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Der Israelit · 1900-10-25 · Heft 85 (25.10.1900) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 85 (25.10.1900)
Date
1900-10-25
Page
– (sequence 10)
Language
German
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1732 T Heils wurde die nachgesuchte Dispension gänzlich verweigert, theils nur aus einzelne Stunden bewilligt, in den letzten Jahren mitunter auch vollständig. In diesem Jahre sollen nun die Direktoren dieser vier Anstalten eine Vereinbarung getroffen haben, den jüdischen Schülern an ihren Festtagen — Neujahr und Versöhnungstag kommen nicht in Betracht — nur von 10 Uhr Vormittags an Dispension zu bewilligen. Wie erzählt wurde, ist dies in Uebereinstimmung mit dem Religionslehrer der beiden letzterwähnten Anstalten erfolgt. Sollte dies zutreffend sein, so ist es kein Wunder, daß von nichtjüdischer Seite nach dieser Direktive verfahren wird. Um jedoch dem entgegenzutreten, hat Herr Rabbiner Dr. Feilchenfeld die Direktoren der höheren Lehranstalten aufgesucht und bei ihnen erwirkt, daß auf den Wunsch der Eltern die Schüler für die ganzen (selbstredend strenggefeiertent Festtage dispensirt werden. Freilich kann leider nicht verschwiegen werden, daß, abgesehen von den Häusern, in denen überhaupt nicht religiös gelebt wird, auch viele Eltern, die für fromm gelten wollen und auch äußerlich demgemäß leben, die Dispensation ihrer Kinder vom Schulbesuche an jüd. Feiertagen keineswegs nachsuchen, wodurch sie den anderen Schülern, die sich um Dispension bemühen, natürlich Schwierigkeiten machen. Es wird denselben entgegengehalten, daß ja andere Schüler, die doch auch aus religiösen Häusern sind, keine Dispensation beanspruchen und gibt ihnen zu verstehen, daß bei ihnen wahrscheinlich nur Trägheit der Impuls sei. Wie es aber solche Eltern mit ihren religiösen Anschauungen vereinbaren können, ihre Kinder an Festtagen wie wochcntäglich mit ihren Mappen zur Schule wandern zu sehen, bleibt räthselhaft. Sie scheinen für die Heiligkeit und Weibe des Festes kein Verständniß zu haben. Aber nicht dieser Umstand, daß den Kindern dadurch die festliche Stimmung und die Weihe des Festtages entschwindet oder gar nicht zur Geltung kommt, sollte den Eltern hierbei maßgebend sein, sondern auch die Achtung der Religion. Der Nichtjude, der seine Festtage hochachtet, muß es befremdlich finden, daß der Jude die ihm gewährte Möglichkeit, die Feier seines Festes wahrzunehmen, nickt beachtet und kommt zu dem Schlüße, daß die jüdischen Feste gewissermaßen minderwerthig sind. Es ist also ein crrri b'br. in optima forma, ©i? bringen hierdurch auch, wie bereits erwähnt, die wirklich religiösen Schüler in eine schwierige Lage u. bethätigen das vielgebrauchte Wort "’r’-nsi “sc. Man fönte nun zwar einwenden, daß ja der Sabbat, der ja eigentlich von noch höherer Beden tung ist, als die Festtage, doch auch nicht durch Unter laffung des Schulbesuches beachtet wird.*) Dieser Ein- * ■ Tie Dispensation vom Schulbesuch an dem Sabbat wird übrigens auf Verlangen vom Provinzial Schul Äol legiuni ertbeilt und ist auch in einer Provinzialstadt von einer Familie für alle ihre Binder nachgesucht und benutzt war den ' dte Versäumnisse haben diesen Schülern nicht geschadet. J wand ist jedoch hinfällig. Allwöchentlich am Sabbat j den Schulbesuch ausfallen zu lassen, würde denselben j bei der Mehrzahl der Schüler ganz illusorisch machen i und ist daher leider nicht möglich, ryy xb rrcrn I aber eine Versäumniß von höchstens sechs oder sieben vereinzelten Tagen im Jahre — denn ein Theil der Festtage, deren nur dreizehn im Jahre haben — fällt gewöhnlich in die Frühjahrs- oder Herbstferien — kann unmöglich von einem nennenswerthen Einflüsse auf die Fortschritte eiues Schülers sein. Dann bleibt aber die hohe Bedeutung des Sabbats, da im Laufe des Jahres f an vielen Sabbaten der Unterricht ausfällt, den Kindern iutmerhin lebendig, was bei Festtagen, die nur ein einziges Mal im Jabre gefeiert werden, nicht der Fall ist. Kanu überhaupt der Schüler, der um 7 oder 8 Uhr morgens pünktlich in der Schule fein muß, mit gebührender Andacht dem Gottesdienste beiwohnen oder auch nur selbst beten? Ein Festtagsgottesdienst ist doch wesentlich verschieden von dem alltäglichen. Eine solche Profanirung des Festes, wie sie durch den Besuch der Schule geübt wird, ist daher ganz und gar nicht zu entschuldigen, namentlich da sie, Dank der Toleranz der Schulbehörden, leicht vermieden werden kann und die Unterlassung derselben keinerlei Opfer kostet. Allerdings dürften die Schüler die Bersäumnisse an Festlagen nicht als Deckmantel für Vernachlässigung von Arbeiten benützen. Sie müßten sich bemühen, und es ist dies auch nicht schwierig, sich mit dem während der versäumten Stunden durchgenommenen Gegenstände vew tränt zu machen, das Bersänmte nachzuholen und sich die Aufgaben für den nächsten Schultag zu verschaffen, denn “ss pm,“ etcc* “nA München, 17. Oft. iV ermächtni ß.) Der verstorbene Privatier und frühere Bankier Sigmund N e n st ä t t e r s. A. hat, wie Bürgermeister von B r u n u e r im Magistrat bekannt gab, durch letz willige Verfügung den Betrag von 100,000 Mark für eine mit diesem Stiftungskapital in's Leben zu rufende Stiftung vermacht, welche den Namen „R o s a und Sigmund N e n st ä t i e r ' s ch e S t i s t u n g" führen soll und deren Renten dazu bestimmt sind, würdigen und ar'v.en iveiblichen Patienten der Münch ner össentlichen .Krankenhäuser und Kliniken ohne Unterschied des Glaubens — jedoch nur solchen, welche sich einer Operation unterziehen mußten — Unter Nützung und insbesondere die Mittel zur Rekonvales zenz zu gewähren. Die Bertheilung unter die Patien ten soll durch die aestzlich oder statutarisch für die Ver waltung von Stiftungen bestimmten Organe vornehm lieh nach dem Gutachten und Vorschläge der Direktoren der Krankenhäuser und Kliniken erfolgen. Der Magistrat beschloß dem Anträge des Referenten gemäß die Annahme der Stiftung und erhob sich zum Zeichen der dankbaren Anerkennung des Wohltbätigkeitssinnes des edlen Stifters. — UDa leider thatsächlich die „jüdische Wohlthätigkeit hier von Tag zu Tag abnimmt

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