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Der Israelit · 1900-11-22 · Heft 93 (22.11.1900) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 93 (22.11.1900)
Date
1900-11-22
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1930 wird, wenn um materieller Gründe wegen nicht die nothwendige Pflege geschaffen werden soll. Der Vorsitzende stellt dieses Thema weiterer Erwägung in den einzelnen Vereinen anheim, regt jedoch auch die eventuelle Gründung eines neuen Vereines zu dem beregten Zwecke an. Gleichzeitig richtet er auch die Aufmerksamkeit auf die Pflege halbwaiser Kinder, deren Mutter gestorben und deren Vater außer Stande ist. die Familie ernähren zu können. Diesen Kindern ist das Waisenhaus unzugänglich und für sie bleibt nur die allgemeine Armenunterstützung übrig. Zur Erzielung eines praktischen Resultates wird die Bildung eines Komitees, das sich mit dieser Materie befassen soll, vorgeschlagen, die Bereitstellung einer Abtheilung im Waisenhause der jüdischen Gemeinde bis zur Begründung einer privaten Stiftung gewünscht, letztere jedoch nur im Umfange von kleineren Anstalten, die acbt bis zehn Kindern Raum gewähren, für segensreich erklärt. Zum Schlüsse dieses Themas verweist der Vorsitzende noch aus die Fürsorge für sieche und verwahrloste Kinder, für welche innerhalb der jüdischen Gemeinde bisher noch nichts geschehen ist. In einem kurz gehaltenen Referat kam alsdann Herr Dr. Albert L e v y zu einer scharfen Verneinung der Frage, ob es angebracht ist, durch Zeitungsausrufe die Mildthätigkeit für Einzelfälle anzurufen. Dieses Vorgehen ist nicht nöthig. da es kein menschliches Elend gibt l?? Red.st das. soweit durch Geld abgeholfen werden kann, nicht in die Kompetenz einer der bereits bestehenden Wohlsahrtseinrichtungen fällt. Das Vorgehen ist ferner aber — und das ist wichtiger — schädlich und in vielen Fällen ist schon großes Unheil hierdurch bei den Bedürftigen angerichtei worden. Es gibt nichts Korrumpirenderes, als diese vollständig unkontrolirte, reget- und ziellose Wohlthätigkeit herauszufvrdern. Der ganze Mißstand geht lediglich aus der leider noch immer nicht genügend ausgerotteten Anschauung hervor, daß sich jegliche Hilfe durch Geld leisten läßt. So lange wir nicht dazu kommen werden, die ganze Armenpflege dahin auszusassen, daß das Geld nur Mittel zum Zweck und die praktische Fürsorge die Hauptsache ist, wird sich dieser Mißstand nicht ganz beseitigen lassen. In der Diskussion kamen fast alle Redner an der Hand einzelner von ihnen angeführter Beispiele zu demselben Schlüsse, nur ein Redner empfahl, die Hilssansruse von Fall zu Fall nach echter Menschlichkeit zu prüfen. - - Die Bescheerungen, die in verschiedenen tsieiigcn Vereinen stets zu Ehanukah vorgenommen wurden, sind nun auch systematisch geregelt worden. Der Initiative der Frau Julie Reumann ist es zu danken, daß die Vereine die Ehanutahfeiern bestehen lassen, aber die Einkleidungen zn verschiedenen Jahreszeiten veranlassen. Aust Bavcrn. Die israelitische Elementarschute zu Willmars in Unterfranken war bislang mit der pro- .estantischen Ortsschule einer gemeinsamen Lokalinspektivn unterstellt, zu welcher, gemäß Ministerialerlaß vom Jahre 1898 (die Zusammensetzung der Qrtsschulbehörde betr.t auch der jeweilige israelitische Lehrer gehörte. Durch Verfügung des Kgl. Bezirksamtes Mellrichstadt vom 28. Oktober d. Js. wurde nun für die israelitische Elementarschule die Bildung einer eigenen Lotalschulinspektion angeordnet, die am 28. Oktober sich auch konstituirte. Dieselbe besteht aus dem Ortsvfarrer als Vorsitzenden, dem Bürgermeister, dem israelitischen Lehrer, sowie zwei Mitgliedern israelit. Konfession der politischen Gemeindeverwaltung. Im Falle die Gemeindeverwaltung nicht die nöthige Zahl israelitischer Ansschußmitglieder enthält, sind dafür Mitgliede'- der Lokalschulinspektion aus der Kultusgemeinde zu wählen. Es ist die prinzipielle Bedeutung der angeführten bezirksamtlichen Verfügung nicht zu verkennen. Bekanntlich erhalten in Bayern Mitglieder der „freiwilligen Feuerwehr" nach 26jähriger Dienstleistung eine Auszeichnung in Form eines Ehrenzeichens, das an der Brust getragen wird. Alljährlich werden amtliche Erhebungen über das Vorhandensein solcher Jubilare gepflogen und die Dekonrung der Wackeren ist mit entsprechenden Festlichkeiten und Feierlichkeiten verknüpft. In der Gemeinde Willmars war in diesem Jahre nur ein Mann, der ein Vierteljahrhundert „Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr" seine Dienste der freiwilligen Feuerwehr gewidmet und demnach dekorirt wurde, und dieser eine war ein Jude, der Metzgermeister Karl Strauß. Im Vereinslokale der Wehr hatte sich diese vollzählig nebst den Vertretern der Gemeinde eingesunden und unter Worten der Anerkennung und Beglückwünschung heftete der zweite Bürgermeister, Herr Gutsbesitzer Komve. dem Jubilar das Ehrenzeichen an die Brust. Möchten doch recht oft sich solche Thatsachen oerzeichnen lassen, die besser als alle Worte die Hilfsbereitschaft und Nächstenliebe unserer Glaubensgenossen dokumcntiren würden. Das reich mit den Emblemen der Feuerwehr und dem Wappen des bayer. Staates verzierte Diplom iiber die Dokorirung hat folgenden Wortlaut: Im Namen Seiner Majestät des Königs. Das durch Allerhöchste Verordnung vom 24. Juni 1884 gestiftete Ehrenzeichen für Mitglieder der Feuerwehren wird hiermit dem Herrn Karl Strauß, Metzger meister in Willmars, verliehen. Zur Bestätigung wird demselben gegenwärtige Urkunde ausgestellt. M ü n chen . den 29. September 1990. Kgl. Staatsministerium des Innern: L. S. gez. Freiherr von F r e i l i t z s ch. Lu-wigsbmrg. Dem Jahresbericht des „Vereins zur Unterstützung von Wittwen und Waisen armer isr. Lebrcr und Vorsänger Württembergs" (Rechnungsjahr 1. April 1899—1900) entnehmen wir:

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