Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 86 (29.10.1900)
- Date
- 1900-10-29
- Page
- – (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
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? WWW 1760 hat. Er war bei mehreren Schlichtungen zugegen. Der an der Leiche von Winter Vorgefundene Halsschnitt ist kein kunstgerechter Schächtschnitt gewesen, wenn auch die Höhe etwa übereinstimmt. Die weitere Frage, vd der Schnitt von vorn oder von hinten geführt wurde, läßt sich mit Sicherheit nicht beantworten. Der Tod ist muthmaßlich zwischen 1 und 7 Uhr eingetreten. Aus eine Frage des Oberstaatsanwalts gibt der Sachverständige an, daß der Todte binnen zwei Minuten nach dem Schnitte eben so wenig noch Laute von sich geben tonnte, wie ein Thier nach dem Schächtschnitt. Die Zerlegung, die durchaus kunstgerecht ausgeführt war, einschließlich der Verpackung, tonnte nach seiner Ansicht in etwa einer Stunde ausgeführt sein. Kreis- und Gerichtsphysitus Dr. Stürmer hebt unter Betonung der schon von Mittenzweig ausgesührten Gründe die Schwierigkeit hervor, auf Grund des Befundes ein definitives Urtheil zu geben. In längerer Rede führt er bie wissenschaftlichen Gründe an, die für Verblutung sprechen, sowie diejenigen Momente, welche auf Erstickung Hinweisen und erklärt, daß er Verblutung als Todesursache annimmt, daß er jedoch glaube, der Halsschnitt sei erst ausgesührt worden, als Winter in Folge einer Erstickung sich bereits in Agonie befand. Von Blutleere könne jedenfalls keine Rede sein. Der Tod müsse müsse zwischen 1 und 7 Uhr eingetreten sein, jedoch ließe sich dies nur unter der Voraussetzung behaupten, daß Winter seit der Mittagsmahlzeit nichts mehr gegessen hat. Ueberhaupt lassen sich bei der Eigenart des Falles vollkommen sichere Behauptungen gar nicht aufstellen, sondern nur Wahrscheinlichkeitsdiagnosen, besonders deßhalb, weil einige der wichtigsten K'örpertheile wie Magen, Leber, Milz und Gedärme fehlen. Der Schnitt in das Zwergfell sei auf das Natürlichste zu erklären durch die Absicht, die Leber zu entfernen. Die Vernehmung des Fleischermeisters Levy wird fortgesetzt. Er sagt aus: Nach meiner Rückkehr habe ich dann mit meiner Frau Kaffee getrunken und ging dann zu Falkenberg, wo ich oft verkehre. Das war etwa um 5 Uhr. Um 7 Uhr war ich wieder zu Hause, wo ich ineinen Sohn Hugo mit dem Gespann erwartete. Meine Söhne waren zu dieser Zeit nicht zu Hause, kamen aber bald darauf. Meine Schwester, Pauline Levy, habe ich an diesem Sonntag nicht gesehen, auch Frau Roß nicht. O b e r st a a t s a n w a l t : Wissen Sie genau, daß Frau Roß an diesem Abend nicht bei Ihnen war? Zeuge L e v n verneint dies und erzählt weiter, daß sein Sohn Hugo, als er mit dem Gespann nach Hause kam, kein Vieh mitbrachte, soweit er sich erinnere, dagegen habe er einige Schafe im Stall gehabt. Er habe dann das Pferd ausgespannt, während Hugo in die warme Stube ging. Dann bin ich, fährt der Zeuge fort, um 9 Uhr wieder zu Faltenberg gegangen, wo ich etwa bis 10 Uhr blieb. Von da aus bin ich mit Frau Joseph über den Markt und bei meinem Hause vorbeigegangen. Einen Lichtschein habe ich in meinem Keller nicht wahrgenommen. Ich kam dann gleich zurück und ging in mein Haus, wo ich meine Frau antraf. Moritz war entiveder schon zu Haus oder er kam gleich darauf und sah noch einmal nach dem Pferde. Im Stalle ist er höchstens eine Viertelstunde gewesen. Das Zuschließen des Hauses besorge ich stets selbst, habe es also auch am 11. März gethan. Dann ging ich schlafen. Ich glaube nickt, daß ich an jenem Tage Fleisch in der Hinteren Remise hängen hatte. Wenn mir ein Stück Fleisch von 5—6 Pfund abhanden kommt, so würde ich das wohl bemerken. Am 17. März ist mir meines Wissens kein Fleisch abhanden gekommen. Es ist möglich, daß ich nach 10 Uhr auch noch einmal in den Keller gegangen bin, um zu revidiren, nach 11 Uhr aber keinesfalls. Der Oberstaatsanwalt fragt, ob der Zeugin Küster nicht am Montag dieser Woche von einem Manne gesagt worden sei, was sie aussagen solle. Zeugin K ü st e r : Nein. Fleischermeister Levy erzählt hierzu, daß die Zeugin ihm erst vor einigen Tagen zugegeben hat, daß gewisse Leute mit ihr hin- und hergeredet und sie ganz wirr gemacht hätten. Die Zeugin gibt zu, dies gesagt zu haben, und gesteht ein, daß der Möbelhändler Kirstein am Montag bei ihr gewesen sei und sie gefragt habe, ob sie sich nicht erinnern könne, daß der Fleischdiebftahk am Sonntag den 11. März stattgefunden habe. Sie habe ihm gesagt, sie wisse das nicht. Nun entspinnt sich eine hochinteressante Debatte zwischen einem Vertheidiger u. dem Oberstaatsanwalt. Der Vertheidiger verlangt die Vorlegung der Akten betreffend den Fall Rosenthal in Kammln. Oberstaatsanwalt: Das Gericht werde ja über diesen Antrag zu befinden haben, er vermöge aber nicht einzusehen, in welchem Zusammenhang die Rosenthalsche Sache mit der hier zu verhandelnden stehe. Wenn Rosenthal am Morde betheiligt sein sollte, warum muß denn da Levy auch daran betheiligt sein? Diese Bemerkung des Oberstaatsanwalts ruft große Sensation im Zuscknuerraum hervor. Vor Eintritt in die Mittagspause ermahnt der Präsident die Geschworenen noch einmal eindringlich, mit Niemandem außer den Mitgeschworenen über die Eindrücke, die sie aus dem Verlaus der Verhandlungen gewonnen, zu sprechen, damit nicht eine Beeinflussung stattfindet. Der Nachmittagssitzung wohnt Dr. Hahn, der Vertheidiger der „Staatsb.-Zeitung." in dem Prozeß, den die Behörden gegen dieses Blatt angestrengt haben, bei. Der Gerichtshof beschließt die Vorladung weiterer Zeugen zum Mittwoch. Fleischermeister Levy verneint die Frage, ob er am 11. März Besuch gehabt habe. — Seitens des Berliner Polizeipräsidinnls ist im dienstlichen Interesse die Rückkehr der Berliner Physiker Mittenzweig und Dr. Puppe für spätestens Montag verlangt worden, da die beiden Herren weiterhin in Berlin unabkömmlich seien. Der Staatsanwalt widersprcht diesem Verlangen.