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Der Israelit · 1900-10-01 · Heft 79 (1.10.1900) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 79 (1.10.1900)
Date
1900-10-01
Page
– (sequence 2)
Language
German
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1624 Die „Freie Vereinigung" Hai sich aber auch der Thatsache nicht verschlossen, das; ein wesentlicher Faktor für die Erhaltung jüdisch-religiösen Lebens die Erhaltung der israelitischen Gemeinden und Gemeinde-Anstalten ist. Insbesondere ist sie in ihrer Wirksamkeit sich stets bewußt, daß die Erhaltung des gesetzestreuen Iudenthums in Lehre und Leben in der Gegenwart nicht nur in der Existenz und Wirksamkeit gesetzestreuer Gemeinden in den großen städtischen Centren beruht; sie ist vielmehr der Ueberzeugung, daß die Verwirklichung dieses Ziels mit zwingender Rothwendigkeit aus die Erhaltung der religiösen Anstalten auf gesetzestreuer Basis auch in den kleinen Gemeinden hinweist, aus welchen infolge des vorwaltenden Zuges in die größeren Städte die großen Gemeinden zu einem nicht unbedeutenden Theile sich ergänzen, während andererseits gerade infolge solchen Wegzuges leistungsfähiger Mitglieder die Anstalten der kleinen Gemeinden nicht selten mit Verfall bedroht sind. Die „Freie Vereinigung" hat sich daher ferner als besonders wichtige und zu fördernde Aufgabe gestellt: „die Unterstützung unbemittelter israelitischer Gemeinden in der Errichtung und Erhaltung erforderlicher Gemeindeanstalten." Die „Freie Vereinigung" gewährt diese Unterstützungen nach Lage der Verhältnisse theils als Beiträge zur Errichtung von Religionsschulen, theils als Gehalts-Zulage an Lehrer, wenn der von der unbemittelten Gemeinde gewährte Gehalt nicht zum nothwendigen Unterhalte ausreicht, theils als allgemeine Zuschüffe an unbemittelte Gemeinden zur Aufbringung der Gemcindelasten, theils als spezielle Beiträge zur Errichtung und Reparatur von Ritualbädern, Synagogen unh Schulgebäuden, theils als Beiträge zur Anschaffung oder Reparatur erforderlicher Thorarollen u. dgl. m. Reben diesen, auf die Förderung religiöser Obliegenheiten größerer oder kleinerer Gesammtheiten innerhalb des jüdischen Kreises gerichteten Bestrebungen der „Freien Vereinigung" hat sie aber auch ihre besondere Aufmerksamkeit unverwandt darauf gerichtet, nach besten Kräften Fürsorge zu treffen, daß auch dem Einzelnen die gewisienhafte Beobachtung der religiösen Pflichten durch geeignete Veranstaltungen thunlichst erleichtert werde. Von diesem Gesichtspunkte aus läßt sie sich insbesondere angelegen sein: „die Förderung der Errichtung und Erhaltung gut geleiteter ritueller Speisewirthschaften; sowie die Fürsorge für die Erfüllung religiöser Bedürfnisse in besonderen Lebensverhältnissen, wie z. B. für rituelle Verköstigung während der Militärdienstzeit u. A. m." Es bedarf keiner näheren Ausführung, daß die Förderung gut geleiteter ritueller Speisewirthschaften von hervorragender Bedeutsamkeit auf diesem Gebiete ist. Wer insbesondere infolge geschäf.li her oder sonstiger Veranlassung viel „auf Reisen" ist, wird die hierin liegende gewichtige Förderung gesetzestreuen Pflichtlebens leicht ermessen. Aber die Schwierigkeiten, welche sich einer umfassenden Thätigkeit auf diesem Gebiete entgegenstellen, sind nicht gering. So öfters der Umstand, daß an manchen Orten, an welchen in Rücksicht auf größeren Verkehr eine rituell zuverlässige Speisewirthschaft dringend wünschenswerth wäre, die lokalen Verhältnisse — z. V. in Rücksicht auf in Betracht kommende Kultusbeamte die erforderlichen Garantier« in ritueller Hinsicht nicht dazubieten vermögen; auch liegt die Leitung der Speisewirthschaften häufig in der Hand von Personen, welchen die zur Leitung einer solchen Wirtschaft erforderliche fachmännische Kenntniß abgeht u. A. m. Gleichwohl ist die „Freie Vereinigung" thunlichst auch auf diesem Gebiete in wirksamer Weise thätig. Ein Gegenstand ganz besonderer Aufmerksamkeit der „Freien Vereinigung" ist ferner: „die Fürsorge für israelitische Stellesuchende durch unentgeldlichen Nachweis von Stellungen, welche ihnen die Heilighaltnng des Sabbats und der Feiertage gestatten." Die tägliche Erfahrung bestätigt, wie die Schwierigkeit der Erlangung einer, die Heilighaltung des Sabbats und der Festtage ermöglichenden Stellung leider nicht selten jungen Leuten zum Anlaß wird, dem im elterlichen Hause gewohnten gesetzestreuen Lebenswandel sich zu entfremden, und wie „oft gerade die Heilighaltung des Sabbats sich als Band bewährt, welches den jungen Mann dem jüdischen Pflichtleben überhaupt erhält." Die „Freie Vereinigung" darf sich daher bewußt sein, mit ihrer Thätigkeit auf diesem Gebiete einen bedeutsamen Beitrag zur Erhaltung unserer Jugend auf gesehstreuer Basis zu leisten, wie dies auch von ernsten jungen Leuten, welchen sie zu gute kömmt, gar oft mit innigem Danke empfunden und anerkannt wird. — Ueber die Weise der Stellenvermittlung sei hier eine kurze Bemerkung angefügt: Bei der Arbeits- und Stellenvermittlung kömmt im Allgemeinen zur Anwendung: eine generalisirende Methode, welche sich darauf beschränkt, den Arbeitsbezw. Stellesuchenden die vorliegenden Vakanzen und bezw. den Hilfskräften suchenden Prinzipalen die vorliegenden Stellegesuche mitzutheilen, beiden Theilen alle weitere Annäherung überlassend; und eine individualisirende Methode, welche die direkte Vermittlung zwischen beiden herbeizusühren sucht. Die „Freie Vereinigung" hat seither meistens die erstere Methode befolgt, und zu diesem Zwecke die bei ihr zur Anmeldung gelangten Vacanzen in geeigneter Weise zu Listen vereinigt und an Stellesuchende, die sich an sie lvenden. versandt. Sie ist zu diesem Wege namentlich durch den Umstand veranlaßt worden, daß es sich oft als unmöglich oder schwer ausführbar erwies, sich über die in Betracht kommenden rituellen Verhältnisse am

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