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Der Israelit · 1900-10-22 · Heft 84 (22.10.1900) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 84 (22.10.1900)
Date
1900-10-22
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1710 Konfessionen treten alle Jahre Personen aus. Speziell bei Juden handelt es sich um Uebertritte zum christlichen Otlauben, häufig aber auch um Austritt aus der Gemeinde bezw. aus dem Judenthum überhaupt ohne Taufe. Die Behörde meldet alle diese Fälle der betreffenden kirchlichen Behörde. Bei den christlichen Confeffionen vergehen kaum einige Tage, so erhält der Ausirittsbegierige den Besuch des Geistlichen seiner Consefsion, um durch ernstliche Vorhaltungen und gütliches Zureden den Betreffenden von seinem Vorhaben abzubringen. Ob es immer Erfolg hat, entzieht sich natürlich meiner Beurtheilung. Jedenfalls aber thut die christliche Kirche ihre Schuldigkeit, und das ist hoch anzuerkennen. Bei uns Juden ist leider das gerade Gegentheil der Fall. Weder die Vertretung der jüdischen Geminde, noch die Rabbiner schreiten in solchen Fällen ein, man läßt die Abtrünnigen einfach gehen, wohin sie wollen. Ich will gern zugeben, daß solche Miffionen nicht gerade zu den angenehmsten gehören und der Erfolg in den meisten Fällen zweifelhaft ist. Aber das sollte diejenigen, die es anaeht, nicht abhalten, ihre Pflicht zu thun. Berlin, 14. Okt. (Unberechtigte A n - ft e l l u n g.) Das Vorstandsmitglied einer hiesigen Synagogen-Gemeinde, der Kaufmann Bernhard Faber, hatte sich dieser Tage vor der 130. Abtheilung des Schöffengerichts zu veranworten, weil er einen ausländischen Juden ohne Genehmigung des Ministers als Rabbiner angestellt hatte. Im vorigen Jahre tauchte hier ein Handelsmann aus Galizien, Namens Dillinger, auf, der sich um die gerade vacante Rabbinerstelle bewarb und auch probeweise angestellt wurde. Seine Leistungen befriedigten keineswegs, es kam sogar zu unliebsamen Auftritten während der Ausübung seiner Amtshandlungen. Dillinger ist inzwischen von der Polizei ausgewiesen worden. Der Angeklagte entschuldigte sich damit, daß er geglaubt habe, zu einer probeweisen Anstellung bedürfe es nicht der ministeriellen Genehmigung, ein Einwand, den der Gerichtshof keineswegs für stichhaltig hielt. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 60 Mk. verurtheilt. Frankfurt a. M., 18. Okt. (Ein Hundertjähriger.) Am 14. Oktober beging der älteste Mitbürger unserer Stadt, Herr Josef Schwab, seinen hundertsten Geburtstag. Der Jubilar ist in Uehlfeld in Bayern geboren und wohnt seit etwa 60 Jahren hier. Von seinen acht Kindern sind nur noch drei am Leben: seine Gattin, eine geborene Worms, ist bereits vor einem halben Jahrhundert gestorben. Bei einer regelmäßigen Lebensweise erfreut sich der Greis noch ziemlicher Rüstigkeit; bis vor Kurzem konnte er noch täglich ausgehen. Kunitz, 19. Okt. (Der Konitzer Landfriedensbruch vor demSchwurgeri cht.) Anläßlich der Ermordung deo Gnuruasiasten Ernst Winter und der gegen die Juden gerichteten antisemitischen Agitation haben bekanntlich in Könitz und auch in anderen westpreußischen Orten erhebliche Ruhestörungen und Zusammenrottungen, Bedrohungen von Personen und Beschädigungen von Sachen stattgefunden. Der erheblichste Krawall dieser Art ereignete sich in Könitz am 10. Juni, einein Sonntage. Die Synagoge wurde zerstört und fast in jedem jüdischen Haufe wurden sämmtliche Fensterscheiben eingeworfen. Die Wuth der Volksmenge richtete sich auch gegen den Polizeikommisiar Block und den Kriminalkommisiar Wehn, beide trugen Verletzungen davon. Nachdem sich die Strafkammer verschiedentlich mit der Aburtheilung der zur Anzeige gebrachten Ruhestörer hat beschäftigen müssen — es wurden meist harte Strafen verhängt — haben sich nunmehr mehrere Angeklagte vor den Geschworenen zu verantworten. Es erscheinen vor dem Schwurgericht neun Konitzer Ruhestörer Namens Gierschewski, Pikarski, Kniewel, Kath, Gatz, Werner. Friedrychowitz, Gohr und Schulz, von denen die ersten vier als Rädelsführer gelten. Heute haben stch zu veranworten fünf Angeklagte Namens Stndzinsli, Rekowski, Ziemer, Mischte und Trapp, wegen in Konarczin begangenen Landsriedensbruchs, und am 23. und 24. Oktober wegen derselben Strafthat, verübt in Tnchel, sechs oder sieben Angeklagte, von denen eine Wittwe Hechner und ein Besitzer Roesler als Rädelsführer gelten. Am 26. Oktober beginnt sodann der mit der Mordangelegenheit im Zusainmenhang stehende Prozeß gegen Masloff und Genossen, der voraussichtlich bis incl. Montag. 29. Oktober, dauern wird. Angekl. Gierschewski, in Gefangenenkleidung, hat sich am 10. Juni unter der die Straßen und den Marktplatz füllenden Menschenmenge befunden und gesehen, daß Steine aus der Menge gegen Häuser jüdischer Einwohner geworfen wurden, er nahm auch einen Stein auf und warf damit. Nach dieser That nahm ihn ein Herr fest, den er für einen Reisenden gehalten, es war der Kriminal-Kommissar Wehn. Angekl. versuchte sich loszumachen, fiel hierbei hin und mit ihm siel der Kommissar, der ihn nun freigeben mußte. Später hat Angeklagter gesehen, wie der Friedrychowicz beim Kaufmann Zander die Schaufensterscheibe einschlug. Er hörte dann, daß an der Synagoge eine Versammlung stattgefundcn habe und daß die Synagoge zerstört worden sei; er ging gleichfalls dorthin, will aber an der Zerstörung sich nickt betheiligt haben. Angeklagter Pilarski befand sich unter der Menge, die am Nachmittag das Haus des Kaufmannes Bluhm mit Steinen bewarf und zog dann mit der tobenden Menge zur Synagoge. Mit Steinen will Angeklagter nicht geworfen haben, den Kommissar Block hat er angeblich nicht gesehen und nicht blutig geworfen. Eine auf der Polizei abgegebene entgegengesetzte Aussage erklärt Angeklagter für falsch, er will sie nur abgegeben habn, um frei zu kommen.

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