Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 87 (31.10.1900)
- Date
- 1900-10-31
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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1788 genauen Feststellungen sichere Angaben fehlen, daß man nach 10 Gramm Inhalt überhaupt keine sicheren Feststellungen machen kann. Auf die Frage des Staatsanwalts erklärt Geh. Sanitätsrath Dr. Mittenzweig, daß eine Beförderung der Speisereste in die Speiseröhre durch anämische Krämpfe erfolgt sein kann. Das ist aber sowohl bei Erstickung, wie bei Verblutung möglich. Er konstatirt nochmals, daß eine absolut sichere Diagnose der Todesursache Zu stellen nicht möglich ist, dennoch halte er sein erstes Gutachten auf Verblutung als wahrscheinliche Todesursache aufrecht. In längeren Auseinandersetzungen polemisirt der Sachverständige gegen die abweichenden Ansichten von Dr. Stürmer und Dr. Pupve. Er kommt dabei auch auf die merkwürdigen Stellen an den Wangen zu sprechen, die man sich zuerst als durch Annagen von kleinen Thieren hervorgerusen erklärt hatte. Der Sachverständige glaubt, diese Stellen auch als eine Wirkung des Verblutungstodes erklären zu können und er de monstrirt dem Gerichtshof und den Geschworenen an der Hand von Modellen seine Beweisführung. Er führt ferner an, daß bei dem Halsschnitt mindestens zwei Schnitte gemacht sein muffen. Dr. Puppe vertritt diesen Ausführungen gegenüber seine erste Anschauung. Wären die Speisereste durch Erbrechen beim Verblutungstode in den Rachenraum gekommen, so hätte man sie auch in den Luftwegen finden müssen. Er hält seine Ansicht aufrecht, daß Winter wahrscheinlicher au Erstickung, als an Verblutung gestorben ist. Die für die Verblutung sprechenden Erscheinungen und Thatsachen sind unsicher, die für Erstickung dagegen viel sicherer. Die Hals schnittwunde ist nichts anders als die Wunden an den anderen Theilen. Sie hat auch keine vitale Reaktion, wie schon das Medicinalkollegium von Westpreußen hervorgehoben hat. Katasterkontroleur Pfund gibt sein Gutachten über die Entfernungen vom Levy'schen Hause bis zum Mönchsee u. s. w. an. Professor P a s z o t t a konstatirt als Sachverständiger. daß am 11. März die Luft klar war. Der Mond war im ersten Viertel. Maurermeister H e r r m a n n bestätigt, daß eine der beiden Damen den Geruch wahrgenommen haben will. Ueber das Licht weiß er eben so wenig wie seine Frau etwas zu bekunden. Am 3. oder 6. April hat er den Fleischermeister Levv in der Nähe von Wilhelminenhöhe spazieren gehen sehen. Das Schlachthaus liegt in der Nähe. Der Zeuge wundert sich, daß Adolph Levy an einem Wochentage spazieren gehen könne. Der Ober st aatsan Walt weist darauf hin, daß Levy seit der Zeit des Mordes keine Geschäfte habe machen können, weil ihn die anderen Fleischermeister auf dem Markte verhöhnten und dort nicht duldeten. Zeit zum Spazierengehen hätte er schon gehabt. Zeuge Herrmann gibt dies zu. Auf eine weitere Frage des Oberstaatsanwalts erklärt er, nicht bemerkt zu haben, von welcher Stelle der Geruch gekommen sei, ob aus der Svnagoge oder aus den vielen kleinen Wohnungen in der Nähe. Der Zeuge hebt hervor, daß Levy gleich nach Bekanntwerden der Notiz zu ihm gekommen sei, um ihm zu sagen, daß er sich irren müsse. Auf Befragen betont er, daß Levv keinerlei Beeinflußnng auszuüben versucht habe. Frau Putzmacher Reich a u kam mit dem letzten Zuge aus Danzig an und ging an den Levy'schen und Anger'schen Häusern vorüber. In einem der Keller sah sie Licht, in welchem, weiß sie nicht; sie hat aber damals angenommen, es müsse in dem Väckerkellec gewesen sein. Buchhändler W i e z o r i w i c z hat an dem Levy'schen Hause und an der Familie Levy nichts Auffälliges bemerkt, weiß auch sonst nichts zu bekunden. Von der Vernehmung der Frau wird Abstand genommen. Diese drei letzten Zeugen waren von der Vertheidigung geladen. Arbeiter August M a v f a r t h hat sich bei dem Auspacken der Leichentheile betheiligt. Er hat auch die Schlächtermeister Hoffmann und Levy dabei gesehen, jedoch nichts an ihnen bemerkt. Auch sonst weiß dieser Zeuge der Vertheidigung nichts zu bekunden. Frau Kreisschulinspettor August N o h d e, deren Erscheinen lebhaftes Erstaunen hervorruft, bekundet, daß sie am Mordtage um 11 Uhr Abends beim Herausireten aus der Logenthür einen Geruch nach verbrannten Lumpen .wahrgenommen bat. In der Synagoge hat sie ein Licht gesehen, daS nicht das Mondlicht war. Bei der Ver i'.ehmling der Zeugen durch Kriminalkommissär Wehn habe dieser das Licht mit dem Brennen der ewigen Lampe erklärt. Sie betlaat sich über Wehn, der ihr ge sagt habe, daß die Untersuchung an dem albernen Märchen von „Ritualmord" scheitert. Sie kaufe nur bei Hoffmann. Die Zeugin, die sehr erregt ist, möchte sich gern vertheidigen, weshalb sie das ihr gehörige Taschentuch, das in der Nähe des Kopfes gefunden wurde, nicht rekognoscirt hat, jedoch schneidet der Prä stdeni ihre diesbezüglichen Ausführungen ab, Frau Maurermeister H e r r m a n n hat ebenso wie Frau Rohde den unangenhmen brenzlichen Geruch wahrge nommen. Weiteres weiß sie nicht zu bekunden. Die Zeugen Wiwierra, Helwig und Frau H e l w i g machen Aussagen, die die Familie Meyer belasten sollen. Für heute sind Leumundszeugen für die drei zuletzt Genannten geladen. Der Oberstaatsanwalt seinerseits hat die Fa milie Meyer geladen, damit sie über die Mittheilung vernommen werde, daß bereits längere Zeit vor dem Morde in ihrem Geschäft über das später eingetretene Verbrechen gesprochen worden sei. Frau Wittwe Helwig aus Göhrsdorf, 58 Jahre alt, ist bei Mathäus Meyer im Geschäft gewesen, als dieser, seine Frau und seine Tochter mit einem fremden Juden ans der Stube kamen. Der Fremde ging fori und sie habe gefragt, ob dieser Mann die Abgaben hätte