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Der Israelit · 1900-11-12 · Heft 90 (12.11.1900) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 90 (12.11.1900)
Date
1900-11-12
Page
– (sequence 9)
Language
German
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41. Jahrgang. Erste Aeikage zu M 90 des „Israelit". Leitende Artikel Das Weil ii» PrsMe Amtz. Das Votum der Geschlvorenen lautete gegen Masloff auf schuldig, gegen Frau Naß gleichfalls auf schuldig, gegen die Frauen Maslofs und Berg auf N i ch t s ch u l d i g. Das Urtheil lautet: Masloff e i n Fahr, Frau Roß zweieinhalb Jahre Zuchthaus. Letztere wurde auch zu drei Jahren Ehrverlust und dauernder Eidesunfähigleit verurtheilt. Wenn wir auch durchaus keinen Grund haben, in Folge dieses Urtheils Jubelhymnen anzustimmen — denn daß in unserem Zeitalter es überhaupt noch möglich ist, daß derartige Prozesse geführt werden, ist eine neftraurige ThatsAche — so wollen wir doch dem Schöpfer danken dafür, daß unsere Feinde einmal wieder beschämt wurden und wollen Ihn bitten, daß die entsetzliche Blutbeschuldigung fernerhin nicht mehr auftauchen möge. Aus den Schlußverhandlungen sei noch Folgendes mitgetheilt: Redakteur Z i m m e r sagt aus, daß ihm Jeniuiowsky und Andere vor Ostern erzählt haben, Frau Roß wisse etwas über die Mordangelegenheit. Darauf ist er mit Gerichtsvollzieher Rögler zu Diener hingegangen. Der nächste Zeuge ist Fleischermeister Hoffm a n n. Vor der Vereidigung macht der Präsident oiefen Zeugen, wie auch schon etliche andere, darauf aufinerkfam, daß er sein Zeugnis; verlveigern dürfe, wenn er sich selbst dadurch belasten würde. Auf die Frage, ob ihm die thatsachlichen Verhältniffe bekannt geworden sind, unter denen die Ermordung des Ernst Winter stattaefunden hat, antwortet der Zeuge: Rein. Der Staatsanwalt richtet an ihn ferner die Frage, welche Umstände ihm bei der Abfassung seiner Rechtfertigungsschrift bekannt gewesen sind. H o f f m a n n: Ich habe nur niedergeschrieben, was damals im Volte turfirte. Auf eine Frage des Vertheidigers H u n r o t h jheilt Hofsmann mit, daß bei der Haussuchung, die bei ihm am 14. März siattgefunden hat, die Wohnräume nicht durchsucht worden sind. Diese Haussuchung hat der Erste Staatsanwalt geleitet. Derselbe betont nochmaks, daß genau zu derselben Zeit die gründliche Durchsuchung sämmtlicher Räume bei Levy stattgesunden hat. Damit ist der mit so großer Spannung erwartete Zwischenfall uicker allgemeiner Enttäuschung erledigt. Adolph Levy antwortet auf die Frage, ob er an seinen Aussagen etwas zu ädnern habe, Nein. Auch Hugo Levy und Helene L e y v verneinen die gleiche Frage. Frau P a u li n e L e v y sagt noch einmal aus, sie könne sich nicht erinnern, am Dienstag, den 13. März bei Frau Roß gewesen zu sein, bestreiten kann sie's aber auch nicht mit Bestimmtheit. Sie ist nie bei einer Haussuchung trank gewesen und hat auch nie bei einer solchen im Bett gelegen. Moritz Levy bleibt aus Befragen auch bei seiner Aussäge stehen, ebenso Frau Pauline Levy. Der Angeklagten Masloff werden die Cigarrentaschen von Levy vorgelegt, sie erkennt aber die von ihr gesehene nicht wieder. Der Gerichtshof beschließt, die Anna Roß wegen der nahen Verwandtschaft nicht zu vereidigen, dagegen werden die Mitglieder der Familien Leyv und Jsraelsti vereidigt. Diese Vereidigung gestaltet sich durch die eindringliche Verwarnung des Präsidenten zu einem ernsten und wirkungsvollen Abschlüsse dieser Vernehmungen. Alle Zeugen bleiben fest bei ihren Aussagen. Der Erste Staatsanwalt macht darauf aufmerksam, daß Maslofs bei seiner eidlichen Vernehmung ausgesagt hat, das Packet wäre in Packleinwand eingehüllt gewesen und hätte eine längliche Form gehabt. In Wirklichkeit war aber das im See gefundene Packet in Papier eingepackt und nicht länglich. Angeklagter Masloff giebt hierzu an, daß ihm der Untersuchungsrichter seine Bekundung aufgedrängt habe. Landrichter Zimmer mann weist diese Unterstellung energisch zurück. Der Präsident stellt fest, daß durch Zeugenaussagen erwiesen sei, daß das Packet in Papier und nicht in Sackleinewand eingepackt war. Ein Vertheidiger fragt den Kommissar Wehn, woher er wisse, daß Eisenstädt an dem Mordiage nicht in Schlochau war. Kommissar Wehn er- Kärt hierzu, daß er seiner Zeit den Kriminalschutzmann Bezer mit dieser Recherche beauftragt habe. Die Schwestern hat er nicht vernommen. Der Staatsanwalt verliest eine hieraus bezügliche Zuschrift des Pfarrers König, worin dieser bittet, nach Möglichkeit von der Vernehmung dieser Schwestern Abstand zu nehmen. ^Kommissar Wehn theilt ferner mit, daß die erste Auskunft, die er ans dem Krankenhause erhielt, dahin; lautete, daß Eisenstädt in der fraglichen Nacht dort anwesend gewesen wäre; später erst folgte dann die Mit- , iHeilung, daß bei dieser Auskunft ein Jrrthum borge- . legen hätte. Der Präsident verliest nunmehr die Schuld-; fragen, die sämmtlich ans wissentlichen Meineid lauten.;■ Hierauf wird die Sitzung geschlossen. Morgen Vormittag findet keine Sitzung statt. Am Nachmittag beginnen die P l a i d o y e r s. Ans der Rede des Ewsten Staatsanwalts: Eine besondere Kategorie von Zeugenaussagen sind Ine, bei denen von Blutgebrauch der Juden die Rede ist. Diese Angaben geben ein Bild der Wirtlichkeit, das

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