Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 90 (12.11.1900)
- Date
- 1900-11-12
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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1864 sorgfältig kontrollirt werden muß, obwohl der Zeuge von der Wahrheit dessen, was er augibt, überzeugt sein wird. Zieht man mm die That selbst in Betracht, so ergibt sich Folgendes: Winter kann sein Leben eingebüßt haben durch Mord, durch Todtschlag oder durch fahrlässige Körperverletzung. Mord kann komplotmäßig begangen werden. Die Motive sind alsdann entweder die gewöhnlichen, oder ganz außergewöhnliche, und es ist auch bei den Verhandlungen wiederholt von rituellen Gründen gesprochen worden. Was den Ritualmord anbetriskt, so ist im Prozeß zu Xanten eingehend und nach allen Richtungen über dieses Thema gesprochen worden. „Bekannt ist es zunächst, daß in den jüdischen Reliaionslehren kein Wort über den Ritualmord steht." Auch Fürstbischof Kopp theilt diese Ueberzeugung der Gelehrtenwelt. Hatte man zunächst die Idee, daß fremde Juden die Tbat verübt haben könnten, so ließ sich hierfür kein Beweis erbringen. Freilich gab es in Könitz jüdische Passanten, die für die That hätten in Betracht kommen können, aber obgleich alle Spuren auf das Genaueste verfolgt worden sind und obgleich auch nicht ganz geringfügige Moment hierbei außer Acht gelassen wurden, so jenes Moment, daß ein Babier zwei fremde Leute gesehen haben will, von denen einer ein Jude gewesen zu sein schien. Ich sage, obgleich allen diesen Spuren nachgegangen worden ist. so gibt es doch gar keinen Anhalt dafür, daß die Familie Levy mit irgend Jemand von diesen Leuten in Verkehr getreten ist. Der Oberstaatsanwalt geht alsdann die Bekundungen einzelner Zeugen durch. Wenn Rosa Simanowski, die schon während ihrer Schulzeit auf Abwege gerathen ist, erzählte, daß auch sie Angst vor den Juden hatte, und daß man ihr Blut habe abzapfen wollen, fo kann man hierauf doch unmöglich etwas geben. Wenn der Knecht Leskowski von seinen angeblichen Beobachtungen bei Levy's am 11. März erzählt, wie er alle möglichen Aeußerungen gehört haben will, so die Worte: „Leine, Leine. Fessel, Fessel, Mönchsfee, viel zu thun, zu weiß, zu weiß," so sind doch auch diese Angaben nicht ernst zu nehmen. Die Vorgänge im Laden der Familie Meyer müssen gleichfalls als unwahr erscheinen und dies um so mehr, da sie zu drei verschiedenen Zeiten stattgefunden haben sollten, und die Familie doch wahrlich keine Veranlassung hatte, sich mit dem Blut des 18jährigen Gymnasiasten zu besudeln. Wenn man dies alles nachprüfi, so wird man finden, „daß man den Versuch als mißglückt erachten muß, die hiesigen Juden mit einem „Ritualmard" in Verbindung zu bringen." Gegen die Familie Levy insbesondere liegt nicht das Geringste vor. Nicht das geringste Belastende konnte gegen diese Personen bewiesen werden und dafür gäbe es gewiß nicht den geringsten Anhalt, daß sie an einem Komplot betheiligt gewesen seien. Wollte man nun ein anderes Motiv bei irgend einem Mitglieds der Familie Levy annehmen, so ist auch hierfür keine thatsächliche Unterlage vorhanden. Ernst Winter ist spätestens um 7 Uhr gestorben. Bis dahin haben aber alle Mitglieder der Familie Levy ihr Alibi nachgewiesen. Was nach 7 llhr vorgegangen sein soll, ist hierbei zunächst ganz nebensächlich. Aber auch über 7 Uhr hinaus haben die Familienmitglieder ihr Alibi erhärtet, und auch während der Nacht ist von sämmtlichen Hausbewohnern und von den Nachbarn nichts Verdächtiges wahrgcnommen worden. Nicht der geringste Schimmer eines Beweises bat sich also erbringen lassen, daß Winter im Levy'schen Keller getödtet worden ist. Wenn ich nun frage, wie ist gerade die Familie Levy in den Verdacht des Mordes oder des Todtschlages gekommen, so scheint das nicht blos an der Oertlichkeit des Levy'schen Grundstückes zu liegen, „sondern ich führe es vor allem zurück auf das Gefasel des Zeugen Prinz, des „dummen Alex." Hierdurch hat sich die Bevölkerung beeinflussen lassen. Dabei ist es für den vorliegenden Fall ganz gleichgiltig, ob Moritz Levy einen Meineid geschworen hat oder nicht. Auch der Fall Jsraelski kommt nicht in Betracht. Ob Jsraelski den Kopf des Winter hinausgetragen hat. beweist nichts gegen die Familie Levy, und hätte die Familie Levy. die Pferd und Wagen zur Verfügung haben, es nöthig gehabt, den Leichnam zu zerstückeln, wenn sie ihn zu Wagen viel leichter haben wegschaffen und irgendwo vergraben können? Ich bin der „festen Ueberzeugung, daß ein Mitglied der Familie Levy mit dem Morde nichts zu thun hat" und daß der gestern von diesen geleistete Eid ein richtiger gewesen ist. Der Oberstaatsanwalt schließt sich den Ausführungen des Ersten Staatsanwalts an und beantragt das „Schuldig" für die Angeklagten wegen Meineides, da schwere Widersprüche vorliegen und da für ihre Behauptungen kein Beweis erbracht worden ist. Erster Vertheidiger Dr. Vogel erklärt, daß er eine Behauptung, die dahingeht, es predige die jüdische Religion den Mord zum Zwecke der Blutentziehung, auch seinerseits für ein Märchen hält, aber es können innerhalb der Judenschaft sittlich verkommene Mitglieder vorhanden sein oder solche, die infolge falscher Auslegung der religiösen Gesetze, einen „Ritualmord" begehen. Das sei der Untergrund für die vorliegende That. Es liegt hier nicht nur die Möglichkeit, sondern die Wahrscheinlichkeit eines „Ritualmordes" vor. Darauf weist die Blutleere des Körpers hin. Der Vertheidiger behandelt alsdann des Längeren die Fälle Eisenstädt und Matbeus Meyer. Er will durch diese Erörterung den Beweis fiir einen vorher geplanten Mord zu führen suchen. Auch der „dumme Alex" erscheint ihm als ein Zeuge dafür, daß die Juden die Mörder seien, denn Kinder und Narren sagen die Wahrheit. Dem Vertheidiger kommt es darauf an, festzustellen: Ist ein „Ritualmord" ausgeschlossen oder ist die Möglichkeit nahe gerückt, daß ein solcher verübt worden sein kann? Die Möglichkeit ist vorhanden und Weiteres zu behaupten, wünsche auch die Bertheidigung nicht. Daß sich die Angeklagten bei ihren verschiedenen Vernehmungen