Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 91 (15.11.1900)
- Date
- 1900-11-15
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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•fWW 4.‘Jkf^i 187t Mäßigkeit vorhanden ist oder Zeichen irgend einer Krankheit sich zeigen. Im Uebrigen aber kann ein Arzt nur dann anwesend sein, wenn die Eltern einen solchen verlangen. Diese Aenderung ist deßhalb nothwendig, weil die Beschneidung als religiöser Act gleichsam profanirt wird, wenn sie unter Kontrole geschieht; weil ferner die Anwesenheit des Arztes mit Kosten verbunden ist, die Ausübung der Religion aber den Gläubigen nicht erschwert werden darf. 2. Daß die aut die Desinfektion bezüglichen Maßregeln, wenn die Beschneidung auf einen Samstag fällt, in solcher Weise geschehen sollen, daß die in der jüdischen Religion gebotene Heilighaltung des Sabbat in keiner Weise berührt werde. 2. Daß ein Beschneider nur derjenige sein kann, der — außer den in der Verordnung enthaltenen Bedinge ungen — auch noch vom Ortsrabbiner als hierzu fähig befunden wird. 4. Daß die „Mezizah" als ergänzender Theil des Beschneidungsaktes nicht verboten werden kann, und daß überhaupt die behördlichen Organe sich in die Beschneidung, als religiösen Akt, nicht einmengen können." Das ist der wesentliche Inhalt des Memorandums der orthodoxen Landesvertretung. In der Einleitung und in den Schlußsätzen wird auch der Standpunkt des gesetzestreuen Judenthums energisch und würdevoll vertreten und mit besonderem Nachdrucke hervorgehoben, daß die erwähnte Verordnung, wie sie jetzt beschaffen ist — wohl entgegen der Absicht der hohen Regierung — „zu den schwersten Religionsverletzungen führt." Dieses Schriftstück wurde bisher nicht veröffentlicht, denn der orthodoxen Kanzlei kann es nicht darum zu thun sein, mit Scheinwerfern zu operiren. Sie steht im Dienste der gesetzestreuen Sache und verfolgt ihr Ziel in bescheidener, discreter und thatkräftiger Weise. (Schluß folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Hamburg, im Rov. (Die Juden in S i - b i r i e n.) Im „Verein für jüdische Geschichte und Litteratnr sprach dieser Tage Herr Dr. H u t h - Berlin über obiges Thema nach eigenen im Lande gemachten Beobachtungen und Studien. Redner führte etwa das Folgende aus: Die erste Frage, die uns zu beschäftigen hat, ist naturgemäß die: woher und auf welche Weise Sibirien seine jüdische Bevölkerung — die heute etwa 0,3 pCt. der etwa 7.000,000 betragenden Gesammtbevölkerung des Landes ausmacht, sich also aus etwa 20,000 Seelen beläuft — erhalten hat. Kaiser Alexander I. hegte den lebhaften Wunsch, den größtentheils in arger materieller Bedrängniß lebenden Juden seines Reiches, deren Erwerbsthätigkeit bis dahin auf den Kleinhandel und gewiffe Handwerke beschränkt war, durch die Heranziehung von Ackerbau ein neues, ergiebiges Arbeitsfeld zu eröffnen. Er erließ daher im Jahre 1806 eine Verordnung zur Begründung jüdischer Colonien in Neu-Rußland. In Folge der außerordentlich zahlreichen Anmeldungen für dieselben konnten denn auch die ersten neun jüdischen Eolonien in kürzester Zeit eröffnet werden. Allein obwohl die Behörden und Beamten in jenem Decrete ausdrücklich angewiesen worden waren, das Unternehmen in jeder Weise zu fördern, wußten dieselben doch durch ungerechte Maßnahmen aller Art, das Aufblühen der jüdischen Colonien zu verhindern, während allerdings an den Kaiser stets nur sehr günstige Berichte über das Gedeihen der jüdischen Colonien gelangten. Erst sein Bruder und Nachfolger Nikolaus 1., der sich die Ermittelung des wirklichen Zustandes der jüdischen Colonien in Neu-Rußland angelegen sein ließ, erkannte den wahren Sachverhalt. Er beschloß daher, das Project von Neuem auszunehmen, zugleich aber auch die weitgehendsten Vorkehrungen zu treffen, um alle von den Beamten und Behörden ausgehenden Schädigungen von dem Unternehmen fernzuhalten. Er erließ daher im Jahre 1836 ein Decrei, welches den in den Colonistenstand übertretenden Juden eine große Zahl in Rußland bis dahin unerhörter Privilegien und Rechte zusicherte. Allein trotz dieser glänzenden Bedingungen und der eifrigen Propaganda der Regierungsbehörden für dieses Projekt verhielten sich die Juden — zur größten Verwunderung der Regierung — völlig ablehnend gegen dasselbe. Die wahre Ursache dieses seltsamen passiven Verhaltens war das bei der ganzen Judenschaft verbreitete nicht ungerechtfertigte Mißtrauen gegen die Versprechungen. Dazu kamen andere Gründe, so vor Allem die Ansicht, daß das Klima von Neu-Rußland ungesund sei und die Bevölkerung, sowie die Behörden jenes Gebietes den Juden nicht wohlgesinnt wären. Nach mannichfaltigen Berathungen und Verhandlungen der Regierungskreise über das apathische Verhalten der Juden, glaubte endlich der damalige Finanzminister Graf Kankrin die wahren Gründe für dasselbe entdeckt zu haben, 1. sei das Klima von Neu-Rußland für die Inden ungeeignet, 2) wäre für die große Anzahl der dort projectirten Colonien viel zu wenig geeignetes Ackerland disponibel, folglich müste man einen Landestherl ausfindig machen, der beide Bedingungen erfülle und dies thue nach seiner Ansicht einzig und allein Sibirien. Dieses Memoire Kankrin's erhielt den vollen Beifall des Kaisers. Im Jahre 1836 ertheilte derselbe den Befehl, im Gebiete von Omsk und Tomsk über 16,000 Desjatinen Ackerland — das sind ca. 162 qkm b. b. ein Gebiet, ungefähr so groß, wie das Fürstenthnm Lichtenstein — zur Gründung von jüdischen Colonien anznweisen. Der hierauf bezügliche Erlaß wurde sofort im ganzen Reiche bekannt gemacht.