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Der Israelit · 1900-11-05 · Heft 88 (5.11.1900) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 88 (5.11.1900)
Date
1900-11-05
Page
– (sequence 2)
Language
German
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1804 und jenes schöne Feld in andere Hände überging, als die förmlich geliebte rothe Kuh aus dem Stalle fortgeführt wurde und als der wohlgepflegte Garten einen anderen Besitzer erhielt. Aber dennoch athmeten wir Alle auf, als der Landbesitz endlich ganz „versteigert" war und die damit verknüpften ewigen Sorgen ein Ende hatten. Die erste Stelle bei diesen Sorgen nahmen die Feier der Sabbathe und Festtage ein. Galt es das Heu einzubringen, oder das Getreide zu binden, die Trauben zu schneiden, das Wiesenland zu bewässern oder das Laub im Walde zu sammeln, wenn der Freitag heranlam. lag es immer wie ein Alp über dein ganzen Hause. Wird das Wetter gut bleiben? Wird es gelingen, vor Eintritt des Schabbos Alles unter Dach und Fach zu bringen? Wird der Bürgermeister es gestatten, am Sonntag einzufahren? Wie oft ward diese Erlaubniß trotz Bitten nicht gewährt, wie oft, obschon sie gewährt war, nicht benutzt, tveil die in Sonntagsstaat herumgehenden und berumstehenden Bauern über die „Juden" schimpften, welche die Sonntagsruhe stören, selbst dann, wenn auch manche Christen das gute Sonntagswetter zur Bergung der gefährdeten Felderzeugnisse benutzten! Den Juden nahm man die Sonntagsstörung noch mehr übel als den Christen. Tagelöhner nahmen keinen Anstand, den Christen am Sonntag zu helfen, aber fanden es strafbar, bei Juden an diesen! Tage zu arbeiten. Wenn gar unrnittelbar vor oder nach Schabbos ein Festtag fiel, oder der Sonntag noch dazwischen trat und von Freitag Nachmittag bis Mittwoch alle Arbeit ruhen mußte, kam es nicht selten vor, daß ein ganzer Theil der Ernte verdarb oder das Heu faulig und übelriechend ward und unberechenbarer Schaden entstand. Das Recht, mit deui Wasser des aufgestaulen Baches, die Wiesenländereien zu berieseln, stand der Reihe nach den Anliegern zu. Traf es sich, das; diese Berechtigung gerade auf die Sabbathstunde fiel, ward der Anfang des Betretens der Weinberge, des Winzerns, gerade auf Jomtof vom Gemeinderath festgesetzt, ward die Zeit des Laubsannnelns zur Streu gerade auf Sabbath anberaumt: regelmässig war es entweder mit Verlusten oder Verzicht auf ein Bauernrecht, oder mit unangenehmen Weiterungen verknüvft. Eine Rücksichtnahme aus die wenigen Inden konnte weder verlangt noch gewährt werden, während natürlich Alles nach dem christlichen Bekcnntnisi geregelt ward. Erschwert wurde uns noch die Heilighaltung des Sabbaths dadurch, daß in Süddeutschland die Aecker und Wiesen nicht wie bei den norddeutschen Bauerstellen neben einander um den Hof herumliegen, sondern ganz unsinnig zerstreut nach allen Windrichtungen, und selbst in derselben „Gemarkung" ein Stück Land, etwa \{>. Morgen groß, 200 Schritte vom Hause entfernt liegt, während man zu einem zweiten, vielleicht nur Vi Morgen großen Feld 2000 und zu einem dritten Stück gar 3000 Schritte zu gehen hat. Dadurch ging unendlich viel Zeit durch die weiten Wege und das langsame Fahren der meistens mit Kühen oder Ochsen bespannten Wagen verloren. Ich staune heute noch über die Standhaftigkeit meiner sel. Eltern, daß sie sich durch alle diese Schwierigkeiten und zahlreichen Nachtheile niemals zu einen! Chillul Schabbos Hinreißen ließen. Zu diesen religiösen Hindernissen kamen Beuachtheiligungen in Folge des Rischus. Es fehlte zwar nicht an Feldhütern und Flurloächtern, aber völlig ausreichenden Schutz gewährten diese doch nicht. Die Bauern wachten selbst über ihr Eigenthum und lvehe dem. der bei einem Eingriff ertappt ward. Er ivurde zur Bestrafung angezeigt oder ihm durch eine gehörige Tracht Prügel das Wiederkommen verleidet. Beiderlei Schlitz konnten wir unserm Hab und Gut nicht angedeihen lasten, wenn wir uns nicht schlimmen Gefahren aussctzen wallten. Wie viel schönes Obst ward ilns weggestohlen und lote alt waren wir Kinder froh, daß die Diebe, welche wir sahen, nicht auch uns beobachtet hatten. Wir hätten sanft zu dem Schaden auch noch den Haß und die Verfolgung der Mifsethäter zu fürchten gehabt. Einer gewissen Aengstlichkeit, in Folge der RechtSunsicherheit der Juden, die zu keiner Zeit ganz aufgebört bot, konnten wir iiberhaupt nie vollkommen Herr lverden. und doch ist das Gefühl unbedingter Sicherheit dierste Grundbedingung für gedeihliche Landnürtbschaft. Der verfolgte, vertriebene Landwirth ist rettungslos verloren. Er kann seine Felder und deren Erzeugnisse nicht einpacken und anderstvohin ziehen, wie der Kaufmann und zur Noth auch der Handwerker, er ist an die Scholle gebunden. Um wie vieles schlimmer wären die Juden in Könitz und Umgegend daran, wenn sie Landwirthe wären und an Wegzug gar nicht deuten könnten' Dazu kommen für den Juden ans dem Lande noch andere Nachiheile. welche die Folge der Zerstreuung und Bcreinzeluug sind: er hat leinen Lehrer für seine Kinder, keinen Geistlichen zur religiösen Anregung und Erhebung, kein Minian an Wochentagen, mitunter selbst an Schabbos und Festtagen, keinen passenden Umgang, keinerlei oder nur ungenügende Anstalten für seine religiösen Bedürfnisse, tote Sch'chitoh, Mit weh er. Wahrlich, ein großer Theil der Juden wird inehr bitrrf) ideelle als durch matmefle Gründe in die Stadt ge trieben; Dörfer init Hunderten jüdischer Seelen, lvo solchem Mangel abgeholfen werden könnte, giebt es nicht und sie lverdeu schlverlich entstehen. Stellen lvir diesen Nachtheilen die Bortheile gegenüber. ivelche der Landbau bringen soll. Wie es heute damit steht, kann ich, schon über 30 Jahre dein Landleben gänzlich entfremdet, nicht beurtheilen, so wenig als ich behaupten möchte, daß die vorstehend geschilderten Mängel in der Jetztzeit oder in Zukunft nicht weg, zuräuiiien sind. Ich kann nur schildern, ivie es in meiner Jugendzeit war. W i r hatten recht wenig Erfolg. Um die Landwirthschaft lohnend zu gestalten, muß bei kleinem Betrieb noch viel mehr als auf großen

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