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Der Israelit · 1900-10-22 · Heft 84 (22.10.1900) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 84 (22.10.1900)
Date
1900-10-22
Page
– (sequence 6)
Language
German
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1712 fritifen abgcwichen sein? Sollten die vier Herren etwa weiße 'Jicibeti gewesen, sollte ihnen Unrecht gethan worden sein, daß sie es wagten, ihre Angreifer vor Gericht zu ziehen? Nichts von alledem'. Ihre Angreifer, Advokaten, waren im Schreiben nicht so vorsichtig gewesen, als es politische Journalisten in solchen Fällen zu sein pflegen. Sie hatten neben der schärfsten Kritik, neben den tödtlichsten Amtsehrenbeleidigungen und Schmähungen gegen die vier Funktionäre auch die paar vorerwähnten Schimpfworte gebraucht. Während aber bei Ehrenbeleidigungen und Schmähungen durch die Presse das Schwurgericht kompetent und der Wahrheitsbeweis zulässig ist, unterstehen Schimpfworte der Judikatur des gelehrten Einzelrichters und der Wahrheitsbeweis ist bei ihnen ausgeschlossen. Die vier galizischen Gerichtsfunktionäre ergriffen diesen ihnen durch die Unklughcit ihrer Angreifer offen gelassenen Knifs mit Wonne, steckten alle die hundertmal schwerer wiegenden Ehrenbeleidigungen u. Schmähungen ein und — o Heldenmuth! — verklagten das „Barreau" beim Wiener Bezirksgericht wegen der Schimpfworte. Die Verhandlung war natürlich kurz und inhaltlos; ohne daß das Gericht auf die Prüfung der thatsächlichen Unterlagen der Angriffe irgendwie eingegangen wäre, wurde der verantwortliche Redakteur des „Barreau," der Advokat Dr. Gustav Morgenstern, wegen Beschimpfung zu 100 Kronen Geldstrafe verurtheilt. Aber ganz ohne blauen Fleck sind doch die vier galizischen Helden nicht davon gekommen. Der Richter D. v. Heidt, der wie alle westösterreichischen Richter über die galizischen „Kollegen" sich wohl auch eine Meinung gebildet hat, nahm in der Urteilsbegründung als mildernden Umstand an, daß das maßgebende Motiv für den Redakteur ein anzuerkennendes war. Und jetzt können die vier politischen Ehrenmänner in ihrem Heimathland fortsahren, Justiz zu üben. Wohl gibt es einen Justizminister in Oesterreich, Baron Spens, der, selbst ein rechtlicher Mann, zweifellos über die galizischen Kadis dieselben Anschauungen hegt, wie alle anderen anständigen Leute hier in Westösterreich, und feine Sache wäre es schon längst gewesen, solchen Staatsanwälten und Richtern, wie es die hier in Betracht kommenden Exemplare sind, das Handwerk zu legen. Aber Baron Spens ist Mitglied des Ministeriums Koerber, Herr von Koerber ist aber seiner Zeit der Hauptmitarbeiter des Ministerpräsidenten Grafen Badeni, und Gras Badeni ist der Hauptrepräsentant der ganzen polnischen Wirthschaft gewesen. Ein österreichischer Justizminister, der gegen die galizische Justizkorruption einschreiten wollte, würde eher in das verkehrte Haus aus der Pariser Weltausstellung, als in das Ministerium Koerber passen. Rußland. Petersburg. Zwei neue Senatsentscheidungen sind in der jüngsten Zeit bekannt geworden. Die eine i erklärt, daß Juden aus dem einen Dorfe in ein benachj barteS, nicht mehr als 1—2 Werst entferntes Dorf, ziehen dürfen, ohne daß dieser Umzug als verbotene „Uebersiedelung" angesehen wird. Durch diese Entscheidung ist den edlen russischen Tschinowniks eine bis dahin reichlich fließende Quelle für Bakschisch verstopft worden. Schade! Eine zweite praktisch wichtige Entscheidung gewährt jüdischen Kindern, deren Eltern überall in Rußland wohnen dürfen, das Recht, die Schule auch außerhalb des Wohnortes der Eltern besuchen zu dürfen. Bis dahin waren nämlich alle außerhalb des Ansiedelungsrayon mit ihren Eltern wohnende jüdische Kinder an den Wohnort ihrer Eltern gekettet, den sie selbst mit väterlicher Erlaubniß nicht verlassen durften. Da aber bekanntlich nicht jedes russische Städtchen sich gerade 1—2 Gymnasien rühmen darf, so waren viele Kinder jüdischer Handwerker sehr häufig gezwungen, auf jeden Schulbesuch zu verzichten und in Unwissenheit zu verkommen. Die Senatsentscheidung gewährt auch den Kindern jüdischer Handwerker eine gewisse Freizügigkeit, welche sie zur Befriedigung ihres Bildungstriebes benutzen können. T. Feuilleton Ein Schritt von» Wege. Jüdische Wovelle von Arnold Mann. 22J 12. Des Räthsels Lösung. Unbeschreiblich war mein Zustand, als mich kurz darauf wieder die Einsamkeit meiner Zelle umfing. Ich wußte nun den Grund meiner Verhaftung und sah mit wunderbarer Deutlichkeit, wie all die Fäden dieses entsetzlichen Ereignisses in merkwürdiger Uebereinstimmung sich mit dem Schritt vom Wege verknüpften, den ich in der Schowuaus-Racht gethan. Ja, nicht umsonst hatte mir vor der Strafe gebangt, nicht umsonst war mir der Gedanke gekommen, daß Gott mit seinen Frommen strenger rechne, als mit den Abtrünnigen, daß bei Jenen Verbrechen ist, was bei Diesen kaum den Namen Sünde verdient. Und weil kein irdischer Richter mein wirkliches Verbrechen sühnen konnte, darum hatte mich Gottes unerforschliche Fügung durch dasselbe in den Verdacht eines anderen Verbrechens geführt, eines, für das mir nun unverdiente Strafe drohte. Unverdiente? O nein, Gott wollte, daß ich s o büßen sollte, wie es nun kam! Die Strafe war verdient, vollauf verdient! Und als ich näher überlegte — da kam mir eine eigenthümliche Idee? Ich hatte einmal in einem Buche den Satz gelesen: „Womit Einer sündigt, damit wird er

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