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Der Israelit · 1900-10-29 · Heft 86 (29.10.1900) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 86 (29.10.1900)
Date
1900-10-29
Page
– (sequence 6)
Language
German
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1762 züglichen Vervflegung und der sorgfältigen ärztlichen Behandlung die Kurkosten als sehr mäßig zu bezeichnen sind. München, 25. Dft. (I u d e n t a g betreffend.) Die „Münchener Neueste Nachrichten" ermähnen, daß Prof. Dr. M. Philippson einen „Allgemeinen deutschen Judentag" angeregt habe und bemerken hierzu: „Ob die liebet, gegen die der Judentag sich richten soll, wirklich in dem angegebenen Maße bestehen, mag unerörtert bleiben; aber das vorgeschlagene Mittel der Abwehr scheint das denkbar unzweckmäßigste zu sein. „Die Blätter zur Abwehr des Antisemitismus" haben bekanntlich auch eine der beabsichtigten entgegengesetzte Wirkung gehabt und das kann Niemand, der von ihrem Inhalte Kenntniß nimmt, übersehen. Ein Historiker, wie Dr. Philippson, sollte doch aus der Geschichte gelernt haben, daß auf dem von ihm vorgeschlagenen Wege Bolksströmungen, so unberechtigt sie auch sein mögen, nicht mit Erfolg zu bekämpfen sind." (Daß die Mittheilungen des „Vereins zur Abwehr des Antisemitismus" eine der beabsichtigten entgegengesetzte Wirkung haben, ist doch zum mindesten eine arge Uebertreibung. Red. d. „Israelit.") Oe st er r. - Ungar. Monarchie. Wieliczka, 22. Okt. (Mädchenraub in Galizien.) Ueber die Klage der minderjährigen Rochme Weiß, die nach ihrer Flucht in's Felicianerinnen-Kloster zu Krakau beim hiesigen Bezirksgerichte um Entziehung der väterlichen Gewalt einschritt, ist nunmehr der Bescheid des k. k. Bezirksgerichtes erlösten. Rochme Weiß wurde mit ihrer Klage auf Aberkennung der väterlichen Gewalt des Marcus Weiß abschlägig beschieden, weil die Behauptung des Mädchens, ihr Pater habe sie mißhandelt und die väterliche Gewalt mißbraucht, durch die von der Klägerin geführten Zeugen nicht bestätigt wurde. Das Gericht hat aber auch dem Ansuchen des Marcus Weiß um Zurückstellung seiner Tochter keine Folge gegeben, mit der Begründung, daß nach § 148 A. B. G. B. Kinder das Recht haben, sich einen Beruf zu wählen und Rochme Weiß ausdrücklich erklärt habe, im Kloster bleiben zu wollen. Gegen diesen Bescheid hat der Vertreter des Vaters, Herr Dr. R. Landau, den Rekurs an das Landesgericht in Krakau ergriffen, da einerseits der Wille zum Verbleiben im Kloster nicht als Wahl eines „Berufes" im Sinne des § 148 A. B. G. B. bezeichnet werden könne, andererseits der Beweis erbracht wird, daß Rochme Weiß seit längerer Zeit nicht mehr im Kloster weilt, sich somit diesem „Berufe" nicht widmet. Frankreich. Paris, 24. Okt. Wer das Wesen und Treiben der hiesigen soci£t6 isra61ite de bienfaisance nach ihrem hochklingenden Namen beurtheilen wollte, der würde sich sehr irren. Sie ist weder jüdisch noch wohlthätig! Diese Gesellschaft, der ein Millionentapital zur Verfügung steht, behandelt die armen Glaubensgenossen, die in der unglücklichen Lage sind, ihre Hilfe anzurufen, mit einer Brutalität und einer Rücksichtslosigkeit, die geradezu haarsträubend sind. Der Arme muß die bittersten Entbehrungen leiden und die größten Demüthigungen über sich ergehen lasten, um auch nur die geringste Unterstützung zu erhalten. Die Herren wollen nicht nur die Noth der Armen nicht lindern, sie wollen sich sogar die Mühe ersparen, ihre Leiden anzuhören. Und darum wird den Armen der Zutritt möglichst erschwert. Nur der hat das seltene Glück vorgelassen zu werden, der sich im Besitze einer Eintrittskarte befindet. Und um diese langersehnte Eintrittskarte zu erhalten, muß der Arme, der häufig keinen Pfennig in der Tasche hat und vor Hunger stirbt, einen f r a n k i r t e n Brief an die Gesellschaft richten. Erst wenn Fortuna ihm hold ist, bekommt der von Hunger und Noth gepeinigte Mann nach einiger Zeit eine Eintrittskarte. Diese Karte giebt ihm das Recht, einige Stunden vor der Thür des Gesellschaftshauses zu frieren, um dann — o, welch' ein Glück — hereingelasten zu werden! Doch welch ein trauriges Schauspiel offenbart sich dann seinen Augen! Die beiden Thüren sind von Schutzleuten besetzt, die mit einer ekelerregenden Unverschämtheit im ganzen Zimmer schalten und walten, und die armen nothleidenden Glaubensgenossen häufig auf's Gröblichste beleidigen. Jüdische Wohlthat und Polizeibelagerung! Wie reimt üch das zusammen? Nachbarin, Euer Fläschchen! Doch nicht nur die zur „Ueberwachung" berufenen Schutzleute sind so grenzenlos brutal, noch rücksichtsloser verhalten sich die Beamten der Gesellschaft, die das Merk der Liebe zu verwalten haben. Keine Spur von Mitgefühl, von zarter Rücksichtnahme, von freundlichem Benehmen, die doch allein das echte und wahre Liebeswerk ausmachen. Unverfrorenheit und sehr oft auch höhnisches Lächeln über die Leiden der unglücklichen Armen — das ist die Parole dieser Herren, die sich auf Kosten der Armen mästen. Und ivorin besteht die „Unterstützung", die die Gesellschaft zuwendet? Man sollte kaum glauben, wie lächerlich gering diese „wohlthätige Hilfe" ausfällt! Einige Bons für Brod und ein paar Pfund Fleisch — nur soweit reicht die Freigiebigkeit der millionenreichen Gesellschaft. Solche Zustände sind himmelschreiend und sie sind für die Juden und das Judenthum viel trauriger und gefährlicher als die wüste Agitation der Herren Drumont und Genosten. Das Elend der hiesigen russisch-polnischen Juden ist unbeschreiblich. Doch ganz vergeblich sind ihre verzweifelten Hilferufe. Mit einem süffisanten Läckeln gehen die Herren der „wohlthätigen Gesellschaft" über diese Leiden und über dieses Elend zur Tagesordnung über. Ein junger hebräischer Schriftsteller, der auf dem Gebiete der jü-

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