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Der Israelit · 1900-11-05 · Heft 88 (5.11.1900) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 88 (5.11.1900)
Date
1900-11-05
Page
– (sequence 9)
Language
German
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4L Jahrgang. Erste Anlage zu M 88 des „Israelit". Leitender Artikel. hi Sioniljrr MmikH>-Hro>ch Musloff. Könitz, 2. November. Auch heute wird das Verhör in derselben eintönigen und ermüdenden Weise, wie an den sechs vorhergegangenen Verhandlungstagen fortgesetzt. Bemerkcnswerth ist nur, daß der Geschworene Oberlehrer Meyer sich durch seine Zwischenfragen als Antisemit zu erkennen giebt. Um 8 Uhr fand im Beisein des Gerichts, der Geschworenen, beider Staatsanwälte, der vier Berliner K iminalbeamten, sowie d r Angeklagten eine Lokalbesichti ung im Levy'schen Hause statt. Masloff mußte die behaupteten Beobachtungen wiederholen. Der erste Staatsanwalt, die Richter, und alle Kriminalbeamten erklärten die Masloff'schen Behauptungen für unmög ich. Sie können außerdem im Lichtschimmer nur Beine nicht aber die ganze Figur sehen. Einzelne Geschworene wollten durch die Thürspalten die ganze Figur erkennen, sodaß heftige Auseinandersetzungen stattfanden! Einflußreiche Geschworene gaben ihren Glauben an einen Rilualmord zu erkennen. Rechtsanwalt Hahn tat im Aufträge Wintcr's den Antrag gestellt, den Fleischer E i s e n st ä d t wegen Meineids und Beihilfe zum Morde, Nos sek wegen Meineids sofort zu verhaften. Zeuge Bruhn, der Verleger der „Staatsbürgerzeitung", dem wohl die ganze Aufregung zu verdanken ist und der sich rühmen darf der intellctuelle Urheber des Blutmärchens zu sein, schildert eingehend wie er in Könitz ein Nebengericht etablirt h<tt, wie er Masloff verhört habe und sich dazu Zeugen habe kommen lassen. Staatsanwalt: Sie haben, nachdem Sie nach Berlin zurückgekehrt waren, Ihre Ansicht zunächst in der „Staatsbürgerzeitung" dahingehend n cdergelegt, daß der Mord wahrscheinlich in der Synagoge stattgesunden habe. Zeuge: Dies war damals meine Meinung. Wenn mehr solche Zeugen austreten, muß nran auch mit ihnen rechnen. (In Bezug auf die Vernehmung Bruhn's ist gerichtlich konstatirt worden, daß dieser wiederholt bei Mittheilungen, von denen ihm der Staatsanwalt vorhält, daß sie in seiner Zeltung gestanden hätten, erklärt, er kenne sie nicht.) Aus dem Verhör sei noch Folgendes mitgetheilt: Frau Borchardt erklärt: 'Nach dem Morde sei ihr das Gespräch eingefallen und sie sei auf Anrathen zur Polizei gegangen. Da sie aber das Datum nicht gewußt hätte, habe der Beamte gesagt, dann wissen Sie wohl überhaupt nichts. Sie hätte darauf Nein geantwortet und danach hätte sie der Beamte überhaupt nicht mehr gefragt. Ein Verth eid i ger fragt: „Hat die Frage nicht etwa gelaunt : Ist das wahr, was Sie erzählen?" Die Zeugin glaubt, es wäre dabei vom Datum die Rede gewesen. Kriminalkommissar W e h n sagt: „Ich habe die Frau, nachdem ft1: vernommen war, gefragt: Ist Ihre Aussage wahr oder unwahr? Darauf hat die Frau die Augen niedergeschlagen und geantwortet: Unwahr. Bei dieser Vernehmung war noch ein Polizeibeamter zugegen, wer es war, weiß ich aber augenblicklich nicht. Frau Borchardt bleibt bei ihres Behauptung stehen, daß es sich nur um das Datum gehandelt habe. Ein Geschworener fragt, ob Krinlinalkommissär Wehn den Eindruck hatte, daß die Zeugin auf Grund seiner eindringlichen Vorhaltungen ihre Aussage zurücknehmen wollte. Kriminalkommissar Wehn: ,,Ja." Nachmittagssitzung. Bei Beginn der Verhandlung erklärt Rechtsanwalt Dr. Vogel im Namen der Vertheidigung, daß die letztere auf die Erörterung des Falles Rosenthal Kamin verzichte, da es sich nur um einen Einzelfall handle, der mit dem Gegenstand der jetzigen Verhandlung nur in losem Zusammenhang stehe. Der Erste Staatsanwalt verzichtet seinerseits nun ebenfalls und der Gerichtshof verkündet nach längerer Berathung, da auch die Geschworenen einververstanden seien, daß von der Vernehmung der Zeugen im Falle Nosenthck Abstand zu nehmen sei. Die Zeugen aus Kamin, 24 an der Zahl, werden darauf entlasten. Justizrath Dr. v. Gordon, der Rechtsbeistand der Familie Matthäus Meyer, ist heute Nachmittag aus Berlin hier eingetroffen und wohnt der Verhandlung bei. Es wird mit der Erörterung des Falles Matthäus Meyer sortgefahren. Wittwe Hellwig in Göhrsdorf wiederholt wortgetreu ihre früheren Bekundungen. Die Familie Meyer erklärt die Angaben der Frau Hellwig von Anfang bis zu Ende für erfunden. Besitzersfohn Hellwig bleibt ebenfalls bei seinen früheren Aussagen. Präs.: Haben Sie das nicht auswendig gelernt? Das haben Sie wörtlich schon mehrmals so aufgesagt. Zeuge: Nein, wie ich das ansfage, so ist es gewesen. Oberstaatsanwalt: Haben Sie sich denn bei dem, was Sie da gehört haben wollen, etwas gedacht? Zeuge: Nein. Oberstaatsanwalt: Das glaube ich. (Große Heiterkeit im Zuhörerraum.) Familie Meyer bestreitet die Angaben des Hellwig. Als

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