Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 91 (15.11.1900)
- Date
- 1900-11-15
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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1885 gottesdienst um eine Institution der Gesammtgemeinde; eine Nachahmung des Christenthums liege den Befürwortern gänzlich fern. Der Sonntag müsse als Feiertag gehalten werden, da nur er allein ein Ruhetag sei. Die muhamedanischen Juden würden, wie dies in der Kommission irrthümlich eingewendet worden sei, durchaus nicht Veranlassung haben, den Sabbath auf den Freitag zu verlegen, weil sie der staatlich eingerichtete Feiertag am Arbeiten nicht hindere. Er habe sich nicht nur persönlich, sondern auch als liberal denkender Jude gegen eine Stelle zu wenden, die Herr Leonhard Sachs vorgebracht hätte. Die Ausführungen seines Vaters seien im Jahre 1870 geschrieben, wo, wie Jedermann wisse, der Sonntag noch kein staatlicher Ruhetag gewesen sei, die Erwerbsverhältniffe bei weitem nicht so schwere, wie. heute, und gar manche ihre Läden hätten schlichen können, die heute dazu nicht mehr in der Lage seien. Es handle sich jedoch nicht um die veränderten Zeitverhältnisse, sondern man müsse auch prinzipiell der Mahnung entgegentreten. Es gäbe gewiß keinen in der Versammlung, der das Andenken Abraham Geigers so ehre wie er, und trotzdem müsse er nicht nur in seinem Namen, sondern in dem aller Gesinnungsgenossen Verwahrung dagegen einlegen, gegen sie eine Autorität auszuspielen. Für diejenigen, die selbstständig denken, und die die volle Verantwortung tragen für das, was sie sprechen, eristire keine Autorität; eine Mahnung könnten diese wohl respektiren, aber eine Richtschnur für ihr Denken könnte diese Mahnung niemals bilden. Herr Oppenheim, der zu der zweiten Kommissionssitzung nicht rechtzeitig eingeladen worden war, präcisirt seinen Standpunkt dahin, daß er sich allen Anträgen gegenüber ablehnend verhalten hätte. Es sei außerordentlich angenehm und wünschenswerth, die Art und Weise zu beleuchten, mit welcher Aufrichtigkeit und Genauigkeit sich die Befürworter des Sonntagsgottesdienstes geäußert hätten. Es sei gesagt worden, die Zukunft des Judenthums werde sich ersprießlich gestalten, wenn die Jugend herangebildet werde, die den Sonntag, den Ruhetag, benutzen müsse, um die Synagoge zu besuchen. Er klammere sich an dasselbe Motiv und darum halte er den Sonntagsgottesdienst für nachtheilig. Wenn die Kinder so erzogen würden, daß sie nur am Sonntag das Gotteshaus besuchen, so sei die naturgemäße Folge, daß schließlich die allgemeine Ausgestaltung des Sonntagsgottesdienstes das Ziel der Wünsche der Befürworter sein müsse. Unzweifelhaft sei. daß als weitere Folge eintreten müsse, daß der Sabbat für die Jugend vollständig in den Schatten gestellt werde, der Sabbat, der eine der wesentlichsten Stützen des Judenthums bilde und auf keine Weise geschwächt werden dürfe. Rabbinat und Vorstand der Gemeinde müßten sich aus diesem Gesichtspunkte heraus die Sache sehr reiflich iiberlegen. Die Einwendungen, die gegen die Reform erhoben worden, seien durchaus falsch. Die Subvention, die von der Gemeinde an die Reform gezahlt werde, sei in der Reihe von Jahren seit ihrer allerdings durch Privatleute veranlaßten Gründung, von siebenauf zwanzigtausend Mark gewachsen, weil man die Verpflichtung eingesehen hätte, für die Juden der Reform ebenso sorgen zu müssen, wie für die andern. Die Christen, die ja auch in Ländern wohnten, wo ein anderer Ruhetag als der Sonntag eingeführt sei, würden es sich niemals einfallen lassen, ihren Sonntag in irgend einer Weise preiszugeben. Die ganze Frage des Sonntagsgottesdiensies sei zum größten Theile Gefühlssache, es gebe darin keine Belehrung. Sobald die Repräsentantenversammlung und der Gemeindevorstand sich diesen Finger abhacken lasse, so sei der Sabbat unwiederbringlich verloren. Professor B l a s ch k e bezeichnet als eetei um censeo der Oppenheim'schen Ausführungen, daß der Sabbat durch den Sonntag verdrängt werden würde, und bedauert, daß ihm die Belehrung dieses Herrn nicht gelungen sei. Wenn auch die Wahrscheinlichkeit vorhanden sei, daß die streitenden Parteien sich nicht gegenseitig überzeugen lassen werden, so sei damit noch nicht den Befürwortern die Berechtigung abgesprochen, ihre Ansichten zu vertreten. In seinem Anträge, der in der Kommission mit zwei gegen zwei Stimmen abgelehnt worden fei und den er jetzt wiederholt habe, seien gottesdienstliche Hebungen im Anschluß an die wochentägliche Gebetordnung verlangt worden. Das könne niemals in die sabbatliche Ordnung eingreifen. Die Reform biete einen Sonniagsgottesdienst, der grundverschieden sei von denk, den die Petenten verlangen zu müssen glauben. Wenn die Reform nicht im Stande gewesen sei, mit ihrem radikalen Gotesdienste den Sabbat zu verdrängen, um wie viel weniger werde das die verlangte Einrichtung erreichen können.*) Wer so ängstlich sei, den Einfluß des Sonntagsgottesdienstes auf den Sabbat als so schwerwiegend zu erachten, der sei nicht der Meinung, die er vertrete, daß der Sabbat im Judenthume so feste Wurzeln gefaßt bätte, daß er durch keinen Ansturm, der gemacht oder nur gedacht sei, entthront werden könne. Es mache doch einen eigenthümlichen Eindruck, Abraham Geiger gegen die Befürworter zu citiren, dessen um das Judenthum hochverdiente Persönlichkeit man zertrümmere, wenn man ihm in einzelnen Stücken nachahmen wolle. Er müsse das Verlangen ablehnen, auf Grund des erwähnten llrtheils die gesammte Geiger'sche Persönlichkeit umzustoßen. Er füge zur Vervollständigung des Materials einen früheren Brief bei, den der Grand Rabbin Z a d o c Kahn an den Autor der Petition gerichtet habe. Der Grand Rabbin erkläre darin, daß feine Meinung bezüglich eines Sonntagsgottesdienstes nicht merklich verschieden sei wie die des Autors der Petition; ein Hauptinteresse des Judenthums erfordere, daß die Familien und besonders die Jugend dem Gottesdienste nicht ganz entfremdet würden. Das sei derselbe Standpunkt, den die jetzigen Petenten einnehmen, die Jugend dem Gottesdienste zuzuführen und die Jndiffe- ') Welch' merkwürdige Logik! Anm. d. Corr,