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Der Israelit · 1900-12-13 · Heft 99 (13.12.1900) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 99 (13.12.1900)
Date
1900-12-13
Page
– (sequence 10)
Language
German
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- K' U>. -^MpMW»dWWMWWMWWWWWW 2076 Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Breslau, im Dez. „Zur Frage der Errichtung des Religionsunterrichtes an den gehobenen Schulen" hat das Oberverwaltungsgericht eine wichtige Entscheidung getroffen. Eine Bezirksregierung wies eine Stadtgemeinde an. für die konfessionelle Minderheit an der Mittelschule konfessionellen Religionsunterricht einzurichten und die Ausgaben dafür in den Haushaltungs- Plan der Stadt einznstellen. Auf die Weigerung des Magistrats erfolgte durch den Regierungspräsidenten die Zwangsetatisirung. Im Verwaltungsstreitversahren erstritt die Stadt ein obsiegendes Urtheil. Das Oberverwaltungsgericht entschied: Die Schulaufsichtsbehörden haben nicht das Recht, die Gemeinden zu Aufwendungen, die ihnen nicht durch das Gesetz auferlegt sind, für freiwillig von ihnen errichtete und unterhaltene Schulen zu zwingen, und können daher einer Gemeinde gegenüber, die sich weigert, für die Ertheilung von Religionsunterricht an eine konfessionelle Minderheit zu sorgen, ihrem Verlangen nur durch Schließung der Schule Nachdruck geben. Hochstadt, b. Hanau. Der im Jahre 1889 von unserem damaligen Lehrer, Herrn Nußbaum (jetzt in Wiesbaden) gegründete Verein: : r.*rc; nrn hatte ein neues Sefer Thora schreiben lassen, welches er der hiesigen isr. Gemeinde zum Geschenke machte. Am n->3fy ';*cr wurde diese neue Thorarolle unter den üblichen Festlichkeiten eingeweiht. Um das Gelingen des Festes hatten sich die Herren Kantor Nußbaum, die Gemeindevorsteher Saly Sichel und Josef Goldschmidt, sowie die Mitwirkenden im Svnagogenchor besonders verdient gemacht. Herr Kantor Nußbaum wurde zum Ehrenpräsident des Vereins ernannt. AnÄ Bavern, 2. Dez. In der „Frankfurter Zeitung" war vor einige? Zeit berichtet worden, daß diesen Sommer in dem bei Prien am Chiemsee gelegenen Sommerfrischorte Hohenaschau, dem Wohnsitz des jungen Reichsraths Freiherrn von Cramer-Klett, den dort in der Sommerfrische verweilenden jüdischen Familien der Zutritt zu einem Volkstrachtenfest verweigert worden. Die jüdischen Besucher, die in Unkenntniß der Sachlage gegen Erlegung des Eintrittsgeldes den Wirthschaftsgarten betreten hatten, wurden wieder weggewiesen und man gab ihnen das Eintrittsgeld zurück. Im „Fränkischen Kurier" hat nun Jemand diese Mittheilung dementiren und den Vorgang als harmlos hinstellen lassen. Aber der Gewährsmann des „Fränkischen Kurier" kennt entweder den Sachverhalt nicht, oder er ist so voreingenommen, daß er den Wald vor Bäumen nicht sieht oder nicht sehen will. Die Ausschließung erfolgte durch einen Vorstands- oder Versammlungsbeschluß. Den jüdischen Familien, die gegen die übliche Erlegung des Eintrittsgeldes den Garten besuchen wollten, gab auf ihre Frage, ob denn Fremde keinen Zutritt hätten, ein Vorstandsmitglied die Antwort: „Fremde schon, aber keine Juden!" Andern Tags wurde dann einzelnen Israeliten von Mitgliedern und Vorstandsmitgliedern des Trachtenvereins gesagt, daß der Ausschluß der Juden aus den Wunsch des Frhn. v. Cramer-Klett erfolgt sei. Ein Vereinsmrtglied bemerkte noch, die Aschauer hingen so sehr von Cramer-Klett ab, daß sie mit Bedauern hätten nachgeben müssen. In einem vorliegenden autoritativen Schriftstück wird ausdrücklich zugestanden, daß die Ausschließung auf höheren Wunsch zurückzuführen sei. Das Schriftstück ist im Besitz eines Israeliten, an den man n a ch der Assaire um einen Beitrag für den Verschönerungsverein herangegangen war. Er lehnte es unter Hinweis auf die eben erwähnte Ausschließung ab, etwas für den Verschönerungsverein zu geben, übersandte aber gleichzeitig an den Vorsitzenden einen Geldbetrag mit dem Ersuchen, ihn nach Gutdünken unter den Ortsarmen zu vertheilen. Ter „Fränk. Kur." schreibt, daß bei dem Feste israelitische Familien mit Einladungskarten anwesend waren. Den Ausgeschlossenen ist nur ein derartiger Fall bekannt. Eine Kommerzienrathswittwe, die keine Einladungskarte hatte, ging mit ihrer Enkelin zufällig am Garten vorbei und wurde unbeanstandet gegen Entree zugelassen, weil man sie unzweifelhaft nicht als Jüdin erkannte. Im Garten erfuhr sie von dem Dienstmädchen einer ausgewiesenen Familie, was vorging. Sie sagte darauf sofort zu dem Dienstmädchen: „Dann bleibe ich auch nicht!" und verließ den Garten wieder. Dieser Vorgang beweist, nebenbei bemerkt, daß man ganz gut ohne Einladungskarte Zutritt bekam. Thatsächlich kann eine Anzahl nichtjüdischer Personen namentlich nachgewiesen werden, die ohne Einladungskarten unbeanstandet das Fest besuchten. Vielleicht hielt man den anfänglich ohne Einladungskarte nicht zugelassenen und dann nach dem „Fränk. Kur." wieder zurückgerufenen Herrn zuerst für einen Juden. Sollte außer der erwähnten Kommerzienräthin noch ein Jude unbeanstandet geblieben sein, so müßte es der Fall gewesen sein, weil ihn entweder sein Hotelwirth protegirte, oder weil man ihn wegen seiner Stellung im Staate respektiren mußte. Aber wie bemerkt, es muß bezweifelt werden, ob ein Jude wirklich noch anwesend war. Wenn ja, würde das an der Sachlage nach den oben angeführten authentischen Konstatirungen gar nichts ändern. Welcher Geist in der Verwaltung des Freiherrn herrscht, geht auch daraus hervor, daß dem Dienstpersonal unter Androhung der Entlassung verboten wurde, „für Juden" kleine Besorgungen (Briefe, Pallete etc.) zu übernehmen, wenn sie es gelegentlich, z. B. bei Führung eines Wagens zum Bahnhof thun konnten. Uebrigens kann die Eigenart des Freiherrn

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