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Der Israelit · 1900-10-29 · Heft 86 (29.10.1900) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 86 (29.10.1900)
Date
1900-10-29
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
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Der Gerichtsarzt von Polna, Dr. Proksch, welcher im neuerlichen Prozesie gegen Leopold Hilsner als Zeuge einvernommen werden sollte, ist erkrankt und hat an das Kreisgericht ein von einem Bezirksarzte ausgestelltes Zeuaniß übersendet, welches besagt, daß er nervenkrank und daher nicht vernehmbar sei. Staatsanwalt Dr. Malijovsky beantragte die Verlesung des schriftlichen Gutachtens des Dr. Proksch und die Einvernahme des Piseker Gerichtsarztes anstatt des Erkrankten, sowie die Einvernahme des zweiten Polnaer Gerichtsarztes Dr. Michalek. Die Rathskammer hat diesen Anträgen stattgegeben. Dagegen wurde der Antrag der Vertheidigung auf Untersuchung des Geisteszustandes des Angeklagten Leopold Hilsner abgewiesen, mit Rücksicht auf die bereits erfolgte psychiatrische Untersuchung des Angeklagten in Kuttenberg. Die Vertheidiger hatten diesen Antrag dahin vräcisirt, daß die Prager medicinische Facultät dahin besragt werden sollte, ob bei Hilsner als physisch und geistig normalen Menschen, eine Handlung, die sich als psychopathisch-sadistisches Verbrechen darstellen würde, vorausgesetzt werden könnte. Heute beantragten die beiden Vertheidiger die Vernehmung weiterer dreißig Zeugen, darunter die Einvernahme des (bereits hier angekommenen) Johann Hruza, Bruders der ermordeten Agnes Hruza. Alle diese neuen Zeugen wurden im Vorverfahren theils in Kuttenberg, theils in Polna bereits einvernommen. Das Gericht hat auch die hiesigen Gerichtsärzte Dr. Blaha u. Dr. Malkowsky als Sachverständige zum Prozesse vorgeladen. Heute wurde der Einbrecher Johann Slavata, der Mithäftling Hilsner's, welcher, wie bereits mitgetheilt, den Fluchtversuch unternahm, der zum Gerüchte eines Fluchtversuchs Hilsner's Anlaß gab, vom Gerichtshöfe zu sechs Jahren schweren Kerkers verurtheilt. Professor Dr. Masaryk über den Prozeß Hilsner. Anläßlich des morgen beginnenden Prozesses veröffentlichte Prof. Dr. Masaryk im Prager „Czas" einen Artikel über diese Afsaire, der jedoch von der Prager Staatsanwaltschaft confiscirt wurde. Das Blatt veranstaltete eine zweite Auflage unter Hinweglassung der beanstandeten Stellen, der wir folgende Aeußerungen des Gelehrten entnehmen' „Wenn je, so können die Worte: „Die Augen ganz Europas sind auf uns gerichtet," von dem morgigen Prozeß mit vollem Rechte angewendet werden. Es ist ein eigenthümlicher Prozeß, ein Prozeß von cultureller Bedeutung — das fühlen und wissen wir Alle. Der Polnaer Prozeß wird dem künftigen Historiker ein Maßstab der Bildung und sittlichen Thätigkeit nicht nur des böhmischen Volkes, sondern der gegenwärtigen Gesellschaft überhaupt sein, denn die Afsaire in Polna ist durch eine lichtscheue Agitation eine Angelegenheit der ganzen gebildeten Welt geworden; der Prozeß in Polna ist und bleibt ein Culturdokument des absterbenden 19. Jahrhunderts. Ein gesunder, ehrlicher Sinn, der die Polnaer Afsaire prüft, kann gewiß nicht mehr dem Ritualmordglauben unterliegen. Der Ritualmord ist bei dem Verbrechen von Polna ganz entschieden und absolut ausgeschlossen, denU das Blut, nach welchem gefragt wurde, hat nicht gefehlt. Einen „Ritualmord" könnte nur ein religiöser Fanatiker begehen — der Angeklagte ist aber notorisch ein Tagedieb, dem die Religion ganz gleichgiltig war. Und welch' ein eigenthümlicher Zufall und welche Warnung — der Angeklagte entstammt christlichem Blute, denn sein Vater ist das uneheliche Kind eines christlichen Vaters. Ein Vertheidiger des „Ritualmordes" vermag seinen vermeintlichen Beweis nur dadurch zu erbringen, daß er de ssen Existenz auch bei Christen zu beweisen sucht, und das nicht nur in alter, sondern auch in neuer Zeit — so wendet sich der Ritualmord-Aberglaube schließlich gegen seinen geistigen Vater, den Clericalismus. Der Aberglaube muß sich selbst aufzehren. Wenn man erfährt, daß Hilsner auch wegen des Mordes an der Klima angeklagt ist, muß ein Jeder schon einsehen, daß es sich hier um etwas ganz Anderes handeln muß, als um einen „Ritualmord". Ich selbst besitze einige Gutachten der größten Capacitäten Europas, die in dem Polnaer Verbrechen einen, wie sie sagen, geradezu typischen Fall geschlechtlicher Perversität sehen. Zugleich erklären diese Autoritäten, daß perverse Verbrechen in der Regel von einzelnen Thätern begangen werden. Die Kuttenberger Anklage aber basirt, wie bekannt, auf der Annahme, daß Hilsner zwei Mitschuldige hatte. Meine psychiatrischen und gerichtsmedicinischen Autoritäten erklären, daß die Art des Polnaer Verbrechens auf einen psychopathischen Thäter hinweist. In dem Polnaer Prozesse handelt es sich um den Beweis der Täterschaft. Ich wiederhole, um den Beweis. Der Aberglaube macht das Herz des Menschen zu einem Stein und verwandelt das Gehirn in Stroh! Allein — und das ist das werthvollste Resultat der litterarischen und anderen Kämpfe des vergangenen Jahres — der Ritnalmordglaube ist in seine lichtscheuen Schlupfwinkel verjagt und der Polnaer Prozeß wird bei urteilsfähigen und ehrlichen Menschen nicht mehr den Aberglauben finden, der in seinen unreinen Bestrebungen die Religion und Nationalität mißbraucht." Der erste Prozeß gegen Hilsner. Der erste Prozeß gegen Leopold Hilsner währte vom 32. bis 16. September 1899. Das hervorstechende Moment dieser Verhandlung bestand darin, daß der Frage, welches das Motiv des Mordes an Agnes Hruza gewesen, anscheinend in den Beweisverfahren aus dem Wege gegangen wurde, daß aber dabei der Staatsanwalt und mitunter selbst der Präsident zwischen den Zeilen deutlich aussprachen, der Angeklagte habe aus rituellen Gründen um seines Glaubens willen diese Blutthat begangen. Das Wort wurde scheu vermieden, aber bei dem Versteckenspiel verstanden sich Alle. Führte

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