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Der Israelit · 1900-09-27 · Heft 78 (27.9.1900) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 78 (27.9.1900)
Date
1900-09-27
Page
– (sequence 5)
Language
German
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1601 in der Wüste auch in schwachen Hütten geschützt hat, geniesten die Juden während des neuntägigen Festes ihre Mahlzeiten. Da nicht jede Familie Platz, Mittel oder Lust hat, sich eine solche Laube zu bauen, so nehmen meist mehrere Familien gleichzeitig oder nacheinander ihre Mahlzeiten in einer derselben ein. Das Laubhüttenfest zeichnet »ich noch durch einige Eigeuthümlich leiten ans. Es darf nickt eher das erste Frühstück ein. genommen werden, als bis ein Gebet verrichtet worden ist, zu welchem ein 2traust von Palm-Mnrten und Weiden zweigen, sowie ein Paradiesapfel gehören. Reiche Puden, die auch niit der Laubhütte einen großen Luxus treiben, legen viel Werth aut einen in Farbe und Form schönen, in jeder Beziehung tadellosen Paradiesapfel und auf einen grünen Palmzweig. Da aber selbst die billigsten Paradiesäpfel und Palmzlveige für die nrmern oder weniger opfertrendigen Juden zu theuer sind, leiht man einander diese Reguisiten. Die ersten und letzten zwei Tage des Laubhütten fettes sind volle, die dazwischen liegenden fünf sind Halbseiertage. Der fünfte Halvseiertag ist der Weiden, testtag, an dem die an den hohen Festtagen „geschriebenen" nnb „gesiegelten" Uriheile gewissermaßen Rechtstraft erlangen. An diesem Tage geht es wieder feierlicher in der Synagoge zu.--) Siebenmal werden mit dem erwähnten Strauß Umzüge gehalten, Gebete für Befruchtung der Erde zur Winterszeit verrichtet und Lanlnveiden abgeschlagen, bis üe halb oder ganz entblättert sind. Der letzte Tag der langen Festesreihe ist das Fest des Gesetzessrende. Der letzte Wochenabschnitt des Pentateuch wird verlesen und großer Jubel herrscht in der Gemeinde. Rinder ziehen mit Fähnchen in die Synagoge and nehmen an dem Uruzuge mit den geschmückten Gesehesrollen tbeil. Sogar zu einer religiösen Zeremonie werden sie zugelassen, die das Jahr hindurch nur Männern und Knaben von mindestens dreizehn Jahren zugänglich ist, und während des fröhlichen Umzuges in der Synagoge werden den Kindern Mandeln und Rosinen zugelvorfen. Wie sehr auch die Zahl dersenigen Juden zunimmt, die aus Ueberzeuguug, Bequemlichkeit, Gleichgültigkeit, oder auch ..der Roth gehorchend, nicht dem eigenen Trieb," den Sabbat und den einen oder andern Festtag weniger streng feiern, zum Neujahrsfest und gar zum Bersobnungsfest erinnern sich doch noch sehr Viele ihrer religiösen Pflichten und ihrer Zugehörigkeit zum Judentbum, die sonst das Jahr hindurch sich so gut wie ganz von den religiösen Vorschriften losgesagt haben. Schwingen sich auch von ihnen nicht Alle zum Fasten auf, so zeigen sie sich doch auf ein oder zwei Stündchen in der Synagoge. Mitzufesteu, nicht mitzufasten sind sie da. 22) Man vergleiche das zu Rote 5 Bemerkte. Zeitungsnachrichten und Korrespondenzen. Deutschland. Mainz, am Fasttage Gedalja. In der Nummer 32 und .33 unseres Blattes haben wir über die Thätigteit des Herrn Kirchenrathes Dr. Kroner in Stuttgart einen Bericht gebracht, der mit den thatsächlichen Verhältnissen nicht übereinstimmt. Wir haben uns davon überzeugt, daß jener Artikel in unberechtigter und verletzender Weise einen Mann behandelte, dessen zielbewußte und charakterfeste Thätigteit im Gegentheil die blnerkennung aller derer, die es aufrichtig mit der Erhaltung des Jndenthnms meinen, verdient. Wir bedauern aus diesen! Grunde, daß wir jenem Artikel die Aufnahme gewährt haben. Wir haben so vielen Anlaß. die Thätigkeit des Herrn Dr. Kroner, sowohl in seiner Eigenschaft als Stadtrabbiner, wie in seiner Stellung als theologisches Mitglied der Israelitischen Dbrrkirchenbehörde wegen ihres sichtbaren Segens anzuerkennen, daß ivir von Herzen wünschen, es möge dem Herrn Kircheuratb noch eine lange Reihe von Jahren vergönnt sein, der württembergischen Judenheit seine schätzbar« Kraft zu widmen. 'W'eiswnfcls a. 2., 26. Sept. Als wichtig für Steuerzahler in Filialgemeinden ist ein Beschluß des Bezirksausschusses zu Merseburg anzusehen. Der Kaufmann Sobersky zu Zeitz wurde von der Synagogengemeinde zu Halle nach dem staatsaufsichtlich genehmigten Umlagebeschluß derselben als Auswärtiger nach einem Prozent seines Einkommens, welches auf 6600 bis 60! io BK. eingeschätzt ist, mit 48 Mk. zur Kultusstrner herangezogen. Gegen die Höhe der Heranziehung hatte er beim Bezirtsausschuß zu Merseburg Klage erhoben wider den Vorstand der Synagogengemeinde zu Halle. Sobersky wurde mit seiner Klage abgewiesen. Landolurg a. W., 17. Sept. Das Schöffengericht in Berlinchen hatte am 5. Juli b. I. den Zahntechniker Wimmer, dortselbst wohnhaft, wegen öffentlicher Beleidigung eines Konitzer Zahnarztes zu 30 Mk. Geldstrafe vrurtheilt. Herr Wimmer hegte s. Z. die Bermuibung, der Gymnasiast Winter sei in der Narkose gestorben und sein Leichnam zur Verschleierung des Thatbellandes zerstückelt worden. Zur Entdeckung des Tbäters reiste er nach .Könitz und bezichtigte dort einen jüdischen Zahnarzt, der sieb bereit erklärt hatte, ihn ohne Hinzuziehung eines zweiten Arztes mit Lachgas zu narkotischen, der Thäterschaft. Diese Bezichtigung erwies sich jedoch sehr bald als unhaltbar. Anläßlich der hierüber perbreiteten Zeitungsnotizen veröffentlichte Wimmer sodann in der „Neumärlischen Zeitung" eine Berichtigung, welche die unter Anklage stehenden Beleidigungen gegen den Konitzer Zahnarzt enthielt. Beide Parteien hatten gegen das Schöffengerichtsur-

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