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Der Israelit · 1900-11-22 · Heft 93 (22.11.1900) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 93 (22.11.1900)
Date
1900-11-22
Page
– (sequence 18)
Language
German
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■ •’-Vv.; •.*.1 A-v. WJV -'J ff" 1944 Geschworenen ihre Meinung sich bildeten, sondern daß eine durch unzählige, in der allgemeinen Stimmung liegende Einflüße ihnen suggerirte Meinung sie bestimmte, von einem feststehenden Gesichtspunkte aus die Thatfachen zu betrachten und dieser Meinung anzupassen. Daher kommt es auch, daß in diesem Prozeß die Vertreter der Privatbetheiligten eine Rolle spielten, welche diejenige des vom Gesetze berufenen Vertreters der Anklage tief in den Schatten stellte, und daß sie es waren, denen in Pisek sozusagen die „Ehren des Tages" zu Theil wurden. Diese Vertreter der Privat betheiligten waren in Wahrheit Vertreter der an dem Prozeß ganz Unbetheiligten, die es aber in ihrem Interesse finden, sich desselben für ihre Zwecke zu bedienen. Sie waren Werkzeuge der Agitation, die im vorigen Jahre des Polnaer Verbrechens sich bemächtigte, um Ordnungs- und Ruhestörungen in ganz Böhmen hervorzurufen, sie waren ihre Organe im Gerichtssaale und vor den Geschworenen. Ihr Werk ist es, daß wieder einmal die politischen Meinungen und sozialen Gegensätze, welche den Gang der Justiz nicht beeinflußen sollen, in die Rechtsprechung eingemengt wurden. Das Prozeßdrama Hilsner ist vermuthlich mit den beiden Akten von Kuttenberg und Pisek noch nicht nicht zu Ende fein. Auch wenn es sich nicht um ein Menschenleben handelte, wäre darum dieses Verdikt einer abermaligen Ueberprüfung würdig. Denn, bleibt das Urtheil bestehen, dann ist zu befürchten, daß seine Konsequenzen noch weit in die Zukunft reichen werden, und es ist unabsehbar, >vie viele Verwirrung in der Justiz es noch hervorruft. Die Agitation würde es sich angelegen sein lasten, aus dem Urtheil ein geschichtliches Dokument für den „Ritualmord" zu machen. Die Rede des Staatsanwalts, welche das religiöse Motiv so energisch ausschloß, und den Ritualmord so kategorisch in's Reich der Mythe verwies, würde längst vergessen sein, wenn man sich noch erinnern würde, daß ein österreichisches Gericht einen Angeklagten der Mitschuld an einem Morde schuldig befand, dessen unmittelbarer Thäter nicht bekannt waren, und diesem Urtheil würde es an Kommentaren nicht fehlen, die der Auffassung des Staatsanwalts entgegengesetzt wären. Es ist eine Ehrensache für die österreichische Justiz, ihre Rechtsprechung nicht so mißbrauchen zu lassen, 'vorwärts. Diesem Blatte wurde noch vor Verkündung des Urtheils aus Wien geschrieben: Ein Beweis im gerichtsordnungsmäßigen Sinne ist allerdings nicht erbracht worden. Von zwei Zeugen wird zwar ausdrücklich behauptet, daß sie ihn an dem entscheidenden Nachmittage in dem Walde, in dem das Mädchen ermordet wurde, gesehen haben; ein besonders scharfsichtiger Zeuge will ihn gar auf eine Entfernung von 790 Schritten um die sechste Abendstunde an seinen „charakteristischen" Bewegungen mit dem Stocke in Gemeinschaft von zwei fremden Männern beobachtet haben — aber eine unmittelbare Beobachtung der Mordj that ist im Gerichtsverfahren nicht erhärtet worden. > Was jene Flecken an der Hose betrifft, so habe die Untersuchung ein negatives Resultat ergeben: die zwei als Sachverständige geladenen Professoren der Prager llniversität vermochten die Frage, ob die Flecken von Blut herrühren, weder zu bejahen, noch strikte zu verneinen. Noch vager steht es mit dem „Beweis" für die That an der Klima. Die Zeugen, die Hilsner an jenem Tage in Zhor, wo das Kirchweihfest war, nach welchem die Kliina verschwand, gesehen haben wollen, geben an, ihn in Gesellschaft anderer Juden dort beobachtet zu haben. Aber daß diese nicht dort waren, ist so zienw lich festgestellt lvorden. Allerdings, der Alibibeweis ist dem Hilsner gleichfalls nicht gelungen. Was die Mordthat an der Heruza betrifft, so behauptet er, am selben Abend im Tempel gewesen zu sein. Aber keiner seiner jüdischen Glaubensgenossen wollte diese Anklage schlankweg bestätigen, wenn sie auch keiner direkt ver neint hat. Da Hilsner hartnäckig leugnet, übrigens attch Dinge, die belanglos sind, so hat das lange Zeu genverhör zur Aufklärung der beiden schauerlichen Thaten bltitlvenig beigetragen. Leopold Hilsner ist alles Andere eher als eine sympathische Figur. Ein Müssiggänger, der schon in jungen Jahren vom Bettel lebt, ein Strolch, der allen Mädchen nachstellie, kurz, ein sittlich sehr defektes Subjekt. Aber vom Lumpenproletarier bis zum Mörder ist eS noch recht weit. Es ist zwar ziemlich sicher, daß die Geschworenen HilSner schuldig sprechen werden, aber der unbefangene Beurtheiler kann nur sagen, daß Hilsner die zwei Morde begangen haben kann, daß aber kein Beweis vorliegt, daß er sie begangen haben muß. Unbefangene Beurtheiler — gibt es solche dieser Sache gegenüber? Was der Anklage gegen Hilsner ein kulturhistorisches Relief gibt, ist der traurige Umstand, daß sich darin die Anklage gegen eine ganze Religionsgenossenschaft verbirgt. Hilsner wird der Prozeß gemacht, aber hinter der Seene stehen die aufgewühlten Massen und warten, daß der Spruch fällt, die Juden brauchten Christenblut. Wohl ist durch das wissenschaftlich überaus klare Gutachten der Prager Universität das ganze Blutmärchen eigentlich beseitigt worden. Das Gutachten erklärt die Menge des aufgefundenen Blutes als durchaus normal: der angeblich „charakteristische Schnitt" am Halse als von einem gewöhnlichen Taschenmesser herrührend; es beseitigt das Märchen von der Erstickung, die dem Mordschnitt vorausgegangen sein soll, und erklärt, die That könnte sehr wohl von einem Einzelnen begangen sein.

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