Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 88 (5.11.1900)
- Date
- 1900-11-05
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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1812 dieser am 20. November bei ihnen'war, war Wochenmarkt und der Laden am Vormittag fast stets mit Kunden gefüllt. In Berlin habe Hellwig gesagt, er sei um 12 Uhr bei ihnen gewesen, hier gebe er die Zeit zwischen 9 und 10 Uhr an. Die Zeugin Rosa Meyer erklärt, die ganze Hellwig'sche Erzählung rund und nett für Quatsch. (Heiterkeit.) Die Beweisaufnahme, soweit sie die angeblichen Aeußerungen der Familie Matthäus Meyer betrifft, ist beendet. Die Familie Meyer wird ebenso wie ihre Leumundszeugen, entlaffen, da allseitig auf ihr weiteres Zeugniß verzichtet wirb- Zeitungsnachrichte« und Correfponvenzen. Deutschland. Berlin, 26. Qkt. Wegen Anreizung verschiedener Klaffen der Bevölkerung zu Gewaltthätigkeiten standen der Rittergutsbesitzer Gras P ü ck l e r - Kl. Tsckirne, der Schriftsteller Böckler und Redakteur Dr. Paul Bötticher von der „Staatsb.-Ztg." vor dem Landgericht 1. Unter Anklage standen die Reden, die die beiden ersten Angeklagten am 13. Juli d. I. in einer antisemitischen Volksversammlung gehalten haben. Graf v. Pückler sprach hier wieder in seiner Dreschflegel-Manier und leistete sich u. a. folgende Blüthen: „Durchhauen und 'rausschmeißen" sei das einzige Mittel, um mit der „Judenbande" fertig zu werden. Es sei ganz schnuppe, ob er mit oder ohne Amtsvorsteher auf die Iudenbande losdresche, gedroschen müsse werden, bis die Juden windelweich gehauen und zerschmettert am Boden liegen. V ö ck l e r kam dabei aus die Stolper und Vütower Prozeffe zu sprechen und soll das Bedauern ausgedrückt haben, daß die Bütower Aufrührer blos an die Fensterscheiben der Juden sich gehalten haben; es hätte gegen die Juden nach dem Rezept des Grasen Pückler verfahren werden sollen, das hätte ihnen nichts geschadet. — lieber die Reden erschien in der „Staatsb.-Ztg." ein eingehender, in den Kraftstellen wortgetreuer Bericht, den Bötticher zu vertreten hat. Polizeileutnant Hartung bekundete, daß die Versammlung lehr zahlreich von einem sehr „feinen" Publikum besucht gewesen sei; der Theil des Volkes, der dort war, habe zu Gewaltthätigkeiten nicht aufgereizt werden können. Nach seiner Auffaffung sei nicht Alles wörtlich zu nehmen, was der Graf Pückler sagte. Dieser bediene sich einer sehr blumenreichen Sprache. Er selbst habe die Worte des Angeklagten nicht dahin aufgefaßt, daß sie nun auch in's Praktische überseht werden sollen. — Staatsanwalt Filbry erachtete die Thatbestandsmerkmale des § 130 St.-G.-V. für erfüllt. Dieser § verlange nicht, daß die Hörer des Grafen Pückler nach dessen Morten hinauslanfen und auf die Juden losdreschen; es genüge, wenn bei den Zuhörern die Geneigtheit hervorgerusen werde, bei passender Gelegenheit, bei Unruhen ete., nach dem Rezept des Grafen Pückler zu verfahren. Wie jetzt die Dinge bei uns liegen, liege sogar eine nahe Gefahr dazu vor. Die Angeklagten mögen durch gewisse Auswüchse namentlich der jüdischen Presse, zu kräftigen Ergüssen gereizt gewesen sein, solche aufreizenden Reden seien aber unzulässig. Wohin sollte man kommen, wenn solche aufrührerischen Reden von den Vertretern der Arbeiter gegen die Arbeitgeber, von den Juden gegen die Christen, von Katholiken gegen Evangelische gehalten würden? Was dem Grafen Pückler recht sei, müsse doch den anderen billig sein. Er beantrage gegen den Grafen Pückler 200 Mk., gegen den Angeklagten Böckler 50 Mk., gegen Dr. Bötticher 200 Mk. Geldstrafte. Der Gerichtsbos kam zur Freisprechung der drei Angeklagten. Die Äeußerung des Angeklagten Böckler sei nur ein? Kritik vergangener Dinge gewesen und nicht unter den Paragraphen 130 zu bringen. Die dem Grasen Pü.-ler zur Last gelegten Aeußerungen seien nach Ansicht de? Gerichts nur bildlich und nicht wörtlich zu nehmen, es seien Uebertreibungen, die auf den ersten Blick sich als solche zu erkennen geben, nicht ernst genommen werden können und sollen und nicht geeignet seien, zu Gewaltthätigkeiten anzureizen. (Wir möchten doch keinem Anderen ratben, sich in ähnlicher Weise „bildlich" auszusprechen: denn sonst pflegen die Gerichte nicht geneigt zu sein, Uebertreibungen als Entschuldigungsgrund anzusehen. Red. d. „Fr. Ztg.".) Frankreich. Paris. Aufruf der französischen Liga der Menschenrechte.) Senator Trarieux, Präsident der französischen Liga zur Vertheidigung der menschlichen und Bürgerrechte, versendet nachstehenden Brief an die Sections-Präsidenten der genannten Gesellschaft: Meine lieben Collegen! Sie werden von den abscheulichen Verfolgungen gehört haben, die seit einiger Zeit in Rumänien der Antisemitismus hervorgerufen Hai. Mir sind viele Briefe zugekommen, welche die Auf merksamkeit unserer Liga auf die Bewegung des Fanatismus lenken und uns anflehen, dagegen einen Protest im Namen der Ideen des Rechts, der Gerechtigkeit und der Freiheit zu erheben. Tausende und Abertausende menschliche Wesen, die sich geschützt glauben durch die Gesetze ihres Vaterlandes, sind in's tiefste Elend und in Verzweiflung gerathen in Folge von barbarischen Maßregeln, die sie aus ihren Wohnorten vertrieben haben. Gleichzeitig wurde, ihnen auch verboten, in der Auswanderung ihre Rettung zu suchen. Martern und langsamer Tod schweben über diesen Leuten, und das ist gewiß unwürdig eines civilisirten Jahrhunderts. Wir haben in unserem eigenen Lande erfahren, zu welchen abscheulichen Gefühlen des Haffes und der Wild-