Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 90 (12.11.1900)
- Date
- 1900-11-12
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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1 ...-.■ mehrfach in Widersprüche verwickelt haben, muß zugegeben werden, aber im Allgemeinen find ihre Angaben doch richtig und dies treffe auch auf den Angeklagten Masloff zu, dessen Widersprüche nur nebensächliche Punkte betreffen. In der Schuldfrage bezüglich des Masloff ist über die kleinen Widersprüche hinwegzusehen und daß auch Masloff zuerst den Gang der drei Männer nach denK Mönchsee verschwiegen habe, sei erklärlich durch die Furcht des Angeklagten, wegen des Fleischdiebstabls zur Rechenschaft gezogen zu werden. Der Vertheidiger beantragt, Masloff freizusprechen. Oberstaatsanwalt: Der erste Vertheidiger ist mit mir darin einig, daß weder der alte Levy, noch einer seiner Söhne den Mord an Ernst Winter verübt habe. Daß Levy seinen Keller zum Zwecke des Mordes andern Leuten zur Verfügung gestellt oder vermiethet haben sollte, ist ganz unbewiesen und wird meiner Ansicht nach auch nur berangezogen, um eine Erklärung dafür zu finden, daß im Keller irgend etwas geschehen sein kann. Es fehlt aber jedweder Beweis hierfür, und es ist unmöglich, anzunehmen, daß sich fremde Leute gerade den Levy'schen Keller zu einer solchen That ausgesucht haben sollten. Der Levy'sche Keller wäre hierzu der ungeeignetste Raum, den man sich denken kann. Vorn an der Danzigerstraße gehen fortwährend Passanten vorüber, und auf der anderen Seite ist das, was im Keller voraeht. sehr leicht von den Nachbarsleuten zu beobachten. Thatsache ist ferner, daß Levy, wenn auch nicht in glänzenden, so doch in durchaus geordneten Verhältnissen sich befindet. Welchen Grund hätte er aber haben sollen, sich wegen einer Geldentschädigung der Gefahr einer schweren Strafe auszusetzen? Den Mord kann zwar ebensogut ein Jude wie ein Christ begangen haben. Seien Sie versichert, daß die Staatsbehörde, wenn irgend ein greifbarer Verdacht Vorgelegen hätte, mit vollster Energie vorgegangen wäre; aber auch heute noch fehlt es an jedem begründeten Verdacht. „Der Beweis für das Vorhandensein eines Judenkomplottes ist durchaus mißglückt." Alle Versuche der Vertheidiger, den Nachweis zu führen, daß fremde Juden sich an solchem Komplott betheiligt hätten, sind mißlungen. Aber nehmen wir selbst an, es hätte solch' ein Komplott bestanden, es wären fremde Juden gewesen, die Winter ermorden wollten, was hätten dann die hiesigen Juden für einen Anlaß zu Geldsammlungen gehabt, wie sie bei Matthäus Mever vorgekommen sein sollen? Und wer sind schließlich die Kronzeugen gegen Levy? Die Prostituirte Simanowski, der „dumme Alex," der Viehtreiber Laskowsli und die beiden doch recht beschränkten Hellwig's, Mutter und Sohn. Wenn ferner Eisenstädt wirklich in der Nacht vom 11. zum 12. März nicht im Krankenhause war, so ist damit noch lange nicht bewiesen, daß er gerade im Levy'schen Keller gewesen sein muß. Auch das Verhalten von Moritz Levy beweist nicht, daß er etwa derjenige gewesen sein muß, der den Winter in den Keller gelockt hat. Ob Moritz Levy einen Meineid geleistet hat, ist augenblicklicki Gegenstand der Untersuchung, aber er kann gedacht haben: Sage ich, ich habe Ernst Winter gekannt, so stecke ich in der Geschichte drin und riskire, daß ich morgen eingesperrt werde. Er kann einen Meineid geschworen haben, aber es ist nicht richtig anzunehmen, daß für einen Meineid bei ihm nur der Grund ausschlaggebend gewesen ist, irgendwie mit der Mordtbat in Verbindung gebracht zu werden. Es kann auch Furcht gewesen sein, die ihn zum Meineid veranlaßt hat. Zum Schluß weist der Oberstaatsanwalt noch darauf hin, daß einige der Zeugen, auf deren Aussage hin Levy belastet erscheint, wie z. B. Lubeke und der Nachtwächter Ruß, vollständig unglaubwürdig seien. Der Erste Staatsanwalt Se t t e g a ft geht nunmehr im Einzelnen die Schlußfolgerungen der Vertheidiger durch und hält sie für durchaus verfehlt. Es sei ja nicht ausgeschlossen, daß ein fanatischer Jude den Mord an Winter begangen haben kann, aber man kann doch nicht annehmen, daß eine ganze Reihe anderer Juden schon ein Vierteljahr und längere Zeit vorher davon Kenntniß gehabt haben sollen. Das sei völlig unwahrscheinlich. Wenn im Laufe der Verhandlung wiederholt darauf hingewiesen wurde, daß der Winter'sche Leichnam blutleer gewesen sei, so sei durch die ärztlichen Gutachien und insbesondere das des Dr. Puppe erwiesen, daß der „Körper nicht blutleer" gewesen ist. Als erwieten ist anzunehmen, nach den Bekundungen einer ganzen Anzahl von Zeugen, daß Frau Roß vor Ostern schon von dem fremden Knecht gesprochen hat. Wenn ein Vertheidiger von einem erheblichen Verdachte gesprochen hat, der auf das gesammte Judenthum gefallen sei, dahingehend, daß Juden Mitwisser oder Theilnehmer an dem Morde gewesen sein müssen, „so Hai die Verhandlung auch nicht den geringsten Anhalt dafür ergeben." Ich bestreite, daß das Judenthum so entartet sein soll. Rechtsanwalt Vogel bemüht sich, die Ausführungen der Vertreter der Staatsanwaltschaft zu entkräften. Wenn airch im Allgemeinen zugegeben werden müsse, daß die Levy's friedliche Leute sind, so kann doch ein falscher religiöser Wahn sie dazu veranlaßt haben, bei der That Beihülfe zu leisten. Er plädirt für die Freisprechung sämmtlicher Angeklagten. Rechtsanwalt H u n r a t h wiederholt in Kürze seine gestrigen Ausführungen in Betreff der Angeklagten Roß. Rechtsanwalt Zielewsty bestreitet, daß er dem Untersuchungsrichter Dr. Zimmermann Mangel an Objektivität vorgeworfen habe. Dessen Thätigkeit in der Winter'schen Mordsache sei zwar objektiv, aber doch einseitig gewesen. Auch er wiederholt nochmals, daß er die Levy's für gutmüthige, friedfertige Leute halte, die den Mord nicht selbst ausgeführt haben, die aber doch die Räumlichkeiten dazu hergegeben haben können. Rechtsanwalt H e y e r plädirt kurz für Frei-