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Der Israelit · 1900-11-15 · Heft 91 (15.11.1900) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 91 (15.11.1900)
Date
1900-11-15
Page
– (sequence 10)
Language
German
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'H!' .«MMMA^WKM,FM'i4MWWMWMWWWWWWW 1884 den Synagogen stattfinden zu lassen, während Leonhard Sachs dafür gewesen sei, dieselben in einem anderen Raume halten zu lassen. Hiergegen sei mit Recht der Einwurf erhoben worden, daß die Versammlungen dadurch den Eindruck einer freireligiösen Gemeinde erwecken würden. Durch die Wahl der Synagogen sollte ausdrücklich betont werden, daß es sich bei diesen Vorträgen uw. die Interessen des Judenthums handele. In der sich nunmehr anschließenden Diskussion erscheint Herrn Benas L e v y der Antrag der Commission unannehmbar, da derselbe garnicht den Wünschen der Petenten entspreche. Es sei ausdrücklich in dem ersten Rundschreiben bervorgehoben worden, daß außer dem Gottesdienst am Sabbath, der Sonntagsgottesdirnst Zn einer erhebenden religiösen Feier ausgestaltet werden solle. Die Beweggründe hierfür seien dargelegt und anerkannt worden' sse bezögen sich hauptsächlich auf diejenigen, die ihre Kinder zum Gottesdienst führen wollen. Religiöse Vorträge könnten auf das Gemüth eines Kindes nur wenig wirken und auch für die Eltern werde ein Vortrag etwas Kaltes bleiben. Nur ein weihevoller Gottesdienst könne die Besucher mit Andacht erfüllen Er bittet, den Antrag Blaschke anzunehmen. Gebeimratb Senator ergänzt sein Referat dahin. daß für diejenigen, die ihrem religiösen Bedürfniß nur am Sonntag genügen können, bereits festliche Einrichtungen in der Reform bestehen und daß die Gemeinde erhebliche Zuwendungen hierfür an die Reform zahle. Herr Leonbard Sachs betont, daß sich die Commission redlich bemüht habe, jedweden denkbaren Weg zu finden. Er weise, wie er es bereits einmal gethan habe, die Befürworter des Sonntagsgottsdienstes auf Abraham Geiger hin. den sie doch zweifellos für ihren Gewährsmann hielten. Derselbe habe sich durchaus ablehnend gegen einen feierlichen Sonntagsgottesdienst ausgesprochen, der hierdurch zum siegreichen Nebenbuhler des Samstag erhoben würde,- das Christenthum würde hiermit die Füße auf den Nacken des Judenthums setzen. Wenn ein Mann wie Abraham Geiger, der keine Rücksicht und Scheu vor den einschneidendsten Reformen gekannt hätte, seine warnende Stimme erhoben gegen einen Sonntagsgottesdienst, der mit noch so vielen Cautelen ausgestatlet sei, dann müsse die Frage auch für diejenigen, die es sehr ernst mit dem Judenthum meinen, als gelöst erscheinen. Nach einem an ihn (Redner) gerichteten Schreiben des Grand Rabbin Zadoc Kahn sei in Paris bis zum heutigen Tage noch kein Sonntagsgottesdienst eingesührt. Diese Einrichtung sei zwar vor einigen Jahren dort lebhaft diskutirt, aber abgelehnt worden. In den Wintermonaten fänden dort am Sonntage um .lOsb Uhr in einem der Synagoge benachbarten Saal Vorträge statt über ein Thema aus der Glaubenslehre, der Morallehre oder der jüdischen Geschichte. Bis letz! leien die Vorträge weder von einem Gesang, noch von liturgischen Gebeten begleitet gewesen. Sie leisten dort lehr gute Dienste. Er sähe, wie Zadoc Kahn hinzufüge, durchaus nichts Unstatthaftes darin, wenn diese Vorträge einen Theil des gewöhnlichen Gottesdienstes ausmachen würden und an das Mincha- oder Mariw- Gebet angefügt würden, und vielleicht komme man in Zukunft zu dieser Kombination. Der Vorschlag der Kommission, so fährt Herr Sachs fort, sei also bereits in Paris ausgeführt, nur habe man auch dort nicht die Gotteshäuser zu diesen Vorträgen gewählt. Der Autor der Petition habe das Bestreben gehabt, die Jugend heranzubilden, welche zweifellos auch durch die Vorträge in dieser Art belehrt werden könne. Er würde die Synagoge nicht zu diesen Vorträgen einräumen wollen, weil er darin etwas durchaus nicht Korrektes sähe und der Charakter des Gotteshauses dadurch verloren ginge. Wenn dieser Vorschlag trotzdem vollzogen würde, dann würde sicb sicher daran sehr bald der Antrag knüpfen, einen Predigtgottesdienst am Sonntag einzurichten. Prof. Geiger bittet, zunächst für den Antrag der Kommissoin zu stimmen. Einzig und allein deßwegen, weil man in so großen und wichtigen Dingen sich zuvörderst mit dem Erreichbaren zufrieden geben müsse. Das, worauf sich die Mitglieder der Kommission in der zweiten Sitzung einstimnrig geeinigt hätten, sei das im Moment einzig Erreichbare. Wollte man diesem Anträge nicht zustimmen ,so würde man dadurch das im Augenblick Erreichbare schädigen, aus dem Zwiespalte, der in der Kommission herrschte, würde man nun mit dem Ausschußantrage herauskommen. Der Zwiespalt bestände darin, daß die Liberalen einen Gottesdienst zu einer Zeit wünschen, in der Alle zur Synagoge kominen können, zu der die vom Geschäft freien Eltern auch ihre Kinder mitbringen können. Gegen die Verlegung seien der festtägliche Charakter des Sonntagsgottesdienstes und bestimmte talmudische Vorschriften als Einwand geltend gemacht worden. Nach der talmudischen Vorschrift müssen nun die Gebete, welche den Morgengottesdienst bilden, von Sonnenaufgang an bis zum dritten oder vierten Theil des Tages verrichtet werden. Selbst wenn man nur den dritten Theil des Tages annehmen wolle, der zwei bis drei Stunden ergäbe, wäre es durchaus nickt unmöglich und unerlaubt, den Morgengottesbicnft in der Weise zu gestalten, daß man ihn statt um 714, um 9 Uhr beginnen lasse, ihn vielleicht durch einige deutsche Gebete unterbrechen und ihm eine Predigt folgen lasse. Es wäre dies also ein Gotesdienst, der von den Allersrömmsten besucht werden könnte. Es gäbe durchaus kein talmudisches Gebot, das eine religiöse Ansprache nach einem gewöhnlichen Morgengottesdienst zu hindern das Recht gäbe. In keiner der Synagogen werde eine Predigt gehalten, ohne daß ein Lied voranginge und ein Lied folge. Es müsse eben am Sonntag sein, weil es kein anderer Tag sein könne. Die Reform sei von vornherein ein Privatverein gewesen, der sich von der Gemeinde losgelöst hätte und dessen Mitglieder überhaupt nicht mehr auf dem Boden des Sabbathgottesdienstes ständen. Es handle sich bei dem Sonntag-

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