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Der Israelit · 1900-10-18 · Heft 82-83 (18.10.1900) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 82-83 (18.10.1900)
Date
1900-10-18
Page
– (sequence 10)
Language
German
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PEfPigiffBg 1684 Berlin, 12. Oft. Einen neuen Beitrag zur Theatercenfur liefert eine Verhandlung, die vor dem Oberverwaltungsgericht statlgefnnden hat und über die die Blätter nunmehr berichten. Der Polizeipräsident von Berlin hatte durch Bersügung vom 27. Juli 1899 dem Theaterdirektor Max Samst die Ausführung des von Karl Weiser verfaßten Stückes „Rabbi David" im Friedrich-Wilhelmstädtischeu Theater verboten. Im „Rabbi David" werden die religiösen Zustände im Mittelalter geschildert. Auch wird dort der „Ritualmord" in einer den Juden giinsti gen Weise behandelt. Da-? Polizeipräsidium nahm an, es werde bei Aufführung des „Rabbi David" zu ähnlichen Ruhestörungen kommen, wie im Alexanderplatz iheater, als das Stück „Moderne Teutonen" aufgeführt wurde. Gegen das Verbot erhob Samst Klage. Er vertoies darauf, wie „Rabbi David" auf der Hofbühne in Meiningen und in anderen Städten aufgeführt worden, ohne daß es zu Störungen der öffentlichen Ordnung gekommen fei. Der Bezirksausschuß setzte die angefochtene Verfügung außer Kraft, nachdem er den Borsteher des betr. Polizeireviers über den Charakter des in jenem Theater verkehrenden Publikums gehört und ermittlet habe, daß in dem Theater sowohl vornehmes, als auch minder vornehmes Publikum verkehrt, radaulustiges Publikum besuche indessen das Theater nicht. Der Bezirksausschuß führte begründend auL: Das verbotene Stück gehöre zu den historischen Schauspielen und biete keinen Anlaß zur Befürchtung, daß es bei seiner Aufführung zu Ruhestörungen kommen werde. Das Stück „Rabbi David" habe viel Aehnlichkeit mit „Nathan der Weife" und unterscheide sich erheblich von den „Modernen Teutonen," die zu den Ividerwärtigen Tendenzstücken gehörten. Es sei ferner zu berücksichtigen, daß die Besucher des fraglichen Theaters ruheliebende Bürger seien. Einige Radaumacher können sich in jedem Theater einfinden. Diese Entscheidung focht der Polizeipräsident beim Oberverwaltungsgericht an. Negierungsrath Dumrath führt aus, der Vorderrichter verneine, daß eine Störung der öffentlichen Ordnung bei der Aufführung des „Rabbi David" zu besorgen sei, weil das in dem Friedrich-Wilhelmstädtischen Theater regelmäßig verkehrende Publikum nach der Bekundung des Reviervorstehers keineswegs zu Ausschreitungen neige. Dieser Standpunkt könne indessen nicht getheilt werden. Bereits in der ersten Instanz sei auf die Vorgänge hingewiesen worden, die sich im Alexanderplatz-Theater bei der Aufführung der „Modernen Teutonen" abgespielt hätten. Auch wenn „Rabi David" einen viel milderen Inhalt habe, so fei doch nach den Erfahrungen, die bei der Aufführung der „Modernen Teutonen" gemacht worden, bei der öffentlichen Darstellung des „Rabbi David" eine Störung der öffentlichen Ordnung zu befürchten. In dieser Beziehung sei folgender Vorgang bedeutungsvoll' Im September 1899 habe der freisinnige Volksver.stn im Südosten eine Vorbesprechung in der Dreysusangelegenheit abhalten wollen. Es sei ein entsprechender Anschlag an den Säulen erschienen. Ein Eomitee der vereinigten Antisemiten habe darauf die Gesinnungsgenossen aufgefordert, sich zahlreich zu der Versammlung einzufinden. In ihr sei es außerordentlich stürmisch hergegungen, so daß sich der Vorsitzende veranlaßt gesehen habe, die Versammlung frühzeitig zu schließen. In der Zwischenzeit seien ltmstände einge treten, die die Gefahr der Störung der öffentlichen Ord nnng bei der Aufführung deS „Rabbi David" noch drohender erscheinen ließen. Anläßlich des beklagens wertsten Vorganges in Könitz werde die Frage des „Ritualmordes" lebhaft erörtert. Die öffentliche Aufführung jenes Stückes könne leicht stürmische Kund gedungen der Antisemiten gegen die Juden herbeiführen. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nach längerer Berathuna die Entscheidung des Bezirksausschusses, indem es begründend ansführte: Aus der ganzen Tendenz des „Rabbi David" ergibt sich, daß bei seiner Aufführung das anwesende Publikum nicht im Innern Anstoß nehmen kann. Auch erachtet der Senat es für hinreichend daraethan, daß nicht eine Störung der äußeren Rübe zu besorgen sei. Mittlerweile ist für Direktor Samst diese Entscheidung werthlos geworden, weil er ausgehört hat, Direktor des Friedrich-Wilhelmstädti scheu Theaters zu sein. Berlin, irn Ott. lieben sieben oder acht antisemitischen Parteien, die gegenwärtig in Deutschland vor Händen sind, gibt es seit Kurzem noch einen antisemitischen „Deutschen Bollsbund," in dem Böckel, Professor Paul Förster und von Mosch die erste Geige spielen, tim Spielerei bandelt es sich thatfächlich in diesem „Deutschen Votksbund." der lvohl an die Stelle von Mofch's „Germanischen Bollsbund" getreten ist. Wie Mosch in Magdeburg unter Heilrufen in einer Antisemitenversammlung erzählte, stehen an der „ersten" Spitze des „Deutschen Bolksbundes" drei Großmeister, die einen Rütli-Schwur unter sich geleistet haben; diese haben sich sieben Meister gewählt, dem sich noch dreizehn Freischöppen zngcsellen. Dieser „Rath der Dreiundzwanzig" regiert absolut, was er beschließe, sei absolutes Gesetz, so meint Herr v. Mosch. Er ernennt sich überall Vertrauensmänner zu Schöffen des Bundes; außerdem gebe es noch „Freunde," d. h. solche, die durch irgend welche Gründe mit ihrer Ansicht nicht an die Oeffentlichkeit treten können. Weiter seien Agitatoren, die „Ritter des Bundes," vorhanden, gegenwärtig vier, die wöchentlich 28 Vorträge halten. Die Mitgliederzahl betrage jetzt 1230, der monatliche Beitrag eine Mark. Köln. Am verslosienen heiligen Kol Nidre-Abend ist im Alter von 99 Jahren ein Mann unserer Gemeinde aus dem Leben geschieden, der es verdient und würdig ist, in Ihrem weitverbreiteten Blatte erwähnt zu werden. Herr Albert Abraham s. A., der Mechuton vom Obercalitor F r i e s l ä n d e r in Frankfurt a. M.,

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