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Der Israelit · 1900-11-22 · Heft 93 (22.11.1900) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 93 (22.11.1900)
Date
1900-11-22
Page
– (sequence 17)
Language
German
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41* Jahrgang. Zweite Aeikage zu 93 des „Israelit". Leitender Artikel. Plchstiimiit» über i)f» Älsntt-Pr-zch. frankfurter Zeitung. Der Abschluß des zlveiten Hilsner Prozesses hat sich, wie bereits gemeldet, unter lärmenden Kinidgebungen der Bevölkerung vollzogen. Die Ver theidiger ivurden insultirt, den Vertretern der Privat betheiligten, die aus die Feststellung eines Ritualmordes ihren ganzen schönen Eifer gestellt hatten, wurden Ovationen gebracht. Daß der Präsident und der Staatsanwalt bei diesen Aeußerungen der Freude und Anerkennung leer ausgingen, haben sie sich selbst und ihrer tadellos objektiven Haltung während der ganzen Verhandlung zuzuschreiben. Das Verditt der Geschworenen läßt darauf schließen, daß sie davon überzeugt waren, sie hätten es mit Ritualmorden zu thun. Um in dieser Richtung die öffentliche Stimmung und Auffassung einzunehmen, war ja bereits während der ersten Verhandlung in Xi littenberq schon genug ge schehen. Dieses Mal hat freilich der eine Vertreter der Privatbetheiligten, der bekannte böhmische Land tagsabgevrdnete Dr. Baxa, das Stärkste geleistet; er mußte sich vom Präsidenten eine scharfe Zurechtweisung gefallen lassen, weil er das ihm höchst unbequeme Gutachten der medizinischen Fakultät an der ezechischen Universität in Prag als „phantastisch" bezeichnet hatte. Die blutrünstig antisemitische Richtung im ezechischen Böhmen ist unverkennbar im Qunefynen begriffen. Professor Masaryk, der schon ivährend des ersten HilSuerprozesses Bara und Genossen in Wort und Schrift bekämpfte, hat auch jetzt wiederum seine warnende Stimme erhoben, doch er bleibt derzeit vereinsamt. Die älteren junezechischen Führer wagen es allem Anschein nach nicht, der Stimmung des Tages entgegen zutreien. Und warum sollten es schließlich die Ezechen nicht einmal mit den', ultramontanen Antisemitismus versuchen? Ihre «nächtigen Schirmherren, die Fen dalen, iverden sicherlich diesen seltsamen Aufputz, den die nationale Politik erhält, mit gnädigen« Wohlwollen begrüßen. Fachkundige Beurtheiler finden auch das Be>veismaterial des zweiten Prozeßes im Verhältniß zu solch' schwerer Anklage nicht ausreichend; sie sprechen ihren Zweifel darüber aus, ob gelehrte Richter in den beiden Fällen ein Schuldig ausgesprochen hätten. Der Entscheidung des obersten Gerichtshofes wird daher mit großer Spannung entgegengesehen. Das antisemitische „Deutsche Voltsblatt" setzt in feiner Freude an dem Piseker Urtheil und im Vollgefühl der wichtigen Rolle, die es seit Anbeginn in der Polnaer Sache übernommen hat, eine Belohnung von 2000 fronen für die Entdeckung der Mithelfer Hils ner's bei der Ermordung der armen Hruza aus. In Uebereinstiinmung mit dem Organ K. H. Wolf's entrüstet es sich über die Hartnäckigkeit, mit der das Dogma vom jüdischen Ritualmord bestritten wird; es verweist auf die Unbefangenheit, mit der solche trau rige Verirrungen bei christlichen Sekten auch in neuerer Zeit zugestanden worden sind. Daß die Sache nicht fo steht, wissen die Herren ganz gut; nicht um einzelne grauenhafte Verirrungen religiösen Wahns handelt es sich, sondern um den Nachweis von staats- und gesell schastsgesährlichen geheimen Lehren und Gebräuchen innerhalb des Judenthums, die von der Wissenschaft lichen Kritik wiederholt und immer mit dem ganzen Rüstzeug, das ihr zur Verfügung steht, in bestimm tester Weise in das Reich der Mythe verwiesen worden sind. Neue Freie Presse. Dieselben Motive, welche die Menschenmenge vor dem Piseker Gerichtsgebäude in Bewegung setzten, sind deutlich auch an dem Verdikt der Geschworenen wahrzunchmen. Das Eharakteristifche an dem Wahrspruch ist, daß der 'Angeklagte nicht der Thäterschaft, sondern der Mitschuld am Morde schuldig erkannt wurde. Man, iveiß nicht, wie viele Personen an der That betheiligt ivaren, eine bestiminte Handlung, mit er sich an der Ausführung betheiligte, wird auch dem Angeklagten nicht zur Last gelegt; trotzdem aber spricht die Jury aus, er sei am Morde betheiligt gewesen, und deßwegen wird das Todesurtheil gesprochen. Warum diese künstliche und auch juristisch sehr zweifelhafte Konstruktion einer Mitschuld, von der Niemand sagen kann, worin sie bestand? Sie ist nur dadurch zu erklären, daß die landläufige Vorstellung vom „Ritualmord" eine Betheiligung mehrerer Personen supponirt. Es ivar nicht die Angst, es könnten zwei grauenhafte Morde unge sühnt bleiben, die die Geschivorenen veranlaßt haben könnte, weniger genau und penibel, als es sonst der Fall wäre, in der Würdigung der Beweismittel vorzu gehen. Wäre es darum zu thun gewesen, dann hätten die Geschworenen im Sinne des Gutachtens der medi zinischen Fakultät einen sexuellen Mord angenommen, sie hätten den Angeklagten, wenn ihnen seine Anwesenheit am Thatorte bewiesen und als Grund zur Verurtheilung hinreichend erschien, als unmittelbaren Thäter verurtheilt, und die erkünstelte Konstruktion eines Mitschuldigen ohne Hauptschuldigen wäre überflüssig gewesen. Noch mehr als der Gang der Verhand lung weist das Verdikt selbst darauf hin, daß in diesem Prozeß nicht die Thaisachen es waren, ans denen die

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