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Der Israelit · 1900-12-06 · Heft 97 (6.12.1900) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 97 (6.12.1900)
Date
1900-12-06
Page
– (sequence 5)
Language
German
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2093 Eine nicht minder erfreuliche pädagogische Hülfe gewährte uns derselbe Gönner, indem er jährlich 400 Mark zur Anlegung von Sparkassenbüchern für fleißige, ordentliche Lehrlinge bereitstellte, mit der Bestimmung, daß auch davon vorläufig nur Mk. 200 jährlich verwendet werden sollen. Die einzelnen Einlagen sollen Mk. 10 bis Mk. 20 betragen, das gesammte Sparkassenbuch aber, außer in dringenden, vom Vorstand zu bestimmenden Fällen, nicht vor dem 21. Lebensjahre ausgehändigt werden. Betreffs des Rechnungsabschlusses ist zu bemerken: Die Einnahmen in Düsseldorf betrugen incl. Lohnvergütung der Meister Mk. 14,000.70, die Ausgaben Mk. 11,707.26. Die Einnahmen in Köln 11,264.12 Mk., die Ausgaben Mk. 10,688.22. Dem Kölner Lehrlingsheim sind bereits von einigen auswärtigen Handwerkervereinen Knaben gegen theilweise Erstattung der Unterhaltungskosten in Obhut gegeben worden. Der wichtigste Punkt der Tagesordnung war die Bcrathung neuer Statuten, um dem Verein die Rechtsfähigkeit zu schaffen. Nach lebhafter Diskussion wurden die Satzungen mit einigen Aenderungen, conform den Satzungen des bereits bestehenden, eingetragenen Vereins „Israelitisches Lehrlingsheim Köln" beschlossen. Der Verein heißt von jetzt ab: „Verein zur Förderung der Handwerke und technischen Berussarten unter den Juden." Um einerseits die Einheit zwischen dem Vereine und seiner Kölner Abtheilung zu betonen, anderseits um der Abtheilung Köln ihre selbstständige Wirksamkeit auch fernerhin zu ermöglichen, wurde in Paragraph 13 bestimmt: „In Köln besteht eine besondere Abtheilung des Vereins. Vorstand desselben ist der Vorstand des in Köln bestehenden eingetragenen Vereins „Israelitisches Lehrlingsheim. Köln." Die bei der Abtheilung .Köln eingehenden Gelder, Beiträge und Geschenke werden in erster Linie für die Zwecke dieses Vereins verwendet. Wir erwarten zuversichtlich, daß der Verein, der seine Wirksamkeit auf ganz Deutschland erstreckt, und schon dadurch eine bevorzugte Stellung beanspruchen kann, auf seiner segensreichen Bahn emsig fortschreiten wird. Durch die Aenderung seines Namens ist seinen bisherigen Bestrebungen eine umfassendere Bezeichnung gegeben. Nicht nur zum einfachen Handwerker will er jüdische Knaben anleiten, sondern ihnen auch bei besonderer Befähigung nach überstandener Lehrzeit den Weg zu höheren technischen Berufsarten eröffnen. Oesterr. -Ung. Monarchie. Budapest, im Dez. Seit dem Jahre 1887 besteht hierzulande eine Ministerial-Verordnung, wonach die jüdischen Zöglinge an den Mittelschulen auch an Sabbat und Feiertagen schreiben, rechnen und zeichnen müssen. Nur Rabbinersöhne oder Schüler, die sich dem Rabbinerfache widmen wollen, bilden eine Ausnahme, indem solche von Fall zu Fall, durch den Direktor der betreffenden Anstalt von Schularbeiten am Sabbat dispensirt werden können. Eine zweite Ministerial- Verordnung verfügt, daß die jüdischen Zöglinge nur an den Vormittagen der jüdischen Hauptfeste vom Schulbesuche befreit sind. Dabei hat noch ein jüdisches Forum (allerdings nicht die orthodoxe Kanzlei) der Kultusregierung ein Verzeichniß der obligaten jüdischen Feste übermittelt und merkwürdiger Weise daran vergessen, daß auch xwa» und rmii rrner im jüdischen Kalender r o t h bezeichnet ist. Daß , rts dv rty rm :-i;yr-n und Purim sowie die übrigen Halbfeiertage nicht als Ferialtage anerkannt wurden — ist nur selbstverständlich. In diesem Sinne hat auch der Kultusminister allen Schuldirektoren des Landes Weisung gegeben und seit 13 Jahren gehört es zu den Seltenheiten, daß ein jüdischer Schüler das Gymnasium, eine Real- oder Handelsschule ohne Lw ror inb'n abiolvire. Seinerzeit haben auch mehrere Rabbiner dagegen protestirt, aber ohne jeden Erfolg. Zu einer energischen That haben sich weder die Rabbiner, noch die beiden Landeskanzleien bisher aufgerafff. Die gesetzestreuen Rabbiner, sowie der selige Präses der Durchführungskommission waren der Meinung, daß die frommen jüdischen Väter nunmehr ihre Kinder nicht in die Mittelschule schicken werden. Ein Protest — meinten sie aber — würde das profane Studium an öffentlichen Gymnasien als etwas wünschenswertstes oder doch erlaubtes erscheinen lassen.*) Die neologen Rabbiner haben überhaupt andere Schmerzen und die „israelitische Landeskanzlei — nun, diese könnte wahrhaftig nicht dagegen einschreiten, weil auch sie die Geister nicht bannen kann, „die sie in unbemerkten Augenblicken angerufen." In einzelnen Schulen gelingt es aber dennocb, den Rabbinen ein diesbezügliches Entgegenkommen zu erzielen und verdienen solche Fälle registrirt zu werden. Von einem ähnlichen sehr erfreulichen Fall gebührender Achtung für die jüdische Religion wird dem „Jüd. Tageblatt" mitgetheilt. An einem Freitag meldete sich in der königlichen oberen Handelsschule zu Also-.Kubin ein jüdischer Maturant beim Klassenprofessor mit der ergebenen Bitte, ihn vom Schulbesuch am folgenden Tage zu befreien; er habe im Aufträge seines Vaters eine kurze Reise zu unternehmen. „Aber morgen ist doch Samstag!" erwiederte der Professor. „Sie dürfen doch nicht fahren." „Es ist aber eine dringende Familiensache," versetzte der Jüngling, der die Einwendung seines Professors für einen Scherz hielt. *) Die Befürchtung, daß ein Protest „das profane Studium an öffentlichen Gymnasien als etwas wünschen-- wertheS oder doch erlaubtes erscheinen lassen könne", war also in den Augen der o' thodoxen RabbinenTjsckwerwiegen der als der thatsächliche rot? dib n, denrjüdtfche Kinder in llngarn fortdauernd begehen. Ist mir unbegreiflich. Der Corrector.

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