß die Herren Emil Heidenheimer, Raphael M. K i r ch h e i m und Heinrich W i s l o ch. — Im Hinblick auf die stets wachsende Zahl der Gemeindemitglieder hat der Vorstand und Ausschuß beschlossen, an der Hauptsynagoge (Orgelsynagoge) einen zweiten Rabbiner anzustellen. Waldenburg i. Schl., 5. Dez. Auf Anregung des Herrn Prediger Jakob B ä h r dahier hat sich zur Hebung der Lage der Cultusbeamten ein Comitee gebildet. Dasselbe reichte am 6. d. M. bei dem „D. I. G.-B." eine mit ca. 200 Unterschriften bedeckte Petition ein, die folgenden Wortlaut hat: Unterzeichnetes Comitee erlaubt sich hierdurch ganz ergebenst, einem Wohllöblichen Ausschuß nachstehende Bitte höflichst zu unterbreiten. „Die deutsch-israelitischen Cultusbeamten seufzen seit langem unter wirthschastlicher und sozialer Roth. Ihre Besoldung ist gering, der Anstellungsmodus hält sie in beständiger Unsicherheit und die ihnen von Gemeindewegen eingeräumte Stellung entspricht durchaus nicht der Würde ihres heiligen Amtes. Diese traurige Lage hat jüngst Herr College Bähr- Waldenburg i. Schles. in einem auf der General-Versammlung des Vereins isr. Lehrer in Schlesien und Posen von ihm gehaltenen Vortrag in treffender und wahrheitsgetreuer Weise beleuchtet und einen warmen Appell an die Collegen gerichtet, doch endlich etwas zur Herbeiführung besserer Zustände zu unternehmen. Dieser Anregung f«lgend traten die Unterzeichneten zusammen, um für die Hebung ihres für die Erhaltung des Judenthums so nothwendigen Standes Mittel und Wege zu suchen. Alle sind wir darin einig: „So geht es nicht weiter — etwas muß geschehen!" Menschen, Beamte, denen die Fürsorge für die heiligsten und höchsten Güter übertragen ist, die würdig genug sind, den ganzen Cultus selbstständig zu leiten, würdig genug, das Wort Gottes zu verkünden, würdig genug, die Heilsssaten der Religion und Gesittung in die Herzen unserer Jugend zu streuen und inbrünstige Gebete für das Wohl der Gemeinde zum Himmel emporzusenden; würdig genug endlich, dafür zu sorgen, daß der Tisch des Israeliten ein Tisch des Herrn sei — solche Menschen, solche Beamten, müßten sie nicht aus Gründen der Billigkeit und der Religiosität eine ebenso würdige, ihrem hohen Berufe entsprechende Anstellung und Behandlung finden? Muß da nicht jede andere Praxis als unbegreiflich erscheinen? — Und doch ist hier das Unbegreifliche traurige Wirklichkeit. Die Anstellungsverhältnisse der Cultusbeamten sind die denkbar mißlichsten. Nicht genug, daß die Besoldung nur dürftig und für das arbeitsunfähige Alter sowie für die Relikten keinen Fürsorge getroffen ist, öffnet das lose nur aus kurze Zeitdauer bemessene Vertragsverhältniß der Willkür Thür und Thor. Der Cultusbeamte kann bei jedem beliebigen Anlaß brodlos gemacht werden, und das geschieht auch leider oft genug. — Und die Folge dieser wirthschaflichen Noth ist die soziale Noth — Mangel an Achtung und Ansehen, vielfache gesellschaftliche Zurücksetzung und Demüthigung. Das ist ein unwürdiger, unhaltbarer Zustand. „Hier muß Wandel geschafft werden." Es ist hohe Zeit, daß auch für die Cultusbeamten bessere Tage anbrechen, und diese herbeiführen zu helfen, haben die Unterzeichneten sich zur Aufgabe gemacht. Wir glauben, damit nicht nur unseren Standesgenossen, sondern auch dem Judenthum einen großen Dienst zu erweisen. Der Wege, die zum Ziele führen, gibt es mehrere. Doch halten wir den Weg für den besten und ersprießlichsten, der uns im Einklänge mit den Gemeinden erhält und ein gutes Einvernehmen möglichst noch erhöht. Das ist der Weg der gegenseitigen Verständigung, und diese könnte gewiß leicht gefördert und herbeigeführt werden, wenn der „Deutsch-Israelitische Gemeinde-Bund" uns seine hilfreiche Unterstützung dazu leihen und bei den einzelnen Gemeinden für unsere gerechte Sache eintreten wollte. Wir wenden uns darum an einen Wohllöblichen Ausschuß des „D.-J. G.-B." mit der ebenso inständigen als eindringlichen Bitte: Wohlgeneigtest seinen weitreigenden Einfluß dahin geltend machen zu wollen, daß für die deutsch-israelitischen Cultusbeamten bessere Anstellungs- und Existensbedingungen geschaffen werden. Wir bitten insbesondere: Wohldersebe möge seine gütige Fürsorge daraufhin lenken wollen: I- Daß ein Normalvertrag für die Anstellung der Cultusbeamten ausgearbeitet werde, in welchem folgende Momente Berücksichtigung finden: 1. Die Anstellung erfolgt in der Regel auf die Dauer von zwölf Jahren; 2. ohne triftigen Grund darf auch nach Ablauf der zwölf Jahre eine Kündigung seitens der Gemeinde nicht erfolgen. Was ein triftiger Grund ist, darüber entscheidet der Ausschuß des „D.-J. G.-B." oder — die nachfolgend erwähnte — gemischte Commission; 3. wird der Cultusbeamte durch Krankheit oder

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.