Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 90 (12.11.1900)
- Date
- 1900-11-12
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1656 betbeiligten, war von Herrn Adolf Kochmann, König strafe 2!^, hergerichtet und herrschte darüber nnr eine Stimme vollsten Lohes. Das wohlgelungene, zur Nachahmung toarm zu empfehlende Fest bot ein treffliches Bild der Harmonie zwischen Chef und Personal und erreichte erst gegen 5 Uhr Morgens sein Ende. Köln, im Noo. Am vergangenen Sonntag trat die hiesige Synagogen-Gemeinde in das 100. Jahr ihres Bestehens ein. Nach einer 373jährigen Abwesenheit zogen im Jahre 1798 bic ersten Juden mit den Protestanten wieder hierher. Am Samstag Abend, den 5. Eheschwan, 20. Benderniaire X. (1801), traten 14 Familien zusammen, gaben sich ein Statut und legten den Grund zu der jetzigen Gemeinde. Dieses älteste noch vorhandene hebräische Aktenstück der Gemeinde wurde unter dem Borsitze des Großrabbiners Bunim aus Bonn entworfen und enthält 13 Paragraphen. Paragraph 1 bestimmt die Anstellung des Vorbeters Seligmann Ochs aus Lechenich. Paragraph 2 fixirt die jährlichen Gemeindeabgaben im Gesammtbetrage von 113 Neichsthalern. Paragraph 3 enthält Bestimmungen über den Ankauf der Synagogenplätze in der provisorischen Synagoge. Paragraph 4 spricht die Erblichkeit derselben selbst für eine spätere ständige Synagoge aus. Paragraph 3 behandelt das Verfügungsrecht des Eigenthümers iiber dieselben. Paragraph 6 bestimmt die Befugnisse der Vorsteher. Paragraph 7 enthält Vorbeter-Jnstruktionen. Paragraph 8 spricht über die Beschaffung der Mittel zum Erwerb dreier Thorarollen. Paragraph 0 handelt vom gemeinsamen Gottesdienst an Sabbat- oder Feiertagen, Montagen und Donnerstagen, sowie in Stcrbehäusern und bei Jahrgedächtnisten. Paragraph 10 verordnet die Einführung des Deutzer Vitus. Paragraph 11 bestimmt die Aufnahmegelder neue'- Gemeindemitglieder. Paragraph 12 unterstellt die Gemeinde bem Kölnischen Land- und Großrabbiner Bunim in Bonn. Paragraph 13 spricht vom rituellen Bad. Dieses Gemeindestatnt ist unterschrieben von: Sa- 'iunon Oppenheimer. Josef Sohn Isaaks Stern aus Mühlheim. Samuel Eohen Sohn des Rabb. Bunim, Josef Dahlen, Anschel Wallerstein, Wolf Weßlinger, Mcner Sohn Mcnachems aus Niendorf, Jekusiel Kaufmann aus Heidelberg, Süßkind Sohn des Seligmann, Isaak Sohn des Jakob aus Mödernth, Samuel Sohn des Meyer. Nathan Neuwied, Elia Sohn des Abraham aus Bochum und Mefchullam Samuel Sohn des Salomon Abraham. Die drei Erstgenannten wurden zu Vorstehern erwählt. Bald darauf erwarb die kleine Gemeinde .zwei alte von einem aufgehobenen Nonnenkloster stammende Häuschen in der Glockengasse als Schullokal und Beamtenwohnung, auf deren Hosraum der vorhandene Betsaal als provisorische Synagoge benutzt wurde, bis Freiherr Abraham von Oppenheim auf derselben Stelle das jetzige Gotteshaus erbaute. Die Leichen der Verstorbenen fanden (bis heute) laut Vereinvarung out dem Dell her, feit den; Jahre 1000 bestehen, den Friedhöfe ihre Ruhestätte. Jln Jahre 1813 wohnicn hier 30 jüdische Familien, am 18. Mai 1843 zählte die Gemeinde 40 Familienhäupter, am 10. März 1851 135 Mitglieder, bei der Volkszählung 1881: 4370, 1*85: 5300, 1800: 0500, 1895: 7950 Seelen, und bei der demnächstigen Volkszählung wird die Zahl 10,000 überschritten sein. (Jsr. G.-Bl.) Bramen, 0. Nvv. Eine sehr lvichtige Entschei düng bat unser Senat in Bezug auf die religiösen Trauungen innerhalb des Breukischen Stadtgebietes ge- :rofftu. Dieselbe, an Herrn Rabbiner Dr. Rosenat gerichtet, hat folgenden Wortlaut: .,Aus Ihre am 14. Oktober an uns gerichtete, von den, Borstande der hiesigen Israelitischen Gemeinde befürworteten Vorstellung eröffnen!vir Ihnen bei Rückgabe der eingereichten Druckschrift mit Genehmigung des Senats, das; Ihnen, als dem obrigkeitlich anerkannten Rabbiner und Prediger der Israelitischen Gemeinde in Bremen, die ausschließliche Besugniß znitebt, iin Bezirk dieser Ge- -'winde die religiöse Einsegnung (Trauung) israelit. Ehepaare voruinehmcn, soweit Sie nicht in einzelnen Fällen einem anderen israelitischen Religionßlehrer die 'Vollziehung einer solchen Handlung gestattest. Sollten künftig noch Eingriffe in diese Ihre Amtsbefngniß Vorkommen. so bleibt Ihnen anheimgestellt, zur Veranlassung des weiter Erforderlichen uns Anzeige zu machen Dem Vorstände Ihrer Gemeinde lassen wir eine Abschrift dieser Verfügung zugehen. Die Senatstoministion für die kirchlichen Angelegenheiten. gez. E h m k e." O e st e r r. - U n g a r. Monarchie. Prag. (B r o ck e n f a m m l u n gJ Die Armen- Eommistion der Prager Israelitischen Cultnsgemeinde bat eine neue 'Abtheilung unter der Benennung Brockensammlung errichtet. Auf Grund dieser neuen Einrichtung versendet sie an die Gemeindemitglieder folgendes Eirenlar: „Schwer fällt es der Wvhlthätigkeit, mit der fortsebreitenden Arunith gleichen Schritt zu halten, umso nolhwendiger ist es, jede nnr irgendivie zweckmäßige Anregung aukzugrsifen, und zum Wohle der Bedürftigen zn nützen. Wir stehen vor dem Winter und seinen Unbilden. .Kinder und Erwachsene, junge Leute lvie (streife bedürfen der wärmeren Kleidung. Was liegt da näher, als an unsere (stemeindegenossen wieder mit einer Bitte heran,zu treten, deren Gewährung nicht einmal mit einem peruniären Ovier für die Spender verbunden sein soll. In jeden, Haushalte gibt es Ueberflüssiges, das dort keine Verwendung mehr findet, dein Moder und der Fäulniß überlasten wird, und nur belästigt. Dieses Ueberflüstige bitten wir Sie, unserer zu diesem Zwecke neueingerichteten „Brockensammlung" freundlichst zuwenden zu wollen. Nichts ist zu gering, als daß es nicht noch im Dienste der Armuth verwendet werden könnte.