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Der Israelit · 1900-09-27 · Heft 78 (27.9.1900) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 78 (27.9.1900)
Date
1900-09-27
Page
– (sequence 6)
Language
German
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UOÜ theil Berufung eingelegt, die des Privatklägers wurde jedoch als zu spät eingegangen von der Berufungskammer hiesigen Landgerichts im heute stattgefundenen Verhandlungstermin zurückgewiesen. Als Sachverständige waren geladen Kreisphysikus Dr. Friedrich- Landsberg und Zahnarzt Professor Dr. Baume-Berlin. Beide Sachverständige stimmten darin überein, daß eine gesetzliche Verpflichtung zur Hinzuziehung eines zweiten Arztes bei Narkotisirungen nicht vorliege. Der Kreisphysikus betonte, daß selbst Chloroformnarkosen häufig nur von einem Arzte vorgenommen werden und Professor Dr. Baume begutachtete, daß dies in den weitaus meisten Fällen bei Lachgas-Narkotisirungen geschehe. In der Praxis hatte man dies Verfahren für durchaus unbedenklich. Der Gerichtshof entschied dahin, die Berufung des Beklagten sei unter Auferlegung der Kosten zu verwerfen. Oe st er r. -Ungar. Monarchie. Wien, 26. Sept. Die „Arbeiter-Zeitung" schreibt: (Nietzsche in antisemitischer Beleucht u n g.) Die Meinungen über Friedrich Nietzsche gehen, wie fast Jedermann weiß, ziemlich weit auseinander. Er wird, je nachdem, verhimmelt, bespöttelt, bemitleidet, verhöhnt, wüthend bekämpft und mit Fanatismus vertheidigt. Es kommt auch — gar nicht selten — vor, daß jemand seine Anschauungen über Nietzsche „revidirt," daß aus einem Enthusiasten ein Spötter, aus einem Apologeten ein Kritiker, aus einem blindgläubigen Verehrer ein „Ueberwinder" wird. Aber daß jemand gleichzeitig sämmtliche überhaupt möglichen Ansichten über Nietzsche hat, das ist bisher doch noch nicht vorgekommen. Das hat erst die antisemitische Presse zu Stande gebracht. Ein paar Tage nach dem Tode Nietzsches brachte die „Deutsche Zeitung" ein Feuilleton, in dem Nietzsche als Judenknecht und sein Uebermensch als Jude entlarvt wurde. Um aber auch jene Leser zu befriedigen, die mit der Abmurksung Nietzsches vielleicht nicht ganz einverstanden waren, veröffentlichte sie nunmehr einen Aufsatz, der die Lehre Nietzsches „auf ihre arischen Grundlagen zurückführt und aus der souveränen Herrenkraft des arischen Stammes ableitet." Jetzt kann sich der Leser aussuchen, was ihm besser paßt, geradeso wie beim Rothberger, der sich auch nicht drauf kaprizirt, daß sich die Leute nach seinem Geschmack kleiden,, sondern Jeden nach seiner Facon selig werden läßt, wenn er's nur baar bezahlt. Das „Deutsche Volksblatk" hat natürlich ebenfalls mehrere Meinungen über Nietzsche. In einem Feuilleton zeigt es uns Nietzsche als Trottel, Da wird behauptet, man könne sich bei der Lektüre Nietzschescher Bücher überhaupt nichts denken; wenigstens erklärt der Verfasser des Feuilletons mit Bestimmtheit, daß es ihm so gegangen ist. Nietzsche mußt also wohl ein ganz dummer Kerl gewesen sein. Ihr zweifelt? Gut, denkt Vergant und bringt ein zweites Feuilleton, in dem er Nietzsche als Genie preisen läßt. „Daß Deutschland, daß die Menschheit auf den großen Philosophen, den es (?) nun verlor, stolz sein kann, das bleibt unbestritten," läßt Herr Vergani erklären, trotzdem er es wenige Tage früher gar sehr bestreiten hat lassen — und da sage noch einer, die antisemitische Presse sei charakterlos, sie habe keinen Standpunkt! Sie hat zwei, vier, sechs, zehn Standpunkte, so viele man will. Der antisemitische Schmock schreibt, je nach Wunsch, ä so und ä so. Rußland. Elisabethgrad. „Christliche" Vornamen bei Juden scheinen auf manchen russischen Tschinownik die Wirkung eines rothen Tuches aus einen bekannten Wiederkäuer auszuüben. Ein solcher Tschinownik ist der Gouverneur von Cherson, welcher an den bekannten Kronsrabbiner von Elisabethgrad, den früheren Jngeneur W. Terakin, zum zweiten Male schon die amtliche Anfrage richtete, mit welchem Rechte er einen christlichen Vornamen (Wladimir) führe. Herr Teratin erwiderte: 1. daß er seinen Vornamen auf Grund eines auf Stempelpapier geschriebenen, mit Unterschrift und Siegel der dazu ermächtigten Obrigkeit versehenen Geburtsscheines führe, 2. daß er sich in Folge dessen laut £ 954 des russischen Strafgesetzbuches strafbar machen würde, wollte er einen anderen als den ihm attestirten Vornamen führen, .3. daß ferner kein Gesetz den Juden verbietet, christliche Vornamen zu führen und 4. daß es endlich spezifische, den Christen allein zukommenden Vornamen ebensowenig wie spezifisch jüdische Vornamen giebt. . . . Man sagt, der Gouverneur hat sich diese Antwort nicht hinter den Spiegel gesteckt. Feuilleton. Äm Schritt vom Wege. Züöische Wovelke t>oit Aruold Mann. 18] Ein lange Pause folgte diesen Worten. Ich mochte nichts darauf erwiedern; ich fürchtete, die felsenfeste Ueberzeugung zu erschüttern, die aus ihnen hervorklang. Und Jda selbst schien auch eine Antwort gar nicht zu erwarten. Denn sie hatte schon wieder in ihrem Buche zu lesen begonnen. „Sie lesen noch?" sagte ich endlich, „es ist schon spat!" Eine volle Stunde waren wir einhergegangen. „Noch ein Paar Seiten!" erwiederte sie, „gehen Sie ruhig wieder hinauf und „lernen" Sie jetzt um so eifriger!"

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