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Der Israelit · 1900-10-31 · Heft 87 (31.10.1900) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 87 (31.10.1900)
Date
1900-10-31
Page
– (sequence 9)
Language
German
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4t» Jahrgang. Grüe Aeikage zu M 87 des „Israekit". Trr Umtzn Mckcksvnjktz Mosloff. Könitz, 29. Oktober. (Vierter Verhandlungstag.) Der Präsident eröffnet um 19 Uhr die Verhandlungen. Das Wort erhält zunächst der Geschworene Oberlehrer Meyer: Im Namen der Geschworenen ersuche ich den hohen Gerichtshof, festzustellen: Wo der Flcischermeister Adolph Levy am Nachmittage und am Abend des 11. März gewesen ist. Die Geschworenen sind erstaunt darüber, daß Levy bei seiner Vernehmung am Samstag genau über seine Thätigkeit u. Aufenthalt am Sonntag den 11. März d. I., Vormittags, Auskunft gegeben hat. in Betreff des Nachmittags und des Abends hat er aber nur angegeben, daß er im Restaurant „Falkenberg" gewesen sei. Es ist doch wunderbar, daß nicht ein Stammgast des Restaurants „Falkenberg" als Zeuge geladen worden ist, um die Wahrheit der Angaben Adolph Levy's zu prüfen. Er st er Staatsanwalt: Die Stammgäste des Restaurants „Falkenberg" sind vernommen worden. Sie wißen nicht mehr genau, ob der Zeuge Adolph Levy am Nachmittag und Abend des 11. März dort war, sie können sich auf den fraglichen Sonntag nicht mehr genau erinnern. Ich werde aber die Stammgäste laden. Der Präsident theilt mit, daß von heute an der Zutritt der Zuhörer in den Zuschauerraum beschränkt werden wird. Insbesondere werden auf den Zeugenbänken Zuhörer nur insoweit zugelassen, als der Raum nicht durch die Zeugen in Anspruch genommen wird. Es sind für heute neu geladen durch die Vertheidigung alle Zeugen, die für die Familie Matheus Meyer in Berlin, Rosenthal in Kammin und Jacoby in Tuchel belastend ausgesagt haben. Es hat also den Anschein, als sollten alle jene Prozesse, die auch nur ganz indirect mit dem Fall Masloff in Zusammenhang stehen und die gar keinen Zusammenhang mit diesem Falle haben, aber aus der Erregung bei der dortigen Bevölkerung abgeleitet werden können, durch die Vertheidigung mit in die jetzigen Verhandlungen hineingezogen werden. In der Nachmittagssitzung machte es großes Aufsehen und ruft vielfache Kritik hervor, daß der Präsident sämmtlichen jüdischen Zeugen vorhält, sie dürften die Aussagen verweigern, wenn sie sich dadurch selbst belasten würden. Den christlichen Zeugen ist diese Vorhaltung in keinem Falle gemacht worden, dagegen befragen heute die Geschworenen alle christlichen Alibizeugen für Levy, ob sie von diesem beeinflußt seien. Sämmtliche Zeugen weisen in ihren Antworten jede Art von Beeinflussung von sich. Man schließt aus dieser Fragestellung, daß auch die Geschworenen den Alibibeweis Levy's durch christliche Zeugen als erbracht betrachten und daß sse nur feststellen wollen, ob etwa Beeinflussungen vorgekommen sind. Nach Eröffnung der Verhandlung werden die Zeugen A n g e r und Frau sowie T u s ch e k noch einmal vernommen; sie bleiben aber bei ihren bisherigen Bekundungen. Schuhmacher Bennewitz ist durch die Danzigerstraße spazieren gegangen zwischen 4 und 9 Uhr. Am Levy'schen Hause hat er nichts gesehen, dagegen will er zwischen 6 und 7 Uhr die Eheleute Lindenstrauß, Fuhrmann Spielsky und Kürschner Mossek erkannt haben. Er wird mit Frau Lindenstrauh, Fuhrmann Spilsky und Kürschner Mossek tonfrontirt und bleibt bei seiner Aussage, trotzdem alle anderen Zeugen ihm widersprechen und Frau Lindenstrauß sich auch noch auf weitere Zeugen beruft, die gegen Bennewitz aussagen werden. Gerichtsassistent P u l i n s k i weiß nur, daß zwei Söhne des Sekretärs Kurland gesehen haben, daß Winter mit Fräulein Hoffman spazieren ging. Auf weitere Vernehmung des Zeugen verzichten alle Theile. Der gerichtliche Sachverständige Dr. Bischofs aus Berlin berichtet über den Befund an dem ihm übersandten Inhalt der Speiseröhre. Er fand eine milchige Flüssigkeit, in der sich ganz deutlich Kartoffeln, Gurken und Fleischreste unterscheiden ließen. Die Kartoffelstücke waren wenig durch den Verdauungsprozeß verändert. Auch die Gurkenstückchen wiesen keine nennenswerthen Veränderungen auf. Von den Fleischresten zeigten die meisten ebenfalls keine Einwirkung der Verdauung. Die Fleischreste schienen von Schweinefleisch herzurühren. Bei normaler Verdauung mußte dieser Zustand der Speisen in drei Stunden durch die Verdauung erreicht sein, bei normaler Verdauung dürfte eine Zeit von 5 bis 6 Stunden anzunehmen sein, bezüglich des Befundes von Chloroform kann der Sachverständige nur sagen, er habe nichts gefunden, doch sei bei der überaus flüssigen Natur des Chloroforms immerhin ein Verschwinden vor der Untersuchung möglich. Da der Inhalt der Speiseröhre in Alkohol aufbewahrt wurde, so ist eine Untersuchung auf die Wirkungen von Bier und Schnaps unmöglich geworden. Sachverständiger Geh. Sanitätsrath Dr. Mitte n z w e i g beleuchtet diese Ausführungen kritisch. Dr. Bischofs habe die Wirkungen der Magenbewegungen übersehen, aber auch er nimmt an. daß als äußerste Grenze 6 Stunden anzusehen sind, so daß die Zeit des Todes bis auf 7 Uhr anzusehen ist. Sachverständiger Dr. Puppe konstatirt, daß zu! ■{

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